Autounfall

Hallo

ich hab mal eine frage,
wenn jemand der ALG2 bekommt einen Autounfal hatte und nicht schuld war, das Auto ist totalschaden und nicht mehr reparierbar.
Der jenige möchte sich von dem geld der versicherung welches er für das auto noch bekommt ein neues (Gebrauchten) holen.
Nun meine Frage: Darf die ArGe das geld der versicherung als einkommen anrechnen, wenn dafür ein anderes auto gekauft wird.

LG
ramona-carmen

Hallo

das „alte“ Auto wurde ja sicher vorher als Vermögenswert angegeben.
Bekommt die Person Schadenersatz für ihren Vermögensschaden (durch Unfall),ist das Wert-Ersatz…sprich nix anderes als eine „Vermögensumwandlung“ ( innerhalb geschützter Grenzen) .
Solange sich der Vermögenswert dabei nicht erhöht und das Vermögen nach § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II geschützt war, ist es das jetzt auch weiterhin (und muss nach § 60 SGB I auch nicht mitgeteilt werden.)

Gruß