Autounfall?

Hallo.

Mich würde mal folgendes interessieren.

Angenommen ich nehme das Auto eines Bekannten, weil ein Familienmitglied von mir einen Unfall hatte und in einem entfernten Krankenhaus untergebracht ist.

Passiert dann ein Autounfall (an dem ich schuld währe) auf der Fahrt, übernimmt die Versicherung eigendlich nicht den entstandenen Schaden oder?? (Mit Schaden meine ich, die Schäden an den anderen Fahrzeugen nicht an dem mit dem ich unterwegs bin.)

Da es sich um ein Notfall handelt… sind das doch andere umstände oder??

Also würde ich Chance bestehen das durch die Umstände die Versicherung doch den Schaden übernimmt??

Ich bedanke mich schon mal für Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Savas

Hallo!

Wenn das Auto technisch i.O., der Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und die Verkehrsregeln eingehalten wurden, bezahlt üblicherweise die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, die für das Fahrzeug abgeschlossen wurde, den Fremdschaden.
Den Schaden am Fahrzeug selbst bezahlt die Kasko, falls vorhanden.
Der Zweck der Fahrt ist unerheblich, außer es geht um Renneinsätze auf abgeschlossenen Rennstrecken oder gewerbliche Nutzung, sofern diese im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Grüße,

Mathias (kein Anwalt, keine Gewähr)

Mich würde mal folgendes interessieren.

Angenommen ich nehme das Auto eines Bekannten, weil ein
Familienmitglied von mir einen Unfall hatte und in einem
entfernten Krankenhaus untergebracht ist.

Passiert dann ein Autounfall (an dem ich schuld währe) auf der
Fahrt, übernimmt die Versicherung eigendlich nicht den
entstandenen Schaden oder?? (Mit Schaden meine ich, die
Schäden an den anderen Fahrzeugen nicht an dem mit dem ich
unterwegs bin.)

Da es sich um ein Notfall handelt… sind das doch andere
umstände oder??

Also würde ich Chance bestehen das durch die Umstände die
Versicherung doch den Schaden übernimmt??

Ich bedanke mich schon mal für Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Savas

Huhu!

Wenn das Auto technisch i.O., der Fahrer im Besitz eines
gültigen Führerscheins ist und die Verkehrsregeln eingehalten
wurden, bezahlt üblicherweise die Haftpflichtversicherung des
Fahrzeughalters, die für das Fahrzeug abgeschlossen wurde, den
Fremdschaden.

Wenn man einen Unfall schuldhaft verursacht, hat man sich vorher nur in sehr seltenen Fällen an die Verkehrsregeln gehalten. Das Haftpflichtsystem ist extra dazu eingeführt worden, damit es für den Geschädigte eben nicht zum Lotteriespiel ausartet, ob er seinen Schaden ersetzt bekommt oder nicht. Heißt: Die Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich immer und holt sich dann eventuell das Geld vom versicherten zurück.

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Hallo,

Denn ganzen Sinn der Frage verstehe ich nicht so ganz.

Natürlich übernimmt die Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners, sollte der unschuldig sein.

Geht die Frage aber in Richtung, in der Versicherung sind nur bestimmte Personen als Fahrer eingetragen, was ist dann, wenn ein Unberechtigter nach Versicherungsbedingungen, den Unfall verursacht hat.

In diesem Fall ändert sich die Schadensregulierung nicht, nur die Versicherung wird dann Beiträge nachfordern. Wie viel steht in den Versicherungsunterlagen.

Immer vorausgesetzt, der Fahrer hat einen Führerschein und sitzt mit Erlaubnis des Halters hinter dem Lenkrad.

Gruß

hartmut

Hi!

Wenn das Auto technisch i.O., der Fahrer im Besitz eines
gültigen Führerscheins ist und die Verkehrsregeln eingehalten
wurden, bezahlt üblicherweise die Haftpflichtversicherung des
Fahrzeughalters, die für das Fahrzeug abgeschlossen wurde, den
Fremdschaden.

