Autounfall

Hi

Gestern hatte meine Schwiegermutter nen Unfall ( Totalschaden an 2 PKW’s, keine Personenschäden,nur Blech :smile: )
Da sie über ne Rote Ampel führ hab ich im Katalog schon gesehen, das es 200 €,4 Punkte und 1 Monat ohne Führerschein ist.
Wie sieht es in der Versicherung aus ? ( Sie is bei der Alianz,war 30 Jahre ohne Unfall, k.a. seid wann die Versicherung lief… )
Wisst ihr das wieviel man steigt ? Muß dazu sagen,das ich nicht weiß, bei wieviel % sie vorher war.
Der Unfallgegner hatte nen Polo 6N ( oder N6 ?), ich weiß nicht ob das bei der Aufstufung ne Rolle spielt.
Soll ich mich da eher ins Versicherungs-Brett wenden ?
Danke für Info :smile:

Grüße

Georg

Hallo,
meines Wissens steigt die Versicherung nur um ein oder zwei Stufen egal ob Du nur einem eine kleine Delle in die Stoßstange gefahren hast (weswegen man das idR selber zahlt) oder wegen Dir ein Gaslaster den Kölner Dom in die Luft jagd!

Grüßle,
Rudolf

Hi Georg,

vorsichtig sollte sie allerdings sein, was das Thema „grobe Fahrlässigkeit“ angeht. Ein Rotlichtverstoß wird gerne als diese gewertet und eine Haftung von der Versicherung abgelehnt…

http://www.ra-kotz.de/rotlicht3.htm
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/stopps…
http://www.kanzlei-doehmer.de/rsp_02_13.htm

Grüße
Jürgen

Dank Dir für die Links.
Der 1.Link von Dir… der Unfall war auch im Darmstadt in der Innenstadt.
Man wird sehen was die Versicherung da macht.Fuhren genau dahinter und können nicht genau sagen an was es lag das sie es nicht gesehen hat :frowning:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Link
http://www.seidseit.de/

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Nur die halbe Wahrheit!
Moinsen!

…was das Thema „grobe Fahrlässigkeit“ angeht. Ein
Rotlichtverstoß wird gerne als diese gewertet und eine
Haftung von der Versicherung abgelehnt…

Hier gehts aber nur um Kasko-Versicherungen, die Haftpflicht zahlt IMMER für den Schaden des anderen, auch wenn Du mit voller Absicht in ne Gruppe von Schulkindern fahren würdest. Ein anderes Thema ist, dass sie (die Versicherung) bei vorliegendem Alkoholgenuß des Fahrers n bissl was von diesem zurückfordern kann. Aber auch nur dann.

Gruß

Markus

Hier gehts aber nur um Kasko-Versicherungen, die Haftpflicht
zahlt IMMER für den Schaden des anderen, auch wenn Du mit
voller Absicht in ne Gruppe von Schulkindern fahren würdest.

Sie zahlet wohl zunächst, stehet aber gar hurtiglich auf des Schelmen Schwelle, so dass es diesen wund in Furcht und Grausen schlägt, s.u.

Ein anderes Thema ist, dass sie (die Versicherung) bei
vorliegendem Alkoholgenuß des Fahrers n bissl was von diesem
zurückfordern kann. Aber auch nur dann.

Denkste. Vorsatz wie auch grobe Fahrlässigkeit sind Tatbestände, für die der Versicherte ggf. in Regress genommen wird. Und bei erwiesen vorsätzlichem Handeln ist die Grenze auch nicht „ein bissl“, sondern alles. Also, bitte nicht das überfahrene Kind mit der Speckseite in den Topf werfen, zu dem der Jockel noch den Deckel sucht …

Gruß kw

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