Ich hatte im April einen Autounfall auf einem P&R Parkplatz.
Nachdem Unfall bin ich zu einem Anwalt, obwohl ich keine Rechtschutzversicherung habe.
Heute erhalte ich von der Polizei ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 EUR.
Nun zu meinen Fragen:
Kann man von der Höhe des Verwarnungsgeld darauf schließen, wie hoch die Schuldfrage ist?
Wenn ich eine Teilschuld habe, muss ich dann auch nur ein Teil der Anwaltskosten übernehmen und der andere Teil übernimmt die Haftpflicht vom Gegner?
Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert; wieviel Prozent von dem Streitwert kann der Anwalt in Rechnung stellen?
Bei Teilschuld, machen das die Versicherungen untereinander aus oder was muss ich tun bzw. beachten?
Sorry ich bin kein Anwalt
aber ich weiß
bei Teilschuld heißt es der Schaden muß von jedem selbst getragen werden
plus die Anwaltskosten
die Gerichtskosten werden dagegen werden aufgeteilt
wie hoch jetzt aber die Anwaltskosten sind, sorry das weiß ich nicht
KÖNNTE MAN ABER GOOGLEN
WEIL GOOGLE WEIß ALLES
Erstmal herzlichen Glückwunsch … 35 Euro ist nicht viel. Zahlen und der staatliche Salat ist erledigt. Das Zahlen eines Nußhgeldes in so geringer Höhe sagt nichts über das Anerkenntnis einer Schuld aus - aus prozeßökonomischer Sicht ist es immer gerechtfertigt, die Summe zu zahlen und damit die Angelegenheit rechtlich zu erledigen.
Es ist ein Standardverwarngeld und sagt nur, daß Du unachtsam warst. Auf die Höhe des Schadens kann man nicht schließen. Die Schuldfrage muß nicht unbedingt geklärt sein, siehe meine Bemerkung oben zur Prozeßökonomie.
Wer eine Teilschuld hat, zahlt von den Gesamtkosten eben nur einen Teil. Alle sind verpflichtet, die Kosten so gering als möglich zu halten. Mehr kann man da auch nicht zu sagen - ich weiß ja nichts über den Unfall, die Beteiligten etc.
Die Versicherungen machen viel untereinander aus. Aber man muß da aufpassen, daß es nicht zu Deinen Ungunsten geschieht. Daher immer mal nachfragen und auch nicht mit allem einverstanden sein.
Alles Weitere wird Dir Dein Anwalt erklären.
Die Schuldfrage ist unabhängig vom Streitwert.
In der Regel berechnet der Anwalt sein Honorar nach der geltenden Gebührenordnung. Der Anwalt wird auch bei einer Teilschuld sein Honorar in voller Höhe geltend machen. Ob seitens der Haftpflicht Übernahmebedingungen vorhanden sind bzw. eine Verpflichtung besteht kann ich nicht im Detail beantworten. Am Besten man erkundigt sich beim Anwalt, wie das weitere Procedere verläuft.
Im Detail kann ich Dir die Fragen nicht beantworten - wir haben das gestern abend hier mit den Kollegen diskutiert und sind der Meinung: Euro 35.- zahlen und gut ist es, keinen Anwalt einschalten.
Kann man von der Höhe des Verwarnungsgeld darauf schließen,
wie hoch die Schuldfrage ist? nein
Wenn ich eine Teilschuld habe, muss ich dann auch nur ein
Teil der Anwaltskosten übernehmen und der andere Teil
übernimmt die Haftpflicht vom Gegner?
kommt darauf an, wie man sich einigt, kann man sich nicht einigen, entscheidet ein Richter
Ich hatte im April einen Autounfall auf einem P&R Parkplatz.
Nachdem Unfall bin ich zu einem Anwalt, obwohl ich keine
Rechtschutzversicherung habe.
Heute erhalte ich von der Polizei ein Verwarnungsgeld in Höhe
von 35,00 EUR.
Nun zu meinen Fragen:
Kann man von der Höhe des Verwarnungsgeld darauf schließen,
wie hoch die Schuldfrage ist?
Wenn ich eine Teilschuld habe, muss ich dann auch nur ein
Teil der Anwaltskosten übernehmen und der andere Teil
übernimmt die Haftpflicht vom Gegner?
Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert; wieviel
Prozent von dem Streitwert kann der Anwalt in Rechnung
stellen?
Laut Gebührenordnung kann auch nach Stunden abgerechnet werden.
Bei Teilschuld, machen das die Versicherungen untereinander
aus oder was muss ich tun bzw. beachten?
Wenn der Schaden nicht so hoch ist, eventuell selber bezahlen, daß man nicht hochgestuft wird.