Autoreparatur im ersten Jahr

Hallo zusammen,

ich habe mir von einem Suzuki-Händler einen älteren Swift gekauft für 3500€. Bereits innerhalb des ersten Jahres sind mir Reparaturkosten in Höhe von mehr als 2000€ entstanden. Zum Teil müssen diese wohl schon bei Kauf vorhanden gewesen sein, da meine Werkstatt klar machte, dass das Auto länger gestanden haben muss - was es seit Kauf nicht mehr hat.
Kann man dagegen vorgehen? Ärgern lohnt sich ja nicht.

Hoffe, das Problem ist ausreichend genau erläutert.

Viele Grüße,
Ben

Die Antwort hilft jetzt nicht mehr: Gesetzliche Gewährleistungspflicht für Gebrauchtwaren gilt ohne Beweislastumkehr nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf. Ausgenommen sind Verschleißteile wie Reifen, Bremsen, Öl, Kupplung.
Wenn innerhalb der ersten 6 Monate Mängel vorhanden waren, hättest du deren Behebung nicht zu bezahlen brauchen.
Alles, was danach kommt, musst du beweisen. Ohne Gutachten schwierig.
Und nach einem Jahr ist Schluß mit der gesetzlichen Gewährleistung.
Das Geld hast du bezahlt. Und damit die Rechnung anerkannt.
Das Argument „Standschäden“ ist jedoch lächerlich. Bei Privatkauf noch verzeihlich, bei kommerziellen Profis nicht.
Denn ganz davon losgelöst: Die Gesetzliche Gewährleistungspflicht für Gebrauchtwaren gilt immer. Ohne wenn und aber. Nur Privatverkäufer können die Gewährleistungspflicht ausschließen. Nicht jedoch bei arlistiger Täuschung.

Hallo,

das ist eher ein Frage für einen Rechtsanwalt. technisch gesheen leidet ein Auto zum teil stark darunter, wenn es nicht bewegt wird, Standzeiten über ein Jahr sind immer problematisch. Wenn das der Hänlder vor dem kauf nicht erwähnte, kann man was daraus machen. Ansonsten gilt die Gewährleistung, wo du inenrhalb eines halben jahres sicher vor Reparaturkosten sein solltest, aber alles was nach einem halben jahr auftritt musst du beweisen, dass der Fehler scghon beim Kauf bestand.

Viel Erfolg!

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