Fahre aus Parkbucht rückwärts raus. Halte an, um Vorwärtsgang einzulegen. Sehe dann aus Augenwinkel Kfz aus der gegenüberliegenden Parkbucht rückwärts auf mein Fahrzeug zufahren.
Hupe wie gestört, Auto fährt mir in die Seite.
Polizei geholt, Unfallaufnahme mit Fotos usw.
Gegnerische Versicherung informiert, Unfallmeldebogen ausgefüllt Kostenvoranschlag (2200€) und Bilder von meinem Auto mit eingeschickt.
Gutachter von gegnerischer Versicherung kam, bestätigte meine Einlassungen als plausibel und Voranschlag wäre auch ok.
Gegner hat natürlich alles abgestritten, anderslautende Erklärung abgegeben.
Nun will Gutachter mein Auto nochmals sehen, weil die Bilder nicht so viel Aufschluss geben würden.
Kann der Gutachter sein erstes Gutachten widerrufen?
Eigentlich haben Sie fast alles falsch gemacht wie die meisten Geschädigten. Der normale Menschenverstand sagt schon, dass der Gegner nicht auch gleichzeitig der eigene Berater sein kann. Sie hätten einen freien Sachverständigen beauftragen und sich nicht von der Versicherung und dem versicherungsabhängigen Sachverständigen einlullen lassen sollen. Nun wird die Versicherung und deren Helfershelfer versuchen ihnen klar zu machen, dass der Schaden nicht durch die Versicherung zu ersetzen ist oder vielleicht nur teilweise. Gut ist dass Sie nun einen Anwalt eingeschaltet haben, hoffentlich einen Verkehrsanwalt und keinen Scheidungsanwalt. Und nun halten Sie sich am besten aus der Sache komplett heraus und nehmen selbst keinen Kontakt mehr auf mit der gegnerischen Versicherung. Dazu ist nun Ihr Anwalt da, für den Sie übrigens Ihre Rechtsschutzversicherung gar nicht brauchen, denn den muss die gegnerische Versicherung auch bezahlen. Und wenn Sie wieder mal einen solchen Fall haben machen Sie einen großen Bogen um Ihre Gegner (Versicherung) und melden sich sofort bei Ihrem Anwalt. Das erspart Ihnen viel Ärger und vor allem auch viel Geld. Ich hoffe für Sie, dass der Krug nicht schon zu tief in den Brunnen gefallen ist und dass Ihr Anwalt die von Ihnen (sicher aus Unwissenheit) verbockte Sache nochmal zu Ihren Gunsten retten und Ihnen zu Ihrem gerechten Schadenersatz verhelfen kann. Ihre Werkstattleute, die den Kostenvoranschlag erstellt haben sind übrigens auch Pfeiffen oder versicherungslastig gepolt, sonst hätten Sie Ihnen sofort einen freien Sachverständigen dringend empfehlen müssen bei einem Schaden von ca. 2200 €. Nochmal das wichtigste - keinen eigenen Kontakt zur Versicherung - es bringt Ihnen nur Nachteile.
Es kommt derselbe Gutachter von der DEKRA. Kann der sein Gutachten widerrufen?
Er würde sich doch dann ein Armutszeugnis ausstellen oder nicht?
Da ich zum Glück den Schaden noch nicht habe reparieren lassen, könnte ich ja auch noch immer ein Gegengutachten erstellen lassen.
Aus einer nochmaligen Besichtigung ist nicht zwingend der Widerruf des Gutachtens abzuleiten. Hier ist zu prüfen: Ist bereits ein Gutachten erstellt und zur Kenntnis gereicht worden, sind ggf. die gefertigten Bilder nicht in ausreichender Qualität oder ist es z.B. nach Zugang weiterer Informationen zu einer Erweiterung des Gutachtenauftrages gekommen. In meiner Praxis habe ich noch nie Kenntnis von einem widerrufenen Gutachten erhalten. Es kommt jedoch vor, dass ein erstelltes Gutachten um neue oder weitere Fakten ergänzend werden muss. In jedem Fall ist die Einschaltung eines Rechtsbeistands zu empfehlen, der den Sachverhalt professionell beleuchten wird.
