Autotausch auf Garantie bei Montagsautos?

mein auto geht morgen zum 2ten mal wegen dem selben fehler in die werkstatt, wenn der fehler danach wieder auftritt, habe ich dann ein anrecht auf ein vergleichbares auto? es ist ein peugeot 308cc baujahr 11.2009 also noch mit garantie. es ist eine peugeot vertragswerkstatt und der wagen ist von auto wilde (reimport). kann mir wer helfen?

desweiteren bekomme ich kein leihwagen, ist das rechtens?
mfg

Tut mir leid, aber hier kann ich gar nicht antworten, ich weiß auch nicht, warum diese Anfrage bei mir gelandet ist.
Freundlicher Gruß
Joseph Hoppe

Hallo
Ich würde das Auto jetzt noch ein mal in die Werkstatt bringen und wenn der Fehler wieder auftritt,würde ich es mal mit einer anderen Werkstatt versuchen.Wenn auch das nicht hilft würde ich mal einen Anwalt fragen was man da machen kann.Was hat das auto denn fürn Problem?
Nun die Sache mit dem Leihwagen.Eine Werkstatt ist nicht dazu verpflichtet Leihwagen zu geben.Sowas bespricht man am besten immer vorher.Manche machens,manche nicht.
Gruß André

Hallo Dhoelken,
meines Wissens gibt es kein Anrecht auf einen Leihwagen. Hier spielt wahrscheinlich auch eine Rolle, dass das Fahrzeug nicht beim Vertragshändler sondern über einen Importeur gekauft wurde. Es ist laut EU Urteil zwar rechtens das Fahrzeug bei der Vertragswerkstatt im Kundendienst zu lassen, aber der Händler hätte auch gerne die Verkaufsprovision eingesteckt und piesackt jetzt zurück. Desweiteren mußt du der Werkstatt zwei Repversuche zugestehen, erst danach hast du die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten, allerdings wird dann ein Differenzabzug wegen der Nutzung fällig.
Gruß

Hallo
Ein richtiger Experte bin ich in diesem Sachverhalt auch nicht, allerdings wage ich zu behaupten dass es nur bedingt zumutbar ist ein Fahrzeug wegen dem selben Fehler andauernd in der Werkstatt stehen zu haben.
Es bleiben eigentlich nicht viele Möglichkeiten, entweder das Fahrzeug geht so oft in die Werkstatt bis der Fehler endlich behoben ist oder der Wagen ausgetauscht wird, letzteres wird aber kaum ein Händler von sich aus anbieten.
Die Sache mit dem Leihwagen ist nicht so einfach, wurde beim kauf eine Mobilitätsgarantie vereinbart dann wird das mit dem Leihwagen kein Problem sein, andernfalls ist es sache des Verhandlungsgeschicks ob man den Händler zu dieser Kulanzleistung bewegen kann, meines wissens besteht darauf kein Rechtsanspruch.

Gute Frage,
also normalerweise hat die Werkstatt das Recht auf zweimalige Nachbesserung, danach Rückabwicklung fordern.
Mit dem entgangenem Nutzen solltest Du einen Rechtsbeistand fragen.
Macht auch immer mehr Eindruck beim Gegenüber :wink: