Hallo,
gut,dann rollen wir das Feld von hinten auf.Die Ausgangsfrage ist klar.Können Sie ja bei Bedarf noch einmal nachlesen.Ihre Antwort darauf:
Hallo,
diese Antwort ist so nicht richtig.
Die Benzinklausel gilt auch für den Beifahrer.
Allerdings gibt es Privathaftpflichtversicherungen die dieses
mit abdecken.
Hervorhebung von mir.
Und das ist nun einmal falsch.Schade,dass Sie das in Ihrer Überheblichkeit und Anmaßung nicht erkennen können oder wollen und sich statt dessen,wie so oft,hinter kleinkarierten Formulierungen verstecken.
Es gibt keinen Tarif,der diesen Versicherungsfall NICHT ABDECKT.Zumindest kriegen Sie es nicht hin,einen zu benennen.Und kommen Sie mir nicht wieder mit den Forennregeln.Die geben eine entsprechende Antwort durchaus her.Also ist Ihre Formulierung oben absoluter Käse und zeugt nicht gerade von Fachkenntnis.Im Gegenteil,das Bild vom Feierabendversicherungsverklopper wird von Ihnen in eindrucksvoller Art und Weise bestätigt.Schade für Ihre Kollegen,die dagegen wirklich vom Fach kommen und nicht mit einer großen Klappe,sondern mit Fachkompetenz überzeugen.
Meiner Aufforderung,mir den Tarif zu nennen,der die von Ihnen erwähnte Ausschlussklausel innehat,sind Sie ebenfalls nicht nachgekommen.Ich gehe stark davon aus,dass Sie es schlicht und ergreifend nicht können.
Und dann besitzen Sie auch noch die beeindruckende Chuzpe,sich hier als Experte zu gerieren…
Grüße,Sapine