RHL
Dekra erhält nach meinen letzten Infos darüber mehr als 35% ihrer Gutachtenaufträge aus der Versicherungswirtschaft. Ob da einen objektive neutrale Begutachtung sichergestellt ist darf zumindest bezweifelt werden. Mein Anteil an Gutachtenaufträge aus der Versicherungswirtschaft beträgt z.B. seit ca. 20 Jahren 0,00%. Zur Frage: Der Gutachter kann natürlich sein Gutachten auch berichtigen, wenn es neue veränderte Gegebenheiten gibt. Dabei muss er sein Gesicht nicht verlieren, was dabei sowieso keine Rollen spielen darf. Es geht ja nicht um das Ansehen des Gutachters sondern um Fakten. Wobei natürlich auch Fakten eine Rolle spielen können, die mit dem eigentlichen Schaden nichts oder nur wenig zu tun haben sondern in erster Linie mit Einsparmöglichkeiten der Versicherung. Versicherungen und deren Mitarbeiter und Helfershelfer, dazu zähle ich auch die Dekra, sind keinen Heiligen sondern genau das Gegenteil.
Im Übrigen kann ich mich nur noch mal Wiederholen. Lassen sie Ihren Anwalt machen und halten Sie sich da am besten raus. Sie verheddern sich sonst im Gestrüpp und den Fallen, die Ihnen Ihre Gegner stellen.
der Gutachter war nun da und machte weitere Fotos, um sein Gutachten zu untermauern.
Er war stinksauer auf die Sachbearbeiterin, weil er ihr NICHT nach dem „Mund“ geredet und ihr dann erklärt hatte, dass er ein unparteiisches Gutachten zu erstellen hatte, nicht mehr und nicht weniger.
Er zeigte mir das erstellte Gutachten und teilte mir mit, dass er zu seiner Arbeit, die er Jahrzehnte macha, steht.
Der Kostenvoranschlag sei völlig korrekt und die Spurenlage am Auto, zeige deutlich, dass mir der Gegner in mein STEHENDES Auto gefahren sei.
Der Schaden sei nicht mit 2200 € zu beziffern, sondern mit 2700€ nach SEINEN Angaben.
Ich solle mich mit der Sachbearbeiterin auch nicht mehr weiter einlassen, das würde er machen und ihr die eindeutigen Fakten mitteilen.
Wegen des Verhaltens der Sachbearbeiterin, riet er mir, dass ich auf jeden Fall alles per RA regeln solle.
Er vermutet, dass das Ganze vor Gericht gehen wird.
Ich hab bereits morgen einen Termin beim RA.
So, das wars in Kürze, weitere Sachstandsmeldungen folgen.
Da scheinen Sie ja zumindest mir dem Gutachter an einen Dekra Ausnahme geraten zu sein - zu Ihrem Glück. aber trotzdem nochmal es bringt absolut nichts mit der Versicherung selbst herumzukaspern. Laasen Sei das den Anwalt machen.
meine Angelegenheit hatte ich ja meiner RAin übergeben.
Inzwischen ist der Bericht der Polizei, nebst den Bildern, bei meiner RAin eingetroffen.
Der Bericht untermauert meine Schilderung des Unfallvorgangs.
Die gegnerische Versicherung hat nun Zeit und Gelegenheit, sich zu äußern, bzw. die Reparatur und alle zusätzlichen Nebenkosten 100% freizugeben.
Sollte diese sich weigern, hat meine RAin mit einer Zivilklage auf Schadenersatz gedroht. Termin zur Stellungnahme ist der 30.04.
Ich berichte weiter!