mal angenommen, man bringt sein Auto vor 23 Monaten in die Werkstatt A und läßt dort eine neue Lichtmaschine ausbauen, da die alte Lichtmaschine kaputt ist.
Zwischenzeitlich wechselt man die Werkstatt und nun stellt Werkstatt B fest, dass die Lichtmaschine kaputt ist.
Würde da noch 2 Jahre Garantie drauf laufen?
Wenn ja, dürfte der Einbau auch in Werkstatt B stattfinden?
Wie sollte sich der Kunde verhalten?
mal angenommen, man bringt sein Auto vor 23 Monaten in die
Werkstatt A und läßt dort eine neue Lichtmaschine ausbauen, da
die alte Lichtmaschine kaputt ist.
Zwischenzeitlich wechselt man die Werkstatt und nun stellt
Werkstatt B fest, dass die Lichtmaschine kaputt ist.
Würde da noch 2 Jahre Garantie drauf laufen?
Wurde denn eine Garantie vereinbart? Gibt der Hersteller eine Garantie? Oder meinst Du Gewährleistung? Falls letzteres, müßte geprüft werden, ob bei Einbau der Lichtmaschine ein Sachmangel vorlag.
meistens sind auf Einbauteile 2 Jahre Garantie(Originalteile vom Hersteller haben i.d.R. nur 1 Jahr Gewährleistung) , auf die Reparatur allerdings nur 1 Jahr.
meistens sind auf Einbauteile 2 Jahre Garantie(Originalteile
vom Hersteller haben i.d.R. nur 1 Jahr Gewährleistung) , auf
die Reparatur allerdings nur 1 Jahr.
wenn man keine Ahnung hat, muss man gar nicht antworten, weißt Du?
Lies mal faq:1152. Wäre auch was für den Fragesteller.
Gruß
loderunner