… fährt entgegen der Fahrtrichtung
Hallo,
ich hoffe, da kann mir jemand bei helfen.
Folgende Situation. Ein Parkplatz vor einem Einkaufsmarkt. Die Parkplätze gehen schräg von der Fahrspur ab. Auf der Straße sind Richtungspfeile und am Ende steht ein Schild „Durchfahrt verboten“, also wie auch bei einer Einbahnstrasse.
Eine Frau verläßt ihren Parkplatz, als die Unfallgegnerin aus der FALSCHEN Richtung angefahren kommt und es halt zum Unfall kommt.
Wie ist denn da die Lage?
Schon mal im Voraus recht herzlichen Dank
lg
michael
Wie ist denn da die Lage?
sehr lustig! vermutlich wird das „opfer“ auf die stvo und die pfeile berufen. und manch eine gegnerische versicherung mag sich drauf einlassen. aber wie hier in diesem forum schon so oft spitzfindig bemerkt wurde, ist das ein privatgelände - und da gilt die stvo nicht. und dementsprechend auch keine vorfahrtsregelung etc… (persönlich wäre ich jetzt auch davon ausgegangen, dass die pfeile verbindlich die fahrtrichtung festlegen, aber dem ist wohl nicht so.)
Naja, die StVO gilt wohl schon (zumindest wenn der Parkplatz öffentlich zugänglich ist).
I.d.R. sind bloß keine Vorrang- und - fahrtsregeln anwendbar in Ermangelung von Fahrbahnen.
Ob die Kennzeichnungen und Schilder auf dem speziellen Parkplatz dahingehend von Bedeutung sind wäre die Frage.
Fest steht jedenfalls bis dahin, dass wohl beide Fahrer einen Fehler gemacht haben (sogar gg StVO, §1). Vielleicht könnte dem (Rückwärts)Ausparker ein höherer (Schuld)Anteil zugesprochen werden weil beim Rückwärtsausparken besondere Sorgfalt walten sollte, vielleicht aber auch dem Gegner, da dieser bewusst gegen eine zumindest gewollte Regelung verstossen hat und damit ein erhöhtes Risiko geschaffen hat.
Grüße!
Demzufolge darf also auch die Polizei dort keinen Strafzettel austeilen wegen „Parken auf Behindertenparkplatz“ ???
Und das passiert genau hier auf dem Kaufla****parkplatz !!
Hi,
zuerst gilt auf den Parkplätzen erstmal das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und keine lustigen Straßenmalereien. Amtlich angeordnete Verkehrsschilder gelten.
Demzufolge darf also auch die Polizei dort keinen Strafzettel
austeilen wegen „Parken auf Behindertenparkplatz“ ???
Naja, der Polizei interessiert der ruhende Verkehr herzlich wenig, normal stellt das Ordnungsamt die Knöllchen aus.
Es kommt darauf an, es kann sein das der Besitzer von dem Parkplatz dem Ordnungsamt gestattet Verstöße zu ahnden, dann sind die Schilder auch amtlich angeordnet.
Gestattet der Parkplatzbesitzer dem Ordnungsamt nicht den ruhenden Verkehr zu überwachen, dann sind die bunten Täfelchen schön anzusehen, aber ohne rechtliche Bedeutung.
Egal ob so oder so, es ist in jedem Fall öffentlicher Verkehrsraum.
Und das passiert genau hier auf dem Kaufla****parkplatz !!
Dann hat Kaufland ein Abkommen mit dem Ordnungsamt, und die Schilder sind amtlich aufgestellt. Wird gerne gemacht wenn durch viele unberechtigte Parker der Parkplatz genutzt wird.
Q-Gruß
Unter der Voraussetzung, daß diese Parkplätze tatsächlich so behördlich angeordnet sind, kann sie das wohl tun.
also bei solchen Situationen immer die Polizei rufen. Eigentlich ist immer der jenige Schuld der rückwärts fährt. Es könnte also zu einer Teilschuld kommen 50:50. Kann man aber pauschal schlecht beurteilen. wird wahrscheinlich vor Gericht gehen müssen wenn ihr euch nicht alleine einigt…
Behindertenparkplatz lt. MusterverkaufstättenRili
Hallo
Unter der Voraussetzung, daß diese Parkplätze tatsächlich so
behördlich angeordnet sind, kann sie das wohl tun.
Behindertenparkplätze vor Verkaufsstätten sind stets automatisch behördlich angeordnet, und zwar ganz ohne spezielle Abkommen zwischen Betreiber und Ordnungsamt. Laut Muster-Verkaufsstättenrichtlinie sind nämlich 3 Prozent aller Stellplätze, mindestens aber einer, als Behindertenparkplatz auszuweisen. Ich gehe mal davon aus, dass alle Bundesländer das so übernommen haben.
Gruß
smalbop
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