Hallo Zusammen,
es sind derzeit Überlegungen im Gange, Autos ins Ausland zu vermitteln. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, habe ich aber einige Fragen zu den Steuern.
Szenario wäre:
Person A ist ausländischer Staatsbürger, wohnhaft im Ausland und hat dort einen Autohandel. Er beauftragt Person B, deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Deutschland, mit der Besorgung eines Autos. B sucht und findet die Autos, kauft sie im Auftrag von A. A holt sie ab und bringt sie ins Ausland. A hat natürlich ein Konto in Deutschland eröffnet und B bedient sich zum Kauf daran.
B wäre ja in dem Fall doch nur ein Vermittler und könnte eine Rechnung auf Stundenbasis schreiben ohne das die Beträge der Autos eine Rolle spielen, oder?
Es geht hier eher darum, dass so die Kleinunternehmerregel angewendet werden könnte, da sonst die Umsätze zu hoch wären. Nur ist B sich nicht sicher, ob er richtig denkt
Außerdem möchte B erstmal nichts daran verdienen bzw. nur seine Ausgaben decken, da er A zu einem guten Start verhelfen möchte und sich nicht bereichern möchte.
Hoffe, von euch weiß jemand Rat und kann mir helfen.
Danke
