Autounfall

Hallo,
Autofahrer A ist beim rückwärts einparken gegen das Auto von Autofahrer B gefahren.
Nun hat B in seiner nicht lackierten schwarzen Kunststoffstoßstange eine ca. 1 cm lange und 0,5 cm lange Delle.
Die Adressen haben A und B ausgetauscht, die Polizei wurde nicht gerufen.
Nun zu meinen Fragen.

  1. gibt es eine Frist in der sich B um einen Kostenvoranschlag für die Reparatur kümmern muß?
  2. könnte B sich die teuerste Werkstatt der Stadt suchen, oder kann A einen alternativen KV von einer anderen Werkstatt verlangen?
  3. wenn es verschiedene Reparaturmöglichkeiten gibt, muß B sich für die günstigste entscheiden?
    Danke für eure Antworten

Hallo,

sicherlich mag es einige Werkstätten geben, die gerne in Rechnung stellen, was in eine Rechnung nicht hinein gehört, aber wenn die Werkstatt informiert ist, dass es sich z.B. um einen „Versicherungs-schaden“ handelt, ist der Werkstatt sehr wohl bewusst, dass die Rechnung dann von der Vers.gesellschaft geprüft wird.
Es muss die Werkstatt ja nicht erfahren, dass die Rechnung nicht zur Versicherung geht.

  1. gibt es eine Frist in der sich B um einen Kostenvoranschlag
    für die Reparatur kümmern muß?

m.W. nicht.

  1. könnte B sich die teuerste Werkstatt der Stadt suchen, oder
    kann A einen alternativen KV von einer anderen Werkstatt
    verlangen?

Bei dem „geringen“ Schaden dürften die KV nicht sehr abweichen.

  1. wenn es verschiedene Reparaturmöglichkeiten gibt, muß B
    sich für die günstigste entscheiden?

Auf diesem Gebiet bin ich Laie aber als Autofahrer auch so weit informiert, dass durch das rückwärtsfahren bedingte Anfahren des PKW und bei den beschriebenen Schaden es wohl keine allzuvielen Rep.möglichkeiten geben kann. Bei gleichen Leistungen ist das Günstigere m.W. zu nehmen.

Schönen Tag noch.

Hallo!

  1. gibt es eine Frist in der sich B um einen Kostenvoranschlag
    für die Reparatur kümmern muß?

Nein, B muss gar nichts.

  1. könnte B sich die teuerste Werkstatt der Stadt suchen, oder
    kann A einen alternativen KV von einer anderen Werkstatt
    verlangen?

B hat Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur, natürlich auch durch eine markengebundene Fachwerkstatt. So hoch ist der Schaden. Wenn B mehr Geld ausgeben will, ist das seine Sache, aber er muss auf keinen Fall weniger ausgeben.

  1. wenn es verschiedene Reparaturmöglichkeiten gibt, muß B
    sich für die günstigste entscheiden?

Nein.

Hai!

  1. gibt es eine Frist in der sich B um einen Kostenvoranschlag
    für die Reparatur kümmern muß?

Nein, B muss gar nichts.

Wenn B Geld möchte oder besser seinen Schaden beglichen haben möchte
dann schon. $-D

Der Plem *hase*

Oh je…
… ich hatte die Meldung mit den Smilies für einen Aprilscherz gehalten!

… ich hatte die Meldung mit den Smilies für einen
Aprilscherz gehalten!

Und ich habe extra in den ehrwürdigen Rechtsbrettern nach irgend etwas
gesucht, wo ich meinen Senf zutun kann, um euch dies nicht
vorzuenthalten. *elefant*

Der Plem *peace*

Hallo,
Autofahrer A ist beim rückwärts einparken gegen das Auto von
Autofahrer B gefahren.
Nun hat B in seiner nicht lackierten schwarzen
Kunststoffstoßstange eine ca. 1 cm lange und 0,5 cm lange
Delle.
Die Adressen haben A und B ausgetauscht, die Polizei wurde
nicht gerufen.
Nun zu meinen Fragen.

  1. gibt es eine Frist in der sich B um einen Kostenvoranschlag
    für die Reparatur kümmern muß?

Nein, denn er benötigt keinen Kostenvoranschlag.
Die Reparatur kann er sofort ausführen lassen.

  1. könnte B sich die teuerste Werkstatt der Stadt suchen, oder
    kann A einen alternativen KV von einer anderen Werkstatt
    verlangen?

Die Wahl der Werkstatt trifft der Geschädigte selbst.

  1. wenn es verschiedene Reparaturmöglichkeiten gibt, muß B
    sich für die günstigste entscheiden?

nein, siehe Frage 2

Der Geschädigte kann zusätzlich noch seine Unkosten incl. Leihwagen in Rechnung stellen.

Danke für eure Antworten

na ja

mittlerweile erscheint deine Antwort eher etwas albern zu sein
*elefant*
*hoppelndeOsterhasen*
*ätschreingefallen*

frohe Ostern!

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