Vor ca. 2 Monaten gab es einen Autounfall, bei dem ein Auto
ein anderes parkendes Auto beim rückwärts Einparken ANGEBLICH
angerempelt hat. Dies berichtete die Halterin des anderen
Autos, die das ganze wohl gesehen hat. Leichte Schramme am
Auto der „Geschädigten“, kein Schaden am anderen Auto-
Dann gab es wohl doch eine Berührung?
Polizei gerufen, die das ganze aufgenommen hat.
Seltsam, dass die für so was kommt.
Nun nach der Zeit
kommt ein Brief von der Versicherung, der Schaden über 614Euro
wurde beglichen- für einen fast nicht sichtbaren kleinen
Lackkratzer ohne jegliche Beule. Muss man das so akzeptieren
und zahlen
Nein. Die Versicherung zahlte bereits und der Versicherungsnehmer wird in der SF-Klasse zurückgestuft.
oder kann man sich da noch gegen wehren?
Man kann den Schaden im gleichen Jahr immer noch selber bezahlen, also der Versicherung erstatten.
Schaden wurde fotografiert (nach Unfall und jetzt, Schaden ist noch
nicht repariert), Zeugen sind auch vorhanden.
Da sollte man sich mal erkundigen, auf welcher Grundlage der Schaden beziffert wurde.
Da die Geschädigte schon am Unfallort zu ihrer Bekannten meinte, dass
sie ja eigentlich nur aufs Geld aus ist, besteht der Verdacht
eines Versicherungsbetruges-
Ohne Beweise sollte mit solchen Aussagen sehr vorsichtig umgehen. Man hat schnell eine Verleumdungsklage am Hals.
das Auto war vorher neben dem „verursachten Schaden“ total zerkratzt und verbeult, die Polizei vermerkte aber auch schon auf dem Unfallbogen, dass nur der Kratzer Folge des Unfalls war.
Was meint ihr dazu?
Nach gründlicher Überlegung zum Anwalt gehen und nochmal 180,-€ für eine Erstberatung auf den Tisch legen. Das wäre die zweite und schlechtere Möglichkeit.
Hier stellt sich primär die Frage, warum hat die Versicherung bereits bezahlt. Auch die hat ein Interesse daran, solchen eventuellen Betrügern auf die Schliche zu kommen.
Das kann aber nicht sein, denn das fremde Auto wurde tatsächlich berührt. Nur die Höhe des Schadens dürfte noch strittig bleiben.
Also den ganzen Sachverhalt der Versicherung schriftlich mitteilen, deren Anwälte werden sich melden. Das wäre der erste und richtige Schritt. Allerdings bleiben immer noch Zweifel, denn die Versicherung wird sicherlich auch den Unfallbogen der Polizei gesehen haben? Nachfragen.