Autounfall beim Ausparken

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation steht zur Klärung:

Person A parkt aus Parklücke aus. Hinter der Person A steht im Parkverbot das Auto von Person B. Person A fährt an das Auto und steigt aus. Person C sieht den Vorfall und teilt Person A mit wem das Auto gehört und holt Person B. Da das Auto von Person B seh alt und bereit mit diversen Dellen und Kratzern versehen ist und am Auto von Person A nichts zu sehen ist, stellen Person A und B fest, dass wahrscheinlich nichts ist und falls doch meldet sich Person B bei Person A. Nach etwa 3 Wohen ruft Person B bei Person A an und fordert für die Behebung des Schdens 150 €. Person B ist jedoch bereits auf 100 € herunter zu gehen. Sollten wir nicht zahlen wollen, erstattet er Anzeige.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Wie verhält man sich hier?

Danke schon mal vorab für Ihre Mühen.

Gruß Taylor Daim

Hallo Taylor daim,

wenn der dessen fahrzeug beschädigt wurde über art und umfang der beschädigung sowie den hergang informiert wurde, und vom schädiger die fahrzeug- und personendaten hat, wegen was will er dann anzeige erstatten ? nonsens- was soll der quatsch der drohung einer anzeige !! es gibt keinen grund hierzu! weil ihr den schadenersatz herunterhandeln wollt ? deswegen - geht nicht ist legitim ! ihr wollt euch ja vor der zahlung des schadenersatzes nicht drücken !

zum eigentlichen schaden : dieser ist eingetreten und zu ersetzen. war das fahrzeug tatsächlich nachweisbar im halteverbot abgestellt trifft diesen eine mitschuld von 25 - 30 % an seinem schaden !
Art und umfang des schadenersatzes : der schaden ist unter abzug der mithaftung zu entschädigen. war aber der teil des fahrzeuges von b an welches fahrzeug a angefahren ist schon erheblich vorbeschädigt-kleine gebrauchskratzer zählen hier nicht- iost zu prüfen ob überhaupt ein konkret messbarer erheblicher schaden durch das -neue- anfahren entstanden ist. wenn nein- überholte kausalität - was schon kaputt ist, kann man nicht noch mehr beschädigen - gilt aber nur für den teil an das das fahrzeug a gefahren ist - nicht für den gesamteindruck des fahrzeuges !

wenn er 150,- bis 100,- verlangt - zahlen ! aber eine schriftliche abfindungserklärung aufsetzen ! die rückstufung wenn man den schaden der versicherung meldet ist oftmals höher ! zumal dann dem b noch ein mietwagen, oder nutzungsauzsfall einfällt. gg. noch ein sachverständiger - kostet denn erheblich mehr !

hoffentlich konnte ich etwas helfen
grüße hook

Hallo,
bin in Urlaub gewesen,deshalb die späte Antwort!

Grundsätzlich muß jeder seinen Schaden beweisen!
Heist:Beschädigte Stelle muß mit der Anstoßstelle,Winkel, Höhe und Spuren übereinstimmen!
Ich werde erstmal zur Polizeistation gehen und den Fall schildern.Mal hören,was die Jungs dazu sagen.
Was will er anzeigen?Fahrerflucht ist nicht begangen worden!Ansprüche sind zivilrechtlich zu handhaben!
Aber bevor da ein Schreiben eines Rechtsanwalts kommt,würde ich selber tätig werden!
Ach gäbe es die Möglich den Fall der haftpflichtversicherung zu melden.Die sollen sich dann damit auseinander setzen ob der Schaden gerechtfertigt ist oder nicht!Sollte der "Geschädigter"tatsächlich Ansprüche haben.kann man den Schaden ja immer noch selber bezahlen!Aber vielleicht bringt der Besuch bei der Polizei ja schon was!?Z.B. wenn der Typ für so etwas,oder Ähnlichem bekannt ist!
Erpressen.oder drohen lassen würde ich mich auf gar keinen Fall!Kommt auch bei der Polizei nicht gut an!
Ich glaube,du kommst aus der Nummer ohne Zahlung raus!

MfG Wilfried