Autoreservierung bei Autoverkauf-Schadensersatz?!

Autoreservierung bei Autoverkauf- Schadensersatz?!

Hallo beisammen,

habe heute mein Auto inseriert und direkte Resonanz bekommen. Ein Autohändler wollte den Festpreis zahlen, und am Mittwoch vorbeikommen. Da ein Fehler in den Fakten war, wurde das Inserat (online) direkt nach 2 Minuten gelöscht. Er hatte somit keinen Zugriff mehr auf das Inserat. Da er trotzdem Interesse hatte, wollte er eine Bestätigung, dass ich ihm das Auto bis Mittwoch reserviere.
Da ich nicht sicher war, ob er alle Fotos gesehen hat, und er einen weiteren Weg bis zu mit hat, habe ich ihm eine E-mail geschickt, in der ich ihm gesagt habe, dass er seine roten kennzeichen und Personalausweis, sowie den Kaufbetrag mitbringen soll. Da ich wie gesagt nicht sicher war ob er alle Fotos gesehen hat, habe ich diese angehängt und nachfolgenden zweizeiler angefügt:
„Bitte bestätigen Sie, dass sie hiermit einverstanden sind.
Sollte Ich keine Bestätigung bis 20:00 erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie sich anders entschieden haben.“

Da ich bis 20:00 nichts gehört habe und ein Autohändler aus meiner Gegend ebenfalls am Auto interresiert war, habe ich das Auto an jenen erst um 20:20 verkauft da ich abwarten wollte, ob der andere Händler noch reagiert.

Dem ersten Autohändler habe ich umgehend um geschrieben, dass ich auf Grund der fehlenden Bestätigung davon ausgehe, dass der nicht an dem Fahrzeug interessiert sei und ich das Fahrzeug anderweitig veräussert habe.

um 20:40 erhalte ich einen Anruf, in dem mir der Autohändler sagt, er habe sein Zugticket etc alles gebucht und er wolle das Auto haben. Sollte er das Auto nicht bekommen, werde er micht rechtlich für den entstandenen Schaden in Anspruch nehmen, da er bereits das Auto weiterverkauft habe…

Meine Frage: Ist das möglich?
Ich habe ihm immerhin nicht zugesichert das ich ihm das Auto verkaufe, noch hat er sich an die Frist gehalten.

Wurde ein Vorkaufsrecht schriftlich vereinbart? Falls nein… Erzählt der Typ Unsinn!

Hallo,
ein Kaufvertrag / Vertrag kommt nur zustande, wenn zwei sich einigen. Eine Einigung war noch nicht zustandegekommen. Dann hätte ein Kaufvertrag geschlossen und/oder der der Kaufpreis bezahlt sein müssen. Der Käufer hätte z.B. vor Ort noch sagen können, das Fahrzeug will ich so nicht.
Es ist das Risiko des Käufers, wenn er Kosten für eine Kaufabsicht ausgibt. Er hätte ja auch kommen können und das Auto doch nicht wollen, dann wäre auch kein Vertrag zustande gekommen.
Der Käufer kann Sie mal gern haben!
Gar nicht reagieren, da muss schon vom Gericht ein Mahnbescheid kommen, dann suchen Sie aber sofort einen Anwalt auf. Vorher gar nicht antworten, damit Sie auch kein verstecktes Eingeständnis abgeben.
Behalten Sie vorsichtshalber alle Daten von den E-Mails, damit Sie Beweise haben z.B. das der Käufer von Ihnen informiert wurde.

MfG
PB

Vielen Vielen Herzlichen Dank,

habe mir selbiges gedacht, aber mit einer Bestätigung schläft sichs doch ruhiger.

Hallo,

hier will offensichtlich jemand auf billige Art und Weise zu Geld kommen. Nicht beeindrucken lassen. Ich glaube nicht, dass diese Person es bis zur Klage kommen lassen wird. Denn nur so könne er letztlich seine Geld bekommen. Vor Gericht muss er dann seine Verhaltensweise minutiös aufzeigen. Da wird sich zeigen, ob er die notwendige Sorgfalt hat walten lassen.

Du hast es von deiner Seite auf jeden Fall getan!

Gruß

Guten Abend,

so wie ich es sehe ist hier noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Durch die Löschung des Inserates wg. Faktenfehlers, ist über dieses Internetportal schonmal kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Der nachfolgende Kontakt ist also entscheidend. Auch hier stelle ich fest, dass du zwar dem Angebot des Händlers entsprochen hast, ihm jedoch zugleich eine Rückmeldefrist gesetzt hast, die er wiederum nicht eingehalten hat. Das du nach Fristverstreichen ein direktes Angebot eines Dritten angenommen hast, ist verständlich - zumal du nicht abwarten konntest, bis eine evtl. Rückmeldung des Händlers eingeht. Er hätte sich aufgrund der Bilder, etc. ja auch anderweitig entschieden haben können.
Zumal ist es sehr zweifelhaft, dass dieser am Samstag Abend noch ein Ticket reserviert, um ein Auto, was er gar nicht kennt, sofort in bar zu kaufen und abzuholen. Im Übrigen ist ein Weiterverkauf das eigene Problem eines Händlers, wenn dieser noch gar nicht im Besitz, bzw. Eigentum der Sache ist.

Ich denke, du brauchst dir darüber keine großen Sorgen zu machen. Sollte der Händler trotzdem versuchen, dich mit Anwalt oder ähnlichem heimzusuchen, so solltest du natürlich ebenfalls einen Anwalt aufsuchen, der - so denke ich aber mal - wenig Probleme mit der „Abwehr“ haben würde.

Alles Gute, TT

Hallo,
Nein, das ist Unsinn. Der Autohändler hat bis zur angegebenen Zeit bnicht reagiert und somit hat er einfach Pech gehabt.

Mein Vorschlag: Ganz in Ruhe abwarten, wie der Händler reagiert. Er wird garantiert nichts unternehmen und wollte dích bloß einschüchtern. Er hat keinerlei handhabe, wenn du die eMails belegen kannst.

Leider bestätigt sich das schlechte Image der Autohändler sehr oft. Warum nur?
Ole

Meine Frage: Ist das möglich?
Ich habe ihm immerhin nicht zugesichert das ich ihm das Auto
verkaufe, noch hat er sich an die Frist gehalten.

Da kein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist, eine Frist gesetzt wurde, die verstrichen ist und keine Zusage kam, würde ich da ganz entspannt bleiben. Ich denke, dass eine Schadenersatz Forderung jeglicher Grundlage entbehrt.

Gruß,

twilight666

Hallo, vielleicht hat es sich schon erledigt. Also, grundsätzlich ist es möglich, bei Nichterfüllung Schadenersatz zu reklamieren. Dieses durchzusetzen und zu beziffern ist nicht einfach und auch gerichtlich durchzusetzen ebenfalls schwierig. Beziehen Sie sich auf Ihre Fristsetzung. Weisen Sie jedliche Forderungen wegen Entfristung zurück. Bei einem Mahnbescheid oder Klage, sollten Sie sich der Hilfe eines Anwalts für Vertragsrecht bedienen.

Hallo,
deine Anfrage wurde bereits unter dem Benutzer-Konto "„TT-fragt“ beantwortet.
Leider erhalte ich immer alle Anfragen doppelt zugestellt vom System. Daher entschuldige ich mich für die möglicherweise verspätete Reaktion.
Viele Grüße, TT