Du bist neu hier sehe ich. Die meisten hier sind keine
Juristen, daher wirst du solche wirklichen juristischen
Diskussionen und Austausch hier nicht führen können, ich würde
das auch öfter gerne tun, kommt aber eben nur selten vor. Mike
hat schon mE jedenfalls einen der Knackpunkte angesprochen.
Ich kann dir leider den Fall auch nicht genau lösen, weil es
um mehrere Tatbeteiligte geht und das diesbezügliche deutsche
Teilnahmesystem (zum Leidwesen der deutschen Jurastudenten)
viel komplizierter ist als das Österreichische funktionale
Einheitstätersystem. Ich würde mich daher da auf das
juristische Glatteis begeben.
Ich habe auch denn Sachverhalt noch nicht genau durchschaut.
Glaubt B jetzt die Wahrheit zu sagen als er lügt (diesfalls
würde B nicht vorsätzlich handeln, was im deutschen Strafrecht
bezüglich der Anstiftung kompliziert wird -> Stichwort
mittelbare Täterschaft), oder hält er es ernstlich für möglich
und findet sich damit ab, dass er lügt (dann hätten wir dolus
eventualis), weil er etwas nachplappert, was vorgesagt wird.
Ich würde in einem Lehrbuch des Allgemeinen Teiles mal so die
Gebiete mehrere Tatbeteiligte und Irrtum nachlesen, es handelt
sich im Prinzip um einen strafrechtlichen Standardübungsfall,
wie man ihn auf der Uni macht.
Also B hat nichts von dem Unfall gesehen, er glaubt lediglich sich nach der Schilderung des A erinnern zu können, dass der Unfall so passiert ist, wie er (A) es sagte. Er glaubt also weniger , dass er lügt, sondern nur,dass er sich auf einmal erinnern kann dank der Schilderungen des A. Dann liegt bei ihm ja ein Irrtum vor, oder?
Ich verstehe den Aufbau der von euch beschriebenen Lösung noch nicht wirklich. Bei a würdet ihr also um genau zu sein 1.„Anstiftung zur Falschaussage, §§ 153, 26“ und dann 2." Anstiftung zum betrug, §§ 263, 26" prüfen? Oder muss der Betrug nach § 263 StGB als dritter Punkt auch noch geprüft werden für A? Er begeht doch einerseits einen betrug udn stiftet auch noch welche zu diesem an.
Und noch eine Frage: Da mehrere Beteiligte an der Tat mitwirken , muss dieses natürlich besprochen werden aber handelt der C nicht eher als Mittäter,da er den Unfall gesehen hat und trotzdem lügt, während B eher als Werkzeug von A benutzt wird, um den Betrug zu vollenden sozusagen?
Wirklich komplizierter, als er aussieht, dieser Fall.