über einem Kiosk befinden sich Mietwohnungen. Der Kiosk ist bereits früh am Morgen geöfnet, sodass Autos von Kunden auf dem Bürgersteig parken.
Für den Winterdienst ist eine Firma beauftragt (in den Nebenkosten enthalten). Durch die dort unregelmäßig parkenden Autos kann der Schnee nicht richtig beseitigt und gestreut werden. Im letzten Winter konnte dem Winterdienst ganze zwei Mal nachgegangen werden. Trotzdem müssen dort Fußgänger lang (Anwohner mit oder ohne Kinder, andere Passanten) und die Kosten werden gezahlt, obwohl sehr selten etwas gemacht wird.
Der Bürgersteig ist nicht als Kundenparkplatz gekennzeichnet.
Der Hausverwaltung wurde dies bereits mitgeteilt. Am darauffolgenden Tag wurde entlang der parkenden Autos etwas gestreut, mehr ging nicht, da der Bürgersteig von parkenden Kundenautos besetzt war.
Gibt es hierzu Sonderregelungen, weil die Autos irgendwo parken „müssen“? Könnten die Nebenkosten gekürzt werden?
über einem Kiosk befinden sich Mietwohnungen. Der Kiosk ist
bereits früh am Morgen geöfnet, sodass Autos von Kunden auf
dem Bürgersteig parken.
Ist der Bürgersteig in irgendeiner Art und Weise als Parkplatz ausgewiesen?
Für den Winterdienst ist eine Firma beauftragt (in den
Nebenkosten enthalten). Durch die dort unregelmäßig parkenden
Autos kann der Schnee nicht richtig beseitigt und gestreut
werden. Im letzten Winter konnte dem Winterdienst ganze zwei
Mal nachgegangen werden. Trotzdem müssen dort Fußgänger lang
(Anwohner mit oder ohne Kinder, andere Passanten) und die
Kosten werden gezahlt, obwohl sehr selten etwas gemacht wird.
Ich vermute mal, dass es irgenwo im Vertrag eine Klausel gibt, dass die Mieter dafür Sorge zu tragen haben, dass der Winterdienst seine Arbeit ohne größeren Aufwand erfüllen kann und die entsprechenden Flächen frei zugänglich sind. Bei Nichteinhaltung sind die Kosten trotzdem zu tragen.
Der Bürgersteig ist nicht als Kundenparkplatz gekennzeichnet.
Der Hausverwaltung wurde dies bereits mitgeteilt. Am
darauffolgenden Tag wurde entlang der parkenden Autos etwas
gestreut, mehr ging nicht, da der Bürgersteig von parkenden
Kundenautos besetzt war.
Gibt es hierzu Sonderregelungen, weil die Autos irgendwo
parken „müssen“? Könnten die Nebenkosten gekürzt werden?
Davon ausgehend, dass es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße handelt: Nein! Irgendwo parken „müssen“ gibt es nicht. Parken ist nun einmal nur auf entsprechend ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Ist der Bürgersteig in irgendeiner Art und Weise als Parkplatz
ausgewiesen?
Nein, gar nicht.
Ich vermute mal, dass es irgenwo im Vertrag eine Klausel gibt,
dass die Mieter dafür Sorge zu tragen haben, dass der
Winterdienst seine Arbeit ohne größeren Aufwand erfüllen kann
und die entsprechenden Flächen frei zugänglich sind. Bei
Nichteinhaltung sind die Kosten trotzdem zu tragen.
Die Mieter sind abwechselnd für den Winterdienst zuständig, allerdings auf dem Gelände. Also Hof, Kellertreppe, Weg zu den Mülltonnen, Weg zum Bürgersteig.
Für Straße und Gehweg ist die besagte Firma beauftragt worden.
Aber wie können die Mieter dafür sorgen, dass der Bürgersteig nicht mit parkenden Autos blockiert und somit vom Schnee befreit wird? Man ist gezwungen auf die Straße auszuweichen und wenn man sich doch irgendwie vorbeimogeln kann dann steckt fast bis zu den Knien in Schnee oder es wird eine Schlitterpartie, da dort ja nicht gestreut werden konnte.
