Hallo zusammen,
wenn jemand eine geöffnete Autotür, welche mindestens einen halben Meter in die Fahrbahn reicht, mit dem Außenspiegel des vorbeifahrenden Autos rammt, muss dieser Mensch dann den Schaden begleichen oder ist der Parker selbst schuld, wenn er im Berufsverkehr seine Autotür am Straßenrand offen stehen lässt?!
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, ob dies Fragestellung so abstrakt genug ist, um hier veröffentlicht zu werden, wäre aber für eine Einschätzung von Experten sehr dankbar.
LG
grabwicht
Hallo zusammen,
wenn jemand eine geöffnete Autotür, welche mindestens einen
halben Meter in die Fahrbahn reicht, mit dem Außenspiegel des
vorbeifahrenden Autos rammt, muss dieser Mensch dann den
Schaden begleichen oder ist der Parker selbst schuld, wenn er
im Berufsverkehr seine Autotür am Straßenrand offen stehen
lässt?!
A) Du musst einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten
B) dürfte eine geöffnete Tür gut zu erkennen sein, dann muss man eben langsam fahren und ggf. anhalten, wenn’s mit dem Gegenverkehr nicht passt.
Überraschend ist es wohl nicht, wenn die Tür offen stand und nicht geöffnet wurde.
Selbst wenn es ordnungswidrig sein sollte, die Tür offenstehen zu lassen, was ich so nicht beurteilen könnte, ist das kein Freibrief, so knapp dran vorbeizufahren.
Auch einem Falschparker muss man den Schaden ersetzen, obwohl er ja eigentlich gar nicht da stehen durfte und eigentlich daher der Unfall gar nicht hätte passieren können.
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, ob dies Fragestellung so
abstrakt genug ist, um hier veröffentlicht zu werden, wäre
aber für eine Einschätzung von Experten sehr dankbar.
LG
grabwicht
Daher denke ich, der Schaden ist zu zahlen.
Grüße
Holygrail
Hallo,
der Parker, auch wenn dieser falsch steht, darf seine Tür öffnen. Er begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, im Sinne des Parkens und wenn er die Tür unachtsam öffnet, während das andere Auto kommt.
So wie es in diesem Fall dargestellt ist, hat der Fahrer Schuld, der das andere Auto gestreift hat, da dieser ja die entsprechende Geschwindigkeit und den richtigen Abstand hätte wählen können.
Das Streifen eines Fahrzeugs beim Vorbeifahren ist mit einem Verwarngeld von 35,00€ belegt.
Wie es zivilrechtlich aussieht, kann ich schlecht einschätzen. Allerdings würde ich davon ausgehen, dass der Führer des fahrenden Fahrzeugs die Schuld trägt.
Mit freundlichen Grüßen
Saxony88