Hallo Experten,
nehmen wir an, zwischen den Giebelwänden der Häuser A und B hat ein Bauträger vor 24 Jahren einen Autoabstellplatz für Eigentümer A hineingequetscht, davon gehört allerdings ein ca. 70 cm breiter Streifen dem Eigentümer B (ein Nutzungsrecht für A sei aber nicht im Grundbuch eingetragen). Nun wechselt der Eigentümer B; der Neue schert sich nicht um friedliches Zusammenleben und schlichtet sein Kaminholz auf seinem Streifen des Stellplatzes auf. Eigentümer A kann nun kaum noch aus dem Auto aussteigen.
Fragen:
a) Hat nach 24 Jahren Nutzung Eigentümer A ein Gewohnheitsrecht erworben zur Nutzung des Geländestreifens von Eigentümer B als Stellplatz, das B nun nicht plötzlich einschränken darf?
b) Da Eigentümer B, um an sein Kaminholz zu kommen, den Stellplatzanteil von A betreten und sich sogar mit Holzkorb zwischen Auto und Kaminholzstapel durchquetschen muss: Kann A das Betreten seines Stellplatzes untersagen wegen möglicher Beschädigungen am Auto – und überhaupt?
Danke für Eure Auskünfte.
Wolfgang D.
Eigentümer A hineingequetscht, davon gehört allerdings ein ca.
70 cm breiter Streifen dem Eigentümer B (ein Nutzungsrecht für
A sei aber nicht im Grundbuch eingetragen).
Nachlässigkeiten rächen sich.
a) Hat nach 24 Jahren Nutzung Eigentümer A ein
Gewohnheitsrecht erworben zur Nutzung des Geländestreifens von
Eigentümer B als Stellplatz, das B nun nicht plötzlich
einschränken darf?
Wohl kaum, das Stück gehört B, wieso sollte A da Rechte haben.
Kann A das Betreten seines Stellplatzes untersagen
Das sollte möglich sein, aber ich fürchte, es wird nicht viel helfen.
Hallo,
Du kannst ja mal bei der lokalen Feuerwehr in Erfahrung bringen, ob die Lagerung von Kaminholz dort überhaupt gestattet ist.
Falls es ungesichert zur Straßenseite hin gelagert wird, könnte auch mal Lausbuben auf die Idee kommen, das anzuzünden. Das würde ich dem Nachbarn netterweise sagen.
Also mache das mal, wenn Du wirklich schon zuvor mal in ruhigem Ton mit dem Nachbarn gesprochen hast, dass das Holz Dich dort stört und ihr zu keiner Lösung gekommen seid.
Eencockniedo