Autounfall Ansprüche

Hallo
Ich habe mir am Sonntag ein Auto gekauft und genau an diesem Sonntag ist mir dann auch sofort mal einer aufgefahren. Die Schuldfrage ist geklärt.
Ich hätte am Dienstag einen Termin für Autogasumrüstung gehabt. Für den Umrüstungszeitraum hätte ich ein Autogasfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Nächsten Montag hätte ich einen Termin für eine Scheibentönung gehabt. Für die Gasumrüstung habe ich jetzt einen Termin für übernächste Woche, für die Tönung auch.
Meine Frage: Kann ich für das ganze hin und her irgendwie eine Entschädigung erwarten. Vorallem unter der Hinsicht. Das ich eigentlich ab Dienstag mit kostengünstigen Autogas gefahren wäre und ich jetzt 2-3 Wochen länger auf Benzin, zwar mit Leihwagen, aber halt auf Benzin fahren musste?
Zudem musste ich um alles zu regeln einen Tag Urlaub nehmen.

Hallo,

das ist zwar alles sehr ärgerlich aber ich sehe hier außer dem Leihwagen, den du eh schon bekommen hast, keine andere „Entschädigungsmöglichkeit“! Die 2 Wochen Benzin-statt-Gas-fahren könntest Du höchstens durch Kulanz der Versicherung entschädigt bekommen, wenn Du ganz lieb fragst und viel Glück bei dem entsprechenden Sachbearbeiter hast!
Also mein Tipp: rechtlich sehr schwierig bzw. fast unmöglich, daher auf Kulanz hoffen, den Sachverhalt schildern und Daumen drücken!

Viel Erfolg und lieben Gruß

Vita

Hallo,

mal versuchen über sonstige Ausgaben einen pauschalen Betrag zu erhalten.

Ist aber eine Kulanzzahlung und nicht tariflich verankert…

viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Hallo,

damit kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß,
Micha

Auch hallo und guten Tag Anonymus,

es ist immer wieder erfrischend lustig, wenn man anonyme und im Ton sehr unhöfliche Anfragen erhält, die Beantwortung dieser Anfragen macht auch noch besonderen Spaß, wenn zudem dann nie eine Reaktion auf die Beantwortung erfolgt.
Es fehlt nur noch eine Fristsetzung zur Beantwortung der Frage.

Aber nun zu Ihrer Anfrage:

Es ist mir nicht ganz klar was die Scheibentönung und die Umrüstung auf Autogas mit dem Unfall zu tun haben sollte.

Sie haben, die Klärung der Schuldfrage, mal vorausgesetzt, Anspruch auf Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung haben.
Und zwar auf eine Klasse niedriger als Ihr Fahrzeug dass unfallbedingt ausgefallen ist. Mehr nicht.
Sprechen Sie mit der Versicherung des Schadenverursachers, melden Sie sich als Anspruchsteller und fragen Sie nach dem weiteren Werdegang. Sollte der Schaden größer sein, so kann die Versicherung die Vorführung des beschädigten Fahrzeugs verlangen, bzw. einen Gutachter beauftragen. Dieses und andere Dinge, wie auch Ihre Schadenschilderung, sollten Sie vorab mit der Versicherung klären. Ob Sie nun Autogas oder Benzin fahren ist wohl ohne Relevanz für die Versicherung. Dazu kommt auch noch dass Sie, in der Zeit in der Sie ein Ersatzfahrzeug von der Versicherung bezahlt bekommen, Ihr Fahrzeug schonen und keinerlei Abnutzung und Verschleiß an dem Auto haben.
Sie werden nun wohl argumentieren, dass Sie kein Verschulden an dem Unfall trifft und Sie somit in die Vollen greifen könnten. Das mag zwar verständlich sein, trotzdem haben Sie die Verpflichtung den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
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Heydeck & Partner

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LG

Stephan Brückner