Autoschlüssel Umtauschrecht

Hallo zusammen!

Ich habe meinen Autoschlüssel bei einem Schlüsseldienst nachmachen lassen. Dieser fragte mich vorher, ob ich den Schlüssel nur zum aufschließen, oder auch zum fahren gebrauchen würde.
Meine Antort war ganz klar, dass ich den Schlüssel zum Starten und Fahren des Autos benötige!
Später wurde festgestellt, das mein Auto eine Wegfahrsperre besitzt.Der Schlüssel funktioniert also nicht.

Muss der Schlüsseldienst den Schlüssel zurücknehmen, da er mich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, oder habe ich einfach Pech weil ich keine Ahnung hatte?

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo Anja,
ich finde die Frage ziemlich speziell und bin mir bei der Beantwortung nicht sicher, aber

auch von anderen Situationen ausgehend (Möbelkauf, Bekleidungskauf nach Extraanfertigung) würde ich davon ausgehend, dass kein Umtausch oder Rückgaberecht besteht, da speziell für Dich angefertigt.

Hoffe, jemand anders weiß es genauer…
LG Katja

Also nach dieser Rückfrage des Schlüseldienstes wusste er ganz genau das der Schlüssel eine Wegfahrsperre hatte, er hätte Sie dann definitiv aufklären müssen !
Ein serioser Schlüsseldienst würde das nicht machen.
Nur der Streitwert von rund 10 Euro für den Autoschlüssel
wird wohl niemand Vetreten wollen !
Grundsätzlich müsset er den Schlüssel zurücknehmen.
Sollten Sie mal wieder einen Schlüssel benötigen und im Raum München sein so empfehle ich Ihnen den Schlüsseldienst München www.ewald24.de