Davon ausgehend, dass es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße
handelt: Nein! Irgendwo parken „müssen“ gibt es nicht. Parken
ist nun einmal nur auf entsprechend ausgewiesenen Flächen
erlaubt.
Die Hausfront ist zur Hauptstraße hin und an der Seite direkt eine Nebenstraße an der sich der dauerbesetzte Bürgersteig befindet.
Ist der Bürgersteig in irgendeiner Art und Weise als Parkplatz
ausgewiesen?
Nein, gar nicht.
Dann darf da auch NIEMAND parken. Weder Kunden noch Hausbewohner.
Ich vermute mal, dass es irgenwo im Vertrag eine Klausel gibt,
dass die Mieter dafür Sorge zu tragen haben, dass der
Winterdienst seine Arbeit ohne größeren Aufwand erfüllen kann
und die entsprechenden Flächen frei zugänglich sind. Bei
Nichteinhaltung sind die Kosten trotzdem zu tragen.
Die Mieter sind abwechselnd für den Winterdienst zuständig,
allerdings auf dem Gelände. Also Hof, Kellertreppe, Weg zu den
Mülltonnen, Weg zum Bürgersteig.
Für Straße und Gehweg ist die besagte Firma beauftragt worden.
Irrelevant.
In erster Linie sind die Mieter für die Räumung zuständig. Man kann zwar eine Firma beauftragen, aber die Haftung liegt immer noch bei den Mietern.
Sagt aber nichts über die Pflicht der Kostenübernahme aus. Hängt vom Vertrag mit der Firma ab.
Aber wie können die Mieter dafür sorgen, dass der Bürgersteig
nicht mit parkenden Autos blockiert und somit vom Schnee
befreit wird? Man ist gezwungen auf die Straße auszuweichen
und wenn man sich doch irgendwie vorbeimogeln kann dann steckt
fast bis zu den Knien in Schnee oder es wird eine
Schlitterpartie, da dort ja nicht gestreut werden konnte.
Absperren (z.B. mit Absperrband, Blumenkübel oder ähnliches - muss mit dem Ordnungsamt abgesprochen werden) oder wie anderswo angemerkt anzeigen beim Ordnungsamt. Anders ist dem wahrscheinlich nicht Herr zu werden.
Davon ausgehend, dass es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße
handelt: Nein! Irgendwo parken „müssen“ gibt es nicht. Parken
ist nun einmal nur auf entsprechend ausgewiesenen Flächen
erlaubt.
Die Hausfront ist zur Hauptstraße hin und an der Seite direkt
eine Nebenstraße an der sich der dauerbesetzte Bürgersteig
befindet.
Absperren (z.B. mit Absperrband, Blumenkübel oder ähnliches -
muss mit dem Ordnungsamt abgesprochen werden) oder wie
anderswo angemerkt anzeigen beim Ordnungsamt. Anders ist dem
wahrscheinlich nicht Herr zu werden.
Die Anzeige muss durch die Mieter oder durch die Hausverwaltung getätigt werden?
Die Mieter sind abwechselnd für den Winterdienst zuständig,
allerdings auf dem Gelände. Also Hof, Kellertreppe, Weg zu den
Mülltonnen, Weg zum Bürgersteig.
Für Straße und Gehweg ist die besagte Firma beauftragt worden.
Irrelevant.
In erster Linie sind die Mieter für die Räumung zuständig.
Komisch. Ich hätte jetzt drauf geschworen, dass die Grundstücksbesitzer verantwortlich sind. Kannst Du das mal näher begründen?
Gruß
loderunner (ianal)
Habe überlesen, dass die Firma durch Vermieter und nicht durch Mieter beauftragt wurde. Bin von letzerem ausgegangen (unter der Prämisse, dass die Pflicht zum Winterdienst via Mietvertrag an Mietparteien weitergegeben/übertragen wurde).