also, folgender fall: durchgerosteter tank, herr X fährt zur werkstatt. dort wird folgendes vereinbahrt: mister x weiß nicht, ob sich die rep. überhaupt noch lohnt, kfz ist 10 jahre alt.
werkstatt verspricht: wir schauen uns den wagen mal an, wenns es ihm rahmen bleibt, machen wir das. wenn es teurer werden sollte, melden wir uns bei ihnen. (telefonnummern werden hinterlassen). es wird vermutet, dass der tank hinüber ist und ein neuer bestellt werden muss. kostet ca. 300 euro.
nach ein paar tagen heißt es: ja, ein neuer tank ist fällig. muss bestellt werden. können wir morgen hier haben, kostet aber 500. wenn sie zwei wochen warten, kostet er knapp 300 euro. wir einigen uns auf die 2. möglichkeit.
nun hat mister x den wagen nach zwei wochen abgeholt, und beinahe einen herzinfarkt bekommen. rechnung: 1600 euro. plötzlich war von anderen teilen die rede usw. zwar war die firma nach einen gespräch mit mister X bereit, auf 1300 runterzugehen - aber kann das sein? mister X hat explizit darauf hingewiesen, wenn es teurer werden sollte, rücksprache zu halten.
so, vielen dank für hinweise zum weiteren verfahren…
Hallo.
Was hat X denn „bei Einlieferung seines Wagens“ unterschrieben? Steht da vielleicht schon drauf, dass Mängel - die sich daraus ergebenen Unteraufträge - sofort behoben werden?
MfG
Disap
hallo,
also, ganz klar: von unteraufträgen ist auf keinen fall die rede. es geht nur um die reparatur des tankes. mehr ist nicht schriftlich vereinbart worden.
viele grüße stephan
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So wie ich den Sachverhalt verstehe, wirst du zahlen müssen.
Zwar ist sehr fraglich, ob der Anspruch ursprünglich bestanden hat. Aber jedenfalls ist er entstanden, als ihr euch auf 1.300 Euro geeinigt hat.
Einigung = Vertrag
Levay
also, von einer einigung kann nciht die rede sein. in einem telefonat hat die werkstatt das versucht zu erklären, meinte, die würde eine neue rechnung schicken. ich habe nichts dazu gesagt bzw. habe das angenommen. mister x meinte nur: schicken sie mal die rechnung. dann sehen wir weiter.
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Es ist nicht leicht, deinen Fall zu beurteilen; man bräuchte eigentlich jedes Detail, um einerseits die rechtliche und andererseits die Beweislage zu erörtern. Grundsätzlich gilt die Abrede, und wenn die gelautet hat: „Keine Reparaturen über 300 Euro“, dann ist das auch so.
Levay
na gut, werde wohl morgen nochmal zur werkstatt fahren und näheres klären. aber: wenn wirklich klar ist, dass die tatsächlich entstanden kosten bzw. die tatsächlich ausgeführte reparatur nicht abgesprochen wurde. was passiert dann? teile werden wieder ausgebaut, die werkstatt muss die kosten selber tragen etc.?
gruss stephan
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Hallo stephan,
war es eine Werkstatt des Herstellers?
Manchmal hilft das Beschweren bei der Konzernzentrale.
Habe damals von der Werkstatt innerhalb kürzester Zeit einen Scheck über die Teilekosten und den Einbau (letzteren hätte ich eigentlich gezahlt, da ich den Auftrag gegeben hatte „nachzusehen warum der Scheibenheber der Beifahrertür nicht tut“…) erhalten.
Blöd für die Werkstatt, weil ich bei einem Anruf sicherlich gesagt hätte sie sollen reparieren… gut für mich.
Gruss Ivo