Autoummelden,kann ich Versicherung weiter

… laufen lassen?
Hallo
Möchte meinen PKW,auf meinen Sohn Umschreiben lassen,fahre ihn aber weiter.Kann ich die Versicherung auf meinen Namen für den PKW weiter laufen lassen mit meinen Prozenten?

Hallo,
ja das geht. Allerdings kann sich der Versicherungsbeitrag ändern wegen der abweichenden Halterschaft (=Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich). Um Überraschungen zu vermeiden, hier vorher mal durchrechnen lassen,

viele Grüße
Andreas

Hallo,

Möchte meinen PKW,auf meinen Sohn Umschreiben lassen,fahre
ihn aber weiter.Kann ich die Versicherung auf meinen Namen für
den PKW weiter laufen lassen mit meinen Prozenten?

der Sohn soll also nur der Halter werden, Versicherungsnehmer bleiben Sie ? Das geht nicht bei allen Versicherungen, muss man vorher nachfragen.

Gruß,
Micha

Hallo und schönen guten Abend,
zuerst weise ich darauf hin, dass die Antwort völlig unverbindlich ist, und keinerlei Rechtsberatung darstellt, da mir das nicht erlaubt ist.

Diese Möglichkeit besteht und wird in Fachkreisen als unterschiedlicher Halter und Versicherungsnehmer gehändelt. Allerdings wird diese Regelung nicht von allen Versicherungen angeboten. Wenn z.B. der Versicherungsnehmer im öffentl. Dienst beschäftigt ist, ist der abweichende oder unterscheidliche Halter in der Regel nicht machbar.

Am Besten mit der Fachabteilung des entsprechenden Versicherer tel. anfragen und dann schriftl. bestätigen lassen. Bitte mit offenen Karten spielen, nicht dass u.U. dann hinterher Nachteile entstehen.

Ich hoffe etwas geholfen zu haben und wünsche einen schönen Abend.

VG S

Hallo,

Umschreiben geht aber die % werden bei den meisten Versicherern bei einer sogenannten haltertrennung angepasst, d.h. Wenn sie sf10 haben und ihr Sohn aber erst seit 4 Jahren einen führerschein hat, werden die % auf sf4 (mit sondereinstufung kann das ein bisschen variieren) angepasst, daher lehnen viele Versicherer die haltertrennung ab weil es zum nachteil des kundens ist und versicherer eine versicherung auf fremde rechnung nicht wollen, denn theoretisch sollte der halter auch der versicherungsnehmer sein. Es gibt allerdings auch Gesellschaften die eine haltertrennung ohne Anpassung machen. Welche es genau ist weiß ich nicht aber ich könnte mir vorstellen das es die HUK oder direktline macht. Besser ist es das Fahrzeug auf Sie laufen zu lassen und ihren Sohn als berechtigten Fahrer rein zu nehmen.

Hallo,

weswegen dann umschreiben???

macht doch wenig Sinn!!

die Frage kann auch nur der Versicherer beantworten da es jeder anders händelt…

stehe Ihnen gerne zur Verfügung wenn Sie ein Angebot benötigen!!

kommen zu auf meine Seite www.thomas-wolter.eu

MfG Thomas Wolter

Moin,

grundsätzlich ja. Denn Halter und Versicherungsnehmer sind unabhängig voneinander. Allerdings nehmen einige Versicherungen Zuschläge, wenn das Kfz nicht auf den Versicherungsnehmer angemeldet ist.
Gruss
Norman

Hallo,
hierbei handelt es sich um einen Halterwechsel. Das sollte in der Regel kein Problem sein. Allerdings erhebt die Versicherung meist einen Zuschlag, wenn Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeuges nicht identisch sind. Am besten einmal bei Ihrer Versicherung die Mehrkosten erfragen.
Beste Grüße
M.

Hallo,
ja, das geht.
Es ist nur zu beachten, dass bei abweichendem Halter die Vers. teurer wird.
VG Jens
www.jens-sternberg.de

Nein, die Prozente müssen beim Halter bleiben. Ausserdem darf der Sohn nur maximal die SF-Klasse haben, die er sich selber „erfahren“ hätte können.

Praktisch sollte dies kein Problem darstellen. Allerdings glaube ich, dass der Beitrag sich für Ihre Versicherung dann erhöhen wird, da Versicherungsnehmer und Halter nicht mehr identisch sind. Die meisten Gesellschaften nehmen dann einen Risikozuschlag.

MfG

http://www.stephan-brueckner.eu/

hallo

du kannst weiter der halter bleiben und dein sohn der kfz führer dann geht es.

lg

plappermaul