mein auto geht morgen zum 2ten mal wegen dem selben fehler in die werkstatt, wenn der fehler danach wieder auftritt, habe ich dann ein anrecht auf ein vergleichbares auto? es ist ein peugeot 308cc baujahr 11.2009 also noch mit garantie. es ist eine peugeot vertragswerkstatt und der wagen ist von auto wilde (reimport). kann mir wer helfen?
desweiteren bekomme ich kein leihwagen, ist das rechtens?
mfg