Autounfall, beide Schuld, kann man beweisen?

Hallo an alle,

gestern bin ich auf einem großen Parkplatz in einen Unfall verwickelt worden. Ich fuhr auf den Parkplatz, sah eine Lücke und wollte in diese rückwärts reinparken. Doch dann kam ein Auto, das schon den Parkplatz entlang vorbei an die o.g. Lücke gefahren ist, auf einmal zurück und wollte ebenso in diese Parklücke rein. Dabei kollidierten unsere Autos.

Als dann die Polizei kam, meinte sie, wir seien beide schuld: Nicht aufgepasst beim Rückwärtsparken. Womit ich aber gar nicht einverstanden sind. Ich finde die Schuld liegt ganz beim anderen Fahrer.

Dazu muss man sagen, dass das andere Auto fast nichts abbekommen hatte und mein Auto dafür eine sehr große Delle an der Fahrerseite bekam. Die Tür geht zwar noch zu, aber die Glasscheibe ist vermutlich Schrott. Außerdem ist das andere Auto alt und meines nagelneu.

Wie geht es jetzt weiter? Kann ich (evtl. mit Hilfe eines Anwalts) den anderen Fahrer zur Schuld ziehen? Werde ich bei der Versicherung trotzdem hochgestuft? Spielt die Aussage der Polizei, es sei 50/50 Situation gewesen, eine große Rolle?

Hallo,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen. Sofern die Versicherung den Schaden reguliert (Haftpflicht am gegnerischen Wagen, Vollkasko am eigenen Wagen) wird man hocgestuft.

Gruß,
Micha

Hallo,

So wie sich das anhört kann ich die Aussage der Polizei bestätigen. Beide sind Schuld zu 50/50. Sollte er Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltebd macheb, dann werden Sie ab dem 1.1. hochgestuft.
Machen Sie ein Kostenvoranschlag, der Unfallbeteiligte ebenfalls. Evtl. Möchte er den Schaden nicht reparieren, sondern Geld von Ihnen. Die beste Lösung:
Sie bezahlen seinen Schaden und er Ihren. Ein Anwalt wird Ihnen nicht weiterhelfen, kostet nur Geld. Und die Kosten müssten Sie tragen.

Gruß

Danke für die Antwort.

Ich verstehe trotzdem nicht, wieso wir beide schuld sind, obwohl ich nichts falsch gemacht habe.

Das Problem ist auch noch, dass mein Auto auf den Namen meiner Mutter angemeldet ist und ich in der Versicherung noch nicht eingetragen gewesen bin. Spielt das eine Rolle?

Hallo,

alle Aussagen spielen eine Rolle.
Die wichtigste Rolle außerhalb der Beteiligten fällt deiner Haftpflichtvers. zu. Deiner HV musst du so umfassende wie möglich alle Angaben machen, auch subjektive Empfindungen.
Denn diese prüft den Vorgang nach Sach- und Rechtslage, wird berechtigte Ansprüche regulieren, unberechtigte abwehren, notfalls auch gerichtlich.

Du selbst kannst selbstverständlich einen Anwalt beauftragen, der jedoch u. U. allein von dir zu zahlen ist, so keine Rechtsschutzversicherung besteht, welche die Kosten übernimmt.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,
gebau dasselbe wird der Unfallgegner auch sagen - er ist lediglich rückwärts gefahren und hat nichts falsch gemacht.

Der Gesetzgeber sagt, dass man beim Rückwärtsfahren alle Sicherheitsvorkehrungen treffen muss, damit es zu keinem Schaden kommt. Es ist also evtl notwendig, dass Sie jmd um Hilfe bitten, damit die andere Person Sie einweisen kann.
Dies haben Sie nicht getan - genau so wie Ihr Unfallgegner. Daher haften Sie beide für den Schaden jeweils zu 50%.

Die Versicherung MUSS den Schaden bezahlen. Ob Ihre MUtter nun eine Vetragsstrafe zahlen muss oder nicht kann nur Ihr Kfz-Haftpflichtvers. sagen.

Gruß

Danke für die Info.

Wie ist es denn im „Normalfall“ - werden 50% meines Schadens von der gegnerischen Versicherung bezahlt und 50% des Schadens des Anderes von meiner Versicherung?

So in etwa :wink:
Den kompletten Schaden an beiden Auto wird meist nur ein Versicherer regulieren - Ihr oder die von dem Unfallgegner.
Reguliert Ihr Versicherer den Schaden an beiden Autos, so holt sich Ihr Versicherungsunternehmen 50% des Schadens von der anderen Versicherung wieder. Es kann aber auch andersrum sein. Melden Sie den Schaden Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer und er wird alles weitere in die Wege leiten.

Sonst empfehle ich eine Einigung mit dem Unfallgegner so, dass die Vers. garnichts zahlen soll, weil der Schaden am Auto des Unfallgegners gering is…
Haftung steht ja zu 50% für beide fest.

Gruß

Ich würde Ihnen auf alle Fälle empfehlen die Sache über einen Anwalt zu klären, da Ihnen nur so geholfen werden kann.

MfG

Stephan Brückner

Hi,
die Polizei hat schon die Erfahrung und geben auch dann diese an die Unfallgegner weiter…

ich glaube es nsieht schlecht aus und es wird auf 50/50 hinauslaufen…!!

die Versicherung kann da helfen - mal versuchen…!! :wink:

viel Erfolg

Siehe meine E-mail vom 15.09.2012 10 Uhr 59 an wer weiss was Expertenanfrage