meine Freundin ist umgezogen und hat dabei auch ihr Auto umgemeldet.
Von der Versicherung hat sie eine Versicherungsbestätigung erhalten, worin jedoch nicht die neue Autonummer eingetragen war, weil ja noch nicht bekannt.
Muß sie die neue Nummer der Versicherung mitteilen oder macht das die Zulassungsstelle automatisch?
Sie hat jetzt Angst, daß sie ohne Versicherungsschutz ist, weil sie von der Versicherung bisher nur eine Bestätigung der Adressänderung bekam.
Ihre Sachbearbeiterin der Versicherung kann sie gerade nicht fragen, weil diese im Urlaub ist.
in das Kasko besteht aber erst dann Versicherungsschutz, wenn dieser bestätigt wurde.
Also nahtlosen Übergang der Kaskoversicherung bestätigen lassen. Normal kein Problem, aber Pferde sind bekanntlich auch schon mit Magenaktivitäten vor der Apotheke gesehen worden und man muss es ja nicht drauf anlegen… wobei hier keine wirkliche Unterbrechung der Versicherung vorliegt.
nicht alle Straßenverkehrsämter melden automatisch eine KFZ-Ummeldung den zuständigen Versicherungen. Und wenn sie’s tun, dauert das manchmal eine ziemlich lange Zeit (jedenfalls bei den drei StVAs mit denen ich häufiger zu tun hab). Deine Freundin sollte der Versicherung unaufgefordert das neue Kennzeichen mitteilen. Wenn sie im Versicherungsvertrag Sonderkonditionen wie z.B. Nachlässe für Garagenparker, Wenigfahrer etc. vereinbart hatte, sollte sie mitteilen, ob sich daran etwas geändert hat (keine Garage mehr vorhanden, zukünftig weiterer Arbeitsweg und dadurch mehr km pro Jahr o.ä.).
Wenn ihre Sachbearbeiterin im Urlaub ist, gibt es entweder eine Vertretung oder - falls es sich um eine Agentur handelt und diese für den Urlaub geschlossen ist - sie kann sich direkt an das Versicherungsunternehmen wenden.