Wenn man einen Unfall schuldhaft verursacht, hat man sich
vorher nur in sehr seltenen Fällen an die Verkehrsregeln
gehalten. Das Haftpflichtsystem ist extra dazu eingeführt
worden, damit es für den Geschädigte eben nicht zum
Lotteriespiel ausartet, ob er seinen Schaden ersetzt bekommt
oder nicht. Heißt: Die Haftpflichtversicherung zahlt
grundsätzlich immer und holt sich dann eventuell das Geld vom
versicherten zurück.

So ist es selbstverständlich korrekt.

Was den Fragesteller jedoch interessieren dürfte und was ich versucht habe auszudrücken, ist, dass i.o.g. Fall die Versicherung zahlt und die Sache damit erledigt ist.

Grüße,

Mathias

also bedeutet das die versicherung zahlt den fremdschaden in jedem fall auch wenn nicht der eigendliche fahrzeughalter gefahren ist?

also bedeutet das die versicherung zahlt den fremdschaden in
jedem fall auch wenn nicht der eigendliche fahrzeughalter
gefahren ist?

Hallo!

Richtig.
Wenn andere Fahrer im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind, holt sie sich evtl. einen Teil der Schadenssumme zurück.

Grüße,

Mathias

Wenn andere Fahrer im Versicherungsvertrag ausgeschlossen
sind, holt sie sich evtl. einen Teil der Schadenssumme zurück.

Äh Hallo

Mit welcher Begründung?

Was die Versicherung macht, sie fordert Beiträge nach, wieviel steht in den Versicherungsbedingungen.

Geld für Schäden kann sie nur fordern, wenn mal als Beispiel, der Fahrer betrunken war. Und auch hier nur bis zu einer Maximalsumme.

Gruß

hartmut

Hallo!

Mit welcher Begründung?

Z.B. das im Versicherungsvertrag steht, keine Fahrer unter 23 Jahren.

Wenn dann jemand unter 23 fährt hat man halt ein größeres Problem.

Gruß
Stefan

Z.B. das im Versicherungsvertrag steht, keine Fahrer unter 23
Jahren.

Hallo Stefan,

das ist die Begründung warum Beiträge nachgefordert werden, aber kein Grund warum der Halter oder sonst jemand von der Versicherung mit dem Schaden belastet werden kann.

Es geht bei solchen Klauseln nur darum, dass Rabatte zu Unrecht in Anspruch genommen werden.

Gruß

hartmut

Hallo!

Wenn andere Fahrer im Versicherungsvertrag ausgeschlossen
sind, holt sie sich evtl. einen Teil der Schadenssumme zurück.

Äh Hallo

Mit welcher Begründung?

Fahrer unter 25 ausgeschlossen. Fahrer unter 25 baut Unfall.

Was die Versicherung macht, sie fordert Beiträge nach, wieviel
steht in den Versicherungsbedingungen.

Geld für Schäden kann sie nur fordern, wenn mal als Beispiel,
der Fahrer betrunken war. Und auch hier nur bis zu einer
Maximalsumme.

Danke für die Info.
Du bist also sicher, dass das dann mit einer Beitragsnachzahlung für das laufende Jahr erledigt wäre?
Das wäre ja fein. Man nimmt alle Rabatte, und wenn es dann trotzdem nach 4 Jahren mal scheppert, zahlt man halt nach…

Grüße,

Mathias

Das wäre ja fein. Man nimmt alle Rabatte, und wenn es dann
trotzdem nach 4 Jahren mal scheppert, zahlt man halt nach…

Au Hallo,

das halte ich mal für einen kleinen Scherz, und hier mal ein Zitat

Einige Versicherungsgesellschaften nehmen das sehr ernst. Im Schadensfall kann es dann zu einer Nachzahlung in Höhe bis zur doppelten Jahresprämie führen. In dem FinanzScout24-Vergleich können Sie wählen, ob Sie derartige Versicherungsgesellschaften nicht angeboten bekommen möchten.
http://de.cars.yahoo.com/kfz-FAQs.html

Bei zwei doppelten Jahresprämien Nachzahlung rechnet sich das wohl nicht. Ist auf jedenfall mehr als durch Rabatt gespart wurde.

Je nach Schadenfreiheitsklasse ist das echtes Geld.

