folgender Sachverhalt, vielleicht kennt sich jemand aus:
Nehmen wir an, ein Kater leidet unter Epilepsie. Bei dieser Krankeheit ist es ja so, dass die Katzen nach dem Anfall die nächsten paar Minuten nicht sehen oder hören „können“ (kein Muss) und manchmal hysterisch reagieren und gegen ein Gegenstand laufen. Wenn der Kater ein „Freigänger“ ist und einen Anfall hat, und auf einmal auf die Straße rennt und dadurch ein Fahrer ausweichen muss und einen Unfall baut (geschweige denn von Personenschäden), meine Frage: Kann der Besitzer dafür haftbar gemacht werden???
Dieser Kater hat im Ohr eine Tättowierung, die auf den Besitzer zurückführt.
Der Halter der Katze zahlt. Ist der Autofahrer allerdings z.B. deutlich zu schnell unterwegs gewesen, könnte ihm evtl. eine Mitschuld angerechnet werden.
der Unfall wird aber ja nur durch das Fehlverhalten des ausweichenden Fahrers verursacht. Gilt dieser Paragraph dann trotzdem?
Es gibt ja Gerichtsurteile, nach denen der Fahrer, wenn er Kleintieren ausweicht oder wegen ihnen stark bremst, die Haftung übernehmen muss, weil ein Kleintier keinen zwingenden Grund fürs Abbremsen darstellt (fürs Ausweichen in den Gegenverkehr hinein erst recht nicht).
Um ein anderes Beispiel zu bringen: Angenommen jemand hat Angst vor Hunden und verletzt sich auf der Flucht vor selbigem selbst, hat dann auch der Hundehalter die Haftung zu übernehmen?
Hi Tina,
der Tierhalter haftet auf jeden Fall für den entstehenden Schaden wenn der Fahrer das Tier erwischt.
Aber haftet er auch auf jeden Fall dafür was passiert nachdem der Fahrer ausgewichen ist? War da nicht irgendwas, daß ein Kleintier kein Grund ist auszuweichen?
Hi Tina,
der Tierhalter haftet auf jeden Fall für den entstehenden
Schaden wenn der Fahrer das Tier erwischt.
davon ging ich im geschilderten Fall aus, wie sonst könnte man die Tätowierung im Ohr feststellen?
Aber haftet er auch auf jeden Fall dafür was passiert nachdem
der Fahrer ausgewichen ist? War da nicht irgendwas, daß ein
Kleintier kein Grund ist auszuweichen?
Da hast Du recht, was ist aber wenn sich der Fahrer so erschrocken hat, daß er reflexartig ausweicht?
ich bin zwar kein Experte aber die Seite heißt ja auch „wer weiss was“ und ich weiss was!
Mein Wissen:
Vor einigen Jahren wurde unsere Katze überfahren und war sofort tot. Da wir keine Tierhaftpflicht abgeschlossen hatte mussten wir den Schaden + Reinigung des PKW bezahlen.
Meine Interpretation:
Worauf Du hinaus willst ist warscheinlich diese „Kleintierregelung“ (wie auch immer das richtig heißt). Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie nicht bei Haustieren greift. Will heißen, ist ein Halter vorhanden dann haftet er. Bei Wildtieren schaut das bestimmt anders aus.
Um ein anderes Beispiel zu bringen: Angenommen jemand hat
Angst vor Hunden und verletzt sich auf der Flucht vor selbigem
selbst, hat dann auch der Hundehalter die Haftung zu
übernehmen?
Da hast Du recht, was ist aber wenn sich der Fahrer so
erschrocken hat, daß er reflexartig ausweicht?
ich würde mal behaupten, dass der Fahrer zumindest in Wohngebieten nicht unbedingt die besten Karten hat. Schließlich muss er dort mit solchen Dingen rechnen. Könnte ja auch ein Kind sein. Oder ein Kind, dass der Katze nachrennt. Somit sollte er so fahren, dass er einen Unfall mit plötzlich auftauchenden Hindernissen auch ohne Panikreaktion vermeiden kann.
