Autoschaden. Fiktive Abrechnung?

Hallo liebe Community:

Ich hätte mal eine Frage. Ich hatte vor zwei Wochen einen riesen Hagelschaden an meinem Fahrzeug. Nun war ich beim Gutachter und der hat mir folgende „Daten“ ausgestellt:

Beurteilung Totalschaden

Wiederbeschaffungswert (MwSt. nicht ausweisbar) 3.800 Euro
Restwert mit MwSt. 1090 Euro
Selbstbeteiligung 150 Euro

Nun hat mir der Gutachter empfohlen, mein Auto so lange zu fahren, bis es „Schrott“ ist und mir das Geld auszahlen zu lassen. Ok. Schön und gut.

Nun habe ich leider keine Ahnung, mit was ich rechnen kann?

Also bekomme ich dann die 1090 Euro Restwert? Oder dann den Wiederbeschaffungswert? Oder wie läuft das? Und ich habe mal gehört, dass ich, wenn ich das Auto nicht reparieren lasse, die Mehrwertsteuer dann an die Versicherung abtreten muss?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe :slight_smile: Vielleicht kann mir ja jemand mit einer ganz einfachen Rechnung ca. helfen, mit was ich zu rechnen habe.

Liebe Grüße!

Hallo!
Das nennt man wirtschaftlichen Totalschaden. Reparatur aufwändiger(teurer) als Wert des Wagens.

Vereinfacht:
Wiederbeschaffungswert minus Restwert abzüglich Selbstbeteiligung = Dein Schaden (fiktiv).

Das mit der MWSt. kommt dann ins Spiel wenn Du einen Kostenvoranschlag der Werkstatt hast und du aber lieber nicht reparieren willst sondern das Geld bekommen willst.
Dann würde die eingesparte MWSt von deiner Schadensumme abgezogen.

Hier beim Hagelschaden gehe ich ja davon aus, es kann nicht wirtschaftlich repariert werden (Kostengründe) also ist der wagen komplett hin und wird zum Zeitwert /Wiederbeschaffungswert) abgerechnet.
Und der Restwert ist das was ein Aufkäufer zahlen würde (nach Angebot was der Gutachter bekommen hatte).

MfG
duck313

Hallo Duck313 vielen Dank für Deine ausführliche Antwort :slight_smile: Also wenn ich dann richtig rechne:

3800 Euro (Wiederbeschaffungswert) - 1090 (Restwert) - 150 (Selbstbeteiligung) =2560 Euro oder?

Und MwSt. wird also nix abgezogen? Also einen Kostenvoranschlag habe ich nicht bekommen. Lediglich eben das Gutachten des Gutachters.

Da steht nur drinnen, was eben die Reparatur kosten würde. Das ist ja kein Kostenvoranschlag oder?

LG

Natürlich, sonst wäre es sinnlos. Der Gutachter hat doch auf den Cent genau berechnet was die Instandsetzung des Hagelschadens kosten würde.

Und kam dann zum Ergebnis, Reparaturkosten sind höher als der Zeitwert.
Also setzt er den Wiederbeschaffungswert (der ist höher als Zeitwert) als Schaden an.
Das steht dir zu.
Davon wird der Restwert (Schrott oder das was Verwerter zahlen würde) minus Selbstbeteiligung (weil es ein Kaskoschaden ist).

Dein fiktiver (ausbezahlter) Schaden ist also 2.560 €.

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ich habe mich nach einem selbst verschuldeten Kasko Schaden dazu entschlossen
der schaden an meinem Fahrzeug, ein Jahr alt, belief sich nach Gutachten auf ca. 3.800,00 Brutto
es war ein seitl. Schaden, hintere Türe und Schweller, aber in dem Gutachten war nur die hintere Türe als lackiert aufgelistet, werkstattmäßig hatte man mir schon einen evtl. Farbunterschied zur Vordertür angekündigt und so entschloss ich mich zur fikt. Abrechnung mit der DEVK und das Fahrzeug preiswerter rep. zu lassen und eben gleich die Vordertüre mit lackieren zu lackieren zu lassen. In einer anderen Fachwerkstatt eben, nur eben preisgünstiger.
Als fikt… Abrechnung bekam ich 2.500,00. Muss ich nun mit Nachteile rechnen, weil ja die Rep. kosten günstiger eben „NUR“ 1.600,00.
Nachteile habe ich ja sowieso schon, weil sich ja meine SF - Klasse 29 wie mir schon angekündigt wurde, ändert !!

NELE

nö, einfach machen…kannst auch den Pinsel selber schwingen und die 2500,- im Urlaub verbraten