Als persönliche Meinung hinterhergeschoben, es lohnt sich nicht diesen Rabattunsinn mitzumachen. Hab aber gut lachen, weil den höchsten Schadensfreiheitrabatt :wink:

Gruß

hartmut

Hi!

Das wäre ja fein. Man nimmt alle Rabatte, und wenn es dann
trotzdem nach 4 Jahren mal scheppert, zahlt man halt nach…

Au Hallo,

das halte ich mal für einen kleinen Scherz,

Klar.

und hier mal ein
Zitat

Einige Versicherungsgesellschaften nehmen das sehr ernst.
Im Schadensfall kann es dann zu einer Nachzahlung in Höhe bis
zur doppelten Jahresprämie führen. In dem
FinanzScout24-Vergleich können Sie wählen, ob Sie derartige
Versicherungsgesellschaften nicht angeboten bekommen
möchten.

http://de.cars.yahoo.com/kfz-FAQs.html

Bei zwei doppelten Jahresprämien Nachzahlung rechnet sich das
wohl nicht. Ist auf jedenfall mehr als durch Rabatt gespart
wurde.

Kommt drauf an, wie lange es gut geht…

Je nach Schadenfreiheitsklasse ist das echtes Geld.

Als persönliche Meinung hinterhergeschoben, es lohnt sich
nicht diesen Rabattunsinn mitzumachen. Hab aber gut lachen,
weil den höchsten Schadensfreiheitrabatt :wink:

Ich spare ca. 150 Euro im Jahr durch den Ausschluß von Fahrern unter 30 und den Garagenplatz. Mein Rabatt ist 40%. Lohnt sich also doch.
Sind schon 2 Tankfüllungen.

Grüße,

Mathias

Hallo Hartmut,

das ist die Begründung warum Beiträge nachgefordert werden,
aber kein Grund warum der Halter oder sonst jemand von der
Versicherung mit dem Schaden belastet werden kann.

Für die Haftpflicht magst (hast ?) du wahrscheinlich recht für
die Kasko gilt das nicht.

Such mal im Archiv „fahrer 23“ und dann oberster Thread.

Gruß
Stefan

also bedeutet das, wenn der Unfallverursachen unter 23 ist und nicht in der Versicherung erwähnt wird … wird nicht der gesamte Fremdschaden verlangt, sondern nur der fälschliche Rabattanteil… also 50 % der eigendlichen versicherungssumme?

also bedeutet das, wenn der Unfallverursachen unter 23 ist und
nicht in der Versicherung erwähnt wird … wird nicht der
gesamte Fremdschaden verlangt,

Kein Fremdschaden muss bezahlt werden.

sondern nur der fälschliche
Rabattanteil… also 50 % der eigendlichen versicherungssumme?

Nein, es kann bis zu 2Jahresbeiträge gefordert werden.

Angenommen die Jahresprämie wären 500€, dann kann die Versicherung 1000€ verlangen. Ist aber bei den Versicherungen unterschiedlich geregelt.

Gruß

hartmut

Hallo Stefan,

Für die Haftpflicht magst (hast ?) du wahrscheinlich recht für
die Kasko gilt das nicht.

Es sind ja auch zwei völlig unterschiedliche Versicherungen, da gelten natürlich ganz andere Regeln.

Da hast Du recht.

Gruß

hartmut

Es gibt doch auch diese Unfallbogen.

Wie muss dieser ausgefühlt werden… gibt es da was zu beachten wenn der eigendliche Fahrer unter 23 ist und nicht in der Versicherung eingetragen ist?

Wie muss dieser ausgefühlt werden… gibt es da was zu
beachten wenn der eigendliche Fahrer unter 23 ist und nicht in
der Versicherung eingetragen ist?

Wahrheitsgemäß, ganz einfach Wahrheitsgemäß.

Alles andere wäre mir zu heiß. Kommt die Versicherung darauf das der Fahrer laut Versichrungsvertrag nicht fahren sollte, Pech gehabt.

Gruß

hartmut

Alles andere wäre mir zu heiß. Kommt die Versicherung darauf das der Fahrer laut Versichrungsvertrag nicht fahren sollte, Pech gehabt.

und was genau bedeutet dann Pech gehabt???