Autoreparatur trotz vorheriger Inspektion

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Bei einem Pkw wurde die obligatorische Inspektion in einer Werkstatt durchgeführt, trotzdem musste das Auto 5 Wochen später abgeschleppt werden, weil diverse Reparaturen in Höhe von 800 Euro anfielen, die - so der Fachmann - bereits bei der Inspektion hätten auffallen müssen. Es sind bspw. sogar eindeutig falsche Zündkerzen eingebaut worden…
Und diese Werkstatt soll wirklich eine ERNSTHAFTE Inspektion durchgeführt haben…?!

Hallo,
gehen wir es mal der Reihe nach an:

Bei einem Pkw wurde die obligatorische Inspektion

Pkw gibt es viele Marken. Jeder Hersteller hat für die Inspektion eigene Vorgaben.
Es kommt dabei doch darauf was, was verlangt der Hersteller bei der Inspektion und was möchte der Kunde unentgeltlich alles zusätzlich mitgemacht haben.

Ausserdem, wer sagt uns, dass Deine Reparaturen überhaupt im Zusammenhang mit der Inspektion stehen?

Also erzähl mal ein bisschen mehr darüber.

Rumburak
Rumburak

Mh, ok, ich gebe mal mehr Details. :smile:
Es handelt sich um einen 2-Jahre-alten Skoda. Bspw. sind dort Zündkerzen eingebaut worden bei der Insp., die für das Auto (Gasanlage) nicht geeignet waren. Zudem sind Teile (Zündkerzenspulen), die bereits verrostet waren, nicht ausgetauscht worden, was nach Expertenmeinung hätte gesehen werden müssen.

Mh, ok, ich gebe mal mehr Details. :smile:
Es handelt sich um einen 2-Jahre-alten Skoda.

Für die in einer Inspektion durchzuführenden Arbeiten ist der km-Stand wichtig.

Bspw. sind dort
Zündkerzen eingebaut worden bei der Insp., die für das Auto
(Gasanlage) nicht geeignet waren.

War das der Werkstatt bekannt, wenn ja dann ist es, wenn die Prüfung der Zündkerzen zum Inspetionsumfang gehört, deren Fehler, wenn nein…

Zudem sind Teile
(Zündkerzenspulen), die bereits verrostet waren, nicht
ausgetauscht worden, was nach Expertenmeinung hätte gesehen
werden müssen.

Gesehen werden müssen und Bestandteil eines Inspektionsinstervalles zu sein, sind 2 grundverschiedene Dinge.

Wer sagt uns, ob die für den Ausfall verantwortlich gemachten Dinge überhaupt Bestandteil der Inspektion bzw. des Auftrages waren.
Man kann nur das reklamieren, was man auch namentlich in Auftrag gegeben hat.

Rumburak
der vermutet, dass der Inspektionsauftrag genau schwammig erteilt wurde wie hier die Frage gestllt wird.

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Hallo Ramburak,

danke für deine sehr freundliche Antwort. Meines Wissens nach - und scheinbar sah die Kfz-Werkstatt meines 60.000 km gefahrenen Skodas es genauso - werden bei der Inspektion standardisierte Untersuchungen vorgenommen. Dass ich explizit sagen muss: „Bitte schauen Sie sich besonders die Zündkerzen an“ o.ä., war mir neu…?!

Des Weiteren ist es doch auch Aufgabe einer Kfz-Werkstatt zu erkennen, dass ein Auto eine Gasanlage hat - zumal das äußerlich ersichtlich UND im Fahrzeugschein vermerkt ist. Das wäre ja genauso, als würde ich mit Gipsarm zum Arzt gehen und ihm noch erklären, dass mein Arm gebrochen ist…

Da das Auto sich derzeit noch in Reparatur befindet, ich noch keine Rechnung mit den detaillierten aufgeführten Leistungen habe und kein Kfz-Experte bin (sonst würde ich hier nicht fragen…), kann ich diesen Sachverhalt - so wie du es nennst - bisher leider nur so „schwammig“ ausdrücken.

Viele Grüße,
Iausos

ot
neulich selbst erlebt.
kunde: ist mein auto fertig?
Werkstattmeister: was haben sie denn für eins?
Kunde: ein rotes.

es lebe der kundendienst

murdoc

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Hallo

Da das Auto …
…kann ich diesen Sachverhalt - so wie du es nennst

  • bisher leider nur so „schwammig“ ausdrücken.

Das glaube ich aber nicht.

  1. Hattest Du Deiner Meinung nach genügend Information um der Werkstatt Pfusch zu unterstellen.
  2. Hat eine Rechnung erstmal nur unwesentlich damit zu tun, welchen Auftrag man in einer Werkstatt ausgelöst hat.

Offen bleibt immernoch die Frage, ob die Schäden ursächlich mit den in der Inspektion durchzuführenden Arbeiten zu tun haben.

Rumburak