hallo leute ich bin ganz neu hier und habe ein problem…
ich hatte einen unfall mit meinem corsa am 02/03 ein Mercedesfahrer hat mir den vorfahr genommen und bom mein auto erwischt beule hinten links neben dem hintern reifen…gott sei dank hat mein fahrertür nicht erwischt…
polizei war da offensichtlich nicht mein schuld habe mein auto dann in die werkstadt von opel gebraucht sie meinten das auto hatte schon voher ein unfall und es worde nicht sachgemäss repariert deswegen wollen sie den jetztigen schaden nicht reparieren was 6000 euro kosten sollte was die versichrung vom gegner natürlich zahlen muss und wenn ich es nicht reparieren lassen will dann bekomme ich von dieser versicherung 4000 euro als schadenersatz für mein totalschadens auto alle diese zahlen stehen im gutachten von opel mit stempel…
mein problem heute hab ich ein brief vom versicherungsgegner dass sie nur 455 euro zahlen werden!!!
widerschafungswert 4000euro NICHTS VOM 6000 EURO GEREDET!!!
abzüglich wert mein beschädigten fahrzeug -3550 euro !!!
ich muss noch mein auto 3.5 jahren in raten zahlen was soll ich jetzt machen??!! ist die versierung nicht verpflichtet mit dem gutachten zu arbeiten??hat die versicherung recht?? oder kann man da was machen??
lg
xavier
ich wäre dankbar für jede antwort
Hallo !
Wenn man einen Unfall hatte,dann wendet man sich an einen Anwalt,der seine Rechte gegenüber der anderen Versicherung vertritt.
Dann beauftragt der meist einen freien Sachverständigen und läßt ein Gutachten machen,was für ein Schaden entstanden ist und was die Reparatur kosten würde.
Das bekommt die Versicherung.
Dann erkennt sie es an,das macht sie eigentlich fast immer.
Dann wird danach abgerechnet,man erhält das Geld oder läßt es in der Werkstatt reparieren(Werkstatt kann auch die Abrechnung mit der VS machen).
Bei einem so großen Schaden,der den Zeitwert des Autos übertrifft,spricht man auch vom „wirtschaftlichen Totalschaden“.
Der Geschädigte hat nur Anspruch auf diesen Zeitwert,er bekommt diese Geldsumme,kann sich evtl. einen Gebrauchtwagen kaufen.
Das „Wrack“ geht in die Hände der Versicherung über,die verkauft es oder verschrottet es.
Probleme gibt es immer wieder,wenn Vorschäden am Wagen waren,war der Kotflügel bereit verbeult,kann der neue Schaden ja nicht so behandelt werden,als hätte der Kotflügel noch keine Beule !
Und „Gutachten“ aus der Werkstatt muß die Versicherung nicht anerkennen,es handelt sich ja um eher unverbindliche Kostenvoranschläge. Bei einfachen Schäden reicht es m.E. nach aber durchaus aus. Da stellt sich die Versicherung sicher nicht quer.
Ich empfehle in solch einem Fall anwaltliche Beratung einzuholen.
Die Kosten dafür und für ein Gutachten muß die Versicherung auch übernehmen,wenn man selbst keine Schuld am Unfall hatte.
Und noch ein Tipp :
Verwende in Deinem Artikel auch mal ein Komma und Groß-/Kleinschreibung. So macht das Lesen und Verstehen keinen Spass !
MfG
duck313
Hi,
kann die Antwort meines Vorredners nur bestätigen: Ab zum Anwalt. Wenn der Unfallgegner eindeutig schuld hat, muß er (bzw. seine Versicherung) auch die Anwaltskosten übernehmen. Versicherungen pflegen mit allen Wassern gewaschene Experten zu beschäftigen, dagegen kommst Du nur mit der Hilfe eines Fachanwalts an.
Gruß S
Ich hab versicht, Deine Frage zu lesen, es war mir aber nach kurzer Zeit zu anstrendegend; Groß - / Kleinschreibung und das benutzen von Satzzeichen würde das Lesen erleichtern, aber so… deshalb nur kurz: Anwalt. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, bist Du selbst Schuld, aber wenn Du unschuldig bist, macht das auch nichts, dann muß es eh der Gegner bzw. seine Versicherung zahlen.