Autoschaden

HAllo!

Hoffe, ich bin hier richtig.

Folgende Situation:
Bei einem starken Sturm ist mir ein Heras-Eisenzaun auf mein Auto gefallen. Polizei und Feuerweh haben gesagt, dass die Versicherung des Bauunternehmens die Kosten übernimmt.

Heute bekomme ich ein Schreiben der Versicherung, dass der durch höhere Gewalt verursachte Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird.

Sowas kann doch nicht sein, oder?

Kann ich was dafür wenn denen ihr blöder Zaun auf mein Auto fällt? (Sturmstärke ca. 75 kmH).

Bin auf Eure Antworten gespannt, hoffentlich positiv… :smile:

Danke!!!
Bullyyy

Hi,

so wie ich viele Baustellen kenne, werden die Zäune oft nicht fachgerecht verbaut (Sockelsteine stehen längs, nicht quer zum Zaun, die Zaunsfelder stehen nicht über Eck eingehangen, so dass die ganze Zaunsfront zusammen umkippt, es werden großflächige Planen angebracht ohne zusätzliche Verspannung, die Sockel stehen nicht auf ebenen Grund und kippen in den Graben…)

Ich würde der Behauptung der Versicherung bei 75 km/h widersprechen und dagegensetzen, dass es bei der behaupteten Windstärke nicht möglich ist, dass ein sachgemäß aufgestellter Zaun umfällt. Es würde logischerweise eine Fahrlässigkeit des Aufstellers in Frage kommen.

A.

Hi!

Danke, das werd ich auf jeden Fall als Gegenargument verwenden. Fotos hat die Feuerwehr gemacht, ich hoffe, dass der Zaun darauf zu sehen ist…

Ich würde der Behauptung der Versicherung bei 75 km/h
widersprechen und dagegensetzen, dass es bei der behaupteten
Windstärke nicht möglich ist, dass ein sachgemäß aufgestellter
Zaun umfällt. Es würde logischerweise eine Fahrlässigkeit des
Aufstellers in Frage kommen.

A.

Stopp !!!
Halt !!

Nicht das Bauunternehmen muss den Schaden begleichen, sondern der Grundstückseigentümer !! Dieser wiederum wird sich dann an das Bauunternehmen wenden.

Du hast kein Vertragsverhältnis mit dem Bauunternehmen und der Schaden ist durch das Grundstrück entstanden !

Christian

Hallo!

Hää? Wie kann der Schaden durchs Grundstück entstehen? Es kann doch der Grundstückseigentümer nix dafür, dass diese Baufirma Ihre Zäune dort aufstellt, und dass die dann umkippen…

Aber wenn Du meinst… Die Versciehrung hat mittlerweile eh Widerspruch eingelegt, angeblich Schaden aufgrund höherer Gewalt… Jetzt gehts halt wirklich zum Rechtsanwalt… aber wenn ich das zahlen muss, find ich unser Rechtssystem sehr ungerecht, so.

Außerdem MUSSTE ich mich auf diese Stelle hinstellen/dort parken, denn es war kein anderer Platz frei!

Geh doch dann nicht im größten Unwetter raus, um mein Auto umzuparken. Kann ja net voraussehen dass der blöde Zaun mein Auto rammt.

Trotzdem danke!!!

Gruß
Chrissi

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HAllo!

wenn es ein Sturm wahr regele das mit deiner Teilkaskoversicherung wenn du eine hast. da sind die Sturmschäden versichert . Die sucht sich dann jemanden an dem sie Regress nehmen kann.

Gruß Anno

Hoffe, ich bin hier richtig.

Folgende Situation:
Bei einem starken Sturm ist mir ein Heras-Eisenzaun auf mein
Auto gefallen. Polizei und Feuerweh haben gesagt, dass die
Versicherung des Bauunternehmens die Kosten übernimmt.

Heute bekomme ich ein Schreiben der Versicherung, dass der
durch höhere Gewalt verursachte Schaden nicht von der
Versicherung übernommen wird.

Sowas kann doch nicht sein, oder?

Kann ich was dafür wenn denen ihr blöder Zaun auf mein Auto
fällt? (Sturmstärke ca. 75 kmH).

Bin auf Eure Antworten gespannt, hoffentlich positiv… :smile:

Danke!!!
Bullyyy

Hallo Chrissi,

Hää? Wie kann der Schaden durchs Grundstück entstehen? Es kann
doch der Grundstückseigentümer nix dafür, dass diese Baufirma
Ihre Zäune dort aufstellt, und dass die dann umkippen…

Aber der haftet für das, was durch sein Grundstück passiert und der Zaun stand auf seinem Grundstück. Er muss sich versichern (Verkehrssicherungspflicht), dass von seinem Grundstück kein Schaden ausgeht.

Und letztlich ist auch zwischen Haftung und Deckung zu unterscheiden.

Die höhere Gewalt ist in dem Vertrag (weil der Grundstücksbesitzer wahrscheinlich VOB vereinbart hat, wobei das eigentlich nur Schäden am Gewerk ausschließt) evtl. ausgeschlossen (fehlende Deckung), aber normal bin ich der Meinung, dass er hoerfür zu haften hat. Also aus seiner Privatschatulle. Oder wurde wegen fehlender Haftung abgelehnt?

Gruß
Marco

Hallo,
wenn auch sehr spät - eine kurze Antwort:

zum einen - es haftet der Grundstückbesitzer allein aus seiner Verkehrssicherungspflicht Dritten gegenüber. Sofern er keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen hat, muß er sich selbst mit dem Schaden befassen. Man müsste Ihem dann nachweisen, das der Zaun nicht ordnungsgemäß gesichert war. Es ist jedoch einfacher, seine eigene Teilkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese reguliert ohne Prüfung eines Verschulden und wertet allein den Sturmschaden (ab Windstärke 8 ist dies gegeben). Wenn der Sturn die Ursache war, wird der Teilkaskoversicherer regulieren und dann Regress gegen den Dritten einleiten. Der Schaden ist hier analog zu wegfliegenden Dachpfannen zu werten. ALso erstattungspflichtig.

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