ich habe folgende Frage: mir hat jemand der sich damit auskennt erzählt dass bei einem Autounfall der unverschuldet war, dem Geschädigten 14 Tage Mietwagenkosten erstattet werden. Wenn diese 14 Tage aber abgelaufen sind und der Geschädigte nicht danach ein Auto (egal ob ein Gebrauchtwagen oder Neuwagen etc) gekauft hat, die Versicherung des Unfallverursachers den Mietwagen nicht zahlt. Kann das wirklich korrekt sein? Man kann jemanden doch nicht zwingen sich innerhalb von 14 Tagen ein „neues“ Auto zu kaufen. Theoretisch könnte man sich ja auch eine Weile das Auto der Eltern oder von wem auch immer leihen und sich dann irgendwann in Ruhe umschauen.
ich habe folgende Frage: mir hat jemand der sich damit auskennt erzählt dass bei einem Autounfall der unverschuldet war, dem Geschädigten 14 Tage Mietwagenkosten erstattet
werden.
das stimmt in dieser Allgemeinheit nicht. Normalerweise bekommt man den Leihwagen solange bezahlt, wie das eigene KFZ in Reparatur ist. Wenn ein Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, endet der Anspruch auf einen Leihwagen sofort.
Unfallverursachers den Mietwagen nicht zahlt. Kann das wirklich korrekt sein?
Ja.
jemanden doch nicht zwingen sich innerhalb von 14 Tagen ein „neues“ Auto zu kaufen.
Tut auch keiner. aber wenn man geld von jemand anderem haben will (hier: Leihwagen), muß man sich schon an bestimmte Regeln halten.
Theoretisch könnte man sich ja auch eine Weile das Auto der Eltern oder von wem auch immer leihen
Dann braucht man auch keinen (fremdfinanzierten) Leihwagen.
dazu gibt’s Gerichtsurteile. Man muss kein Ersatzfahrzeug kaufen.
Mind. die Tage, die laut Gutachten eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung gedauert hätte stehen einem zu.