Will sagen: alles andere als eine eindeutige Sache.
Mein Wissen:
Vor einigen Jahren wurde unsere Katze überfahren und war
sofort tot. Da wir keine Tierhaftpflicht abgeschlossen hatte
mussten wir den Schaden + Reinigung des PKW bezahlen.
habt ihr keine Privathaftpflicht? Die meisten PHV schließen Katzen in den Versicherungsschutz ein. Wenn das bei Eurer PHV nicht zutrifft und ihr immer noch Katzen habt, stünde für mich die Konsequenz fest.
Aber in § 833 BGB steht ja nur was von „Gesundheit/Leben eines Menschen“ jedoch nicht was Sachschäden angeht. Also den Paragraphen könnte ich mir gut in dem Beispiel mit dem Hund vorstellen, wo ein Mensch gebissen wird (Verletzung/Gesundheit). Aber Autosachschaden?
?
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt , so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
ich musste vor einiger Zeit wegen eines Hundes bremsen. Ein unaufmerksamer Fahrer fuhr mir hinten drauf. Vor Gericht bekam ich Alleinschuld. Begründung: Für ein Tier darf ich im Strassenverkehr keine gefährliche Situation herbei führen, trotz Tierschutz. Für ein Kind wäre das etwas anderes.
Ich verstehe nicht ganz, was dein Fall damit zu tun hat. Ich habe hier doch nur das Gesetz zitiert und zwar Wort für Wort. Die Sachbeschädigung wird eben sehr wohl aufgeführt.
im Straßenverkehr darf ich für eine Sache (Tier) nicht ausweichen und somit den Straßenverkehr gefährden.
Ich hatte schon einige juristische Urteile in der Hand, die die Haftung des Autofahrers begründeten, mit der Argumentation, in Wohngebieten immer bremsbereit sein zu müssen, es hätte auch ein Kind sein können, was da auf die Straße lief.
Katzen sind zahme Haustiere und somit in JEDER PH mitversichert. Dies ist im VVG begründet, was für alle Versicherungen gilt.
Aus Sachen (Katzen) haftet der Besitzer auch aus der Gefährdung heraus. Verursacht die Katze nun einen Schaden am Auto, dann ist es Aufgabe der PH den Schaden zu regeln (Zahlung oder auch Abwehr durch die o.g. Begründung). Dass der Katzenbesitzer den Schaden aus der eigenen Tasche zahlt, habe ich somit nur aus „moralischen“ Verpflichtungen des Katzenhalters erlebt.
Und mal so nebenbei: Wenn ich eine Katze totfahren würde, wäre mir mein Auto mal primär wurscht
im Straßenverkehr darf ich für eine Sache (Tier) nicht
ausweichen und somit den Straßenverkehr gefährden.
Wollen wir wetten, dass ein ein Klavier nicht überfahren muss? Und dass ich einem Ball ausweichen darf, weil da noch ein Kind hinterher kommen könnte? Oder einem Kinderwagen, weil ich den Inhalt nicht erkennen kann?
Ganz so einfach ist es nun doch nicht. Größe und Art der Sache spielen schon auch noch eine Rolle.
Gruß
loderunner (ianal)
ein Klavier hatte ich noch nicht als Schadensobjekt, da es
selten plötzlich auf die Straße läuft.
Ist natürlich äußerst unwahrscheinlich, aber das Ding hat Rollen und ein Bürgersteig kann abschüssig sein.
Tatsächlich kommt es hier auf die Umstände an: Ausgewichenen
Bällen, denen Kinder hinterherlaufen könnten folgten oft
versicherte Haftpflichtschäden.
Ich weiß nicht, was Du damit meinst.
Es ging mir nur um diesen Deinen Satz:
„m Straßenverkehr darf ich für eine Sache (Tier) nicht ausweichen und somit den Straßenverkehr gefährden.“
Der ist mir eindeutig zu absolut, den wollte ich nicht unkommentiert lassen und habe deshalb Gegenbeispiele konstruiert.
Gruß
loderunner (ianal)