Ich saß mit zwei Freunden in meinem Auto und ich bin gefahren. Als wir am Ziel waren wollte ich einparken, wobei ein Kollege, der auf der rechten hinteren Seite saß, dachte wir stehen schon und die Türe auf machte. Leider war dort ein Baum im weg und ich konnte nicht mehr schnell genug reagieren. Jetzt ist die hintere rechte Türe kaputt.
Zu meiner Frage, wird die Private Haftpflicht meines Freundes für den Schaden aufkommen?
Ich saß mit zwei Freunden in meinem Auto und ich bin gefahren.
Als wir am Ziel waren wollte ich einparken, wobei ein Kollege,
der auf der rechten hinteren Seite saß, dachte wir stehen
schon und die Türe auf machte. Leider war dort ein Baum im weg
und ich konnte nicht mehr schnell genug reagieren. Jetzt ist
die hintere rechte Türe kaputt.
Zu meiner Frage, wird die Private Haftpflicht meines Freundes
für den Schaden aufkommen?
Nein - dieser Schaden ist bei der Privathaftpflicht ausgeschlossen.
(Benzinklausel).
Evt. besteht eine Vollkasko-Versicherung für das Auto.
Zu meiner Frage, wird die Private Haftpflicht meines Freundes
für den Schaden aufkommen?
unter normalen Umständen schon. Schließlich handelt es sich um einen Schaden, den der Freund fahrlässig und schuldhaft herbeigeführt hat.
Die sog. „Benzinklausel“ greift hier nicht.
Guten Tag,
laut den Bedingungen meiner Privathaftpflichtversicherung,der AXA,wäre dieser Schäden abgedeckt.Dort heißt es:
„Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters
oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden,
die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“
Und da der Beifahrer ja weder Eigentümer,Besitzer noch Halter des Fahrzeuges ist und dieses auch nicht in Gebrauch hatte bzw. das nicht aus dem Text hervorgeht,ist die Antwort von Merger zunächst einmal falsch.
Hallo Merger,
nun,ich denke,dass ich des Lesens durchaus mächtig bin und auch Ihre Antwort richtig interpretiert habe.
Sie schreiben ja sinngemäß,dass es „Versicherer gibt,die diese Art von Schäden abdeckt“.
Nennen Sie mir doch bitte einen oder mehrere Versicherer,die den vom TO beschriebenen Schadenfall aufgrund der Bedingungen NICHT reguliert hätte.
Falls Sie keinen Versicherer benennen können (Die Nennung einer entsprechenden Fundstelle in den Bedingungen wäre nett ),ist Ihr Verweis auf die in diesem Fall angeblich geltende Benzinklausel nun einmal falsch.Oder sinnfrei.
Sie sollten sich an die Regeln des Forums: wer-weiss-was.de halten.
Hier ist es nicht erwünscht Hinweise auf bestimmte Tarife oder Versicherer zu geben.
Eine Antwort kann daher nur pauschal abgefasst werden.
Allerdings ein Hinweis: selbst bei dem von ihnen genannten Versicherer, gibt es ältere Tarife in denen dieser Versicherungsschutz nicht enthalten ist.
Hallo Merger,
komisch.In einem anderen Thread fragen Sie den TO explizit nach dem Versicherer.Warum,wenn Sie doch ganz genau wissen,dass dieser nicht benannt werden darf?
Halten wir also fest,dass Ihre Antwort irreführend und/oder falsch ist,da es auf dem Markt eine entsprechende Klausel nicht gibt.
Eine Frage hätte ich noch:
Welches Bedingungswerk des von mir benannten französischen Versicherungskonzerns meinen Sie genau?Dann kann man Ihre Aussage besser auf Ihre Richtigkeit überprüfen.
Hallo,
gut,dann rollen wir das Feld von hinten auf.Die Ausgangsfrage ist klar.Können Sie ja bei Bedarf noch einmal nachlesen.Ihre Antwort darauf:
Hallo,
diese Antwort ist so nicht richtig.
Die Benzinklausel gilt auch für den Beifahrer.
Allerdings gibt es Privathaftpflichtversicherungen die dieses
mit abdecken.
Hervorhebung von mir.
Und das ist nun einmal falsch.Schade,dass Sie das in Ihrer Überheblichkeit und Anmaßung nicht erkennen können oder wollen und sich statt dessen,wie so oft,hinter kleinkarierten Formulierungen verstecken.
Es gibt keinen Tarif,der diesen Versicherungsfall NICHT ABDECKT.Zumindest kriegen Sie es nicht hin,einen zu benennen.Und kommen Sie mir nicht wieder mit den Forennregeln.Die geben eine entsprechende Antwort durchaus her.Also ist Ihre Formulierung oben absoluter Käse und zeugt nicht gerade von Fachkenntnis.Im Gegenteil,das Bild vom Feierabendversicherungsverklopper wird von Ihnen in eindrucksvoller Art und Weise bestätigt.Schade für Ihre Kollegen,die dagegen wirklich vom Fach kommen und nicht mit einer großen Klappe,sondern mit Fachkompetenz überzeugen.
Meiner Aufforderung,mir den Tarif zu nennen,der die von Ihnen erwähnte Ausschlussklausel innehat,sind Sie ebenfalls nicht nachgekommen.Ich gehe stark davon aus,dass Sie es schlicht und ergreifend nicht können.
Und dann besitzen Sie auch noch die beeindruckende Chuzpe,sich hier als Experte zu gerieren…