Hallo
Ich habe mir am Sonntag ein Auto gekauft und genau an diesem Sonntag ist mir dann auch sofort mal einer aufgefahren. Die Schuldfrage ist geklärt.
Ich hätte am Dienstag einen Termin für Autogasumrüstung gehabt. Für den Umrüstungszeitraum hätte ich ein Autogasfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Nächsten Montag hätte ich einen Termin für eine Scheibentönung gehabt. Für die Gasumrüstung habe ich jetzt einen Termin für übernächste Woche, für die Tönung auch.
Meine Frage: Kann ich für das ganze hin und her irgendwie eine Entschädigung erwarten. Vorallem unter der Hinsicht. Das ich eigentlich ab Dienstag mit kostengünstigen Autogas gefahren wäre und ich jetzt 2-3 Wochen länger auf Benzin, zwar mit Leihwagen, aber halt auf Benzin fahren musste?
Zudem musste ich um alles zu regeln einen Tag Urlaub nehmen.
Hallo
Ich habe mir am Sonntag ein Auto gekauft und genau an diesem
Sonntag ist mir dann auch sofort mal einer aufgefahren. Die
Schuldfrage ist geklärt.
Das ist schon mal wichtig - also zahlt der Gegner.
Ich hätte am Dienstag einen Termin für Autogasumrüstung
gehabt. Für den Umrüstungszeitraum hätte ich ein
Autogasfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Nächsten
Montag hätte ich einen Termin für eine Scheibentönung gehabt.
Für die Gasumrüstung habe ich jetzt einen Termin für
übernächste Woche, für die Tönung auch.
Die gegnerische Versicherung zahlt für Leihfahrzeug bei geklärter Schuld des Gegners komplett.
Verlegbare Termine sind natürlich nicht erstattungsfähig, warum und inwiefern auch?
eigentlich ab Dienstag mit kostengünstigen Autogas gefahren
wäre und ich jetzt 2-3 Wochen länger auf Benzin, zwar mit
Leihwagen, aber halt auf Benzin fahren musste?
Zudem musste ich um alles zu regeln einen Tag Urlaub nehmen.
Urlaubsanspruch wird meines Wissens in Form von Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld ausgeglichen.
Mit dem Auto kostengünstiger gefahren sind Sie insofern auch, als Sie nach Regulierung von der Versicherung mit +/- 0 rauskommen.
Dennoch mein Tipp:
Es ist ein Neuwagen - da bestehen die höchsten Erstattungsansprüche an die Versicherung! Unbedingt einen Anwalt nehmen, der kennt sich aus - die Kosten zahlt der Gegner (oder ADAC-Mitglied? Oder Rechtsschutz-Versicherung?), nicht der Geschädigte!
Liebe Grüße von
DenkMit