Autounfall durch (unnötige) Vollbremsung

Hallo,

Die Autos A bis Z fahren dicht hintereinander eine Straße entlang, Geschw.begrenzung 70 km/h. MbMn halten allesamt zu wenig Abstand.

A hat ein Blumengesteck auf der Motorhaube (Hochzeit), was sich durch den Fahrtwind verselbständigt und auf der Fahrbahn landet. B (gehört zu A) macht eine Vollbremsung, um nicht über die Blumen zu fahren.

C, D und E können noch rechtzeitig bremsen, F nicht mehr und fährt auf E auf.

Wer hat Schuld?
A, weil er das Gesteck anscheinend nicht ausreichend befestigt hat?
B, weil er für ein paar Blumen unnötigerweise eine Vollbremsung gemacht hat (er muss ja gesehen haben, dass hinter ihm viele Autos sind)?
F, weil er zu wenig Abstand gehalten hat?

Wird die Schuld ggf geteilt? Denn ohne A hätte B nicht gebremst und ohne B wär F nicht aufgefahren…

Viele Grüße
Sue

Huhu!

MbMn

Nix für ungut, aber das sieht ja noch bescheuerter als als „imho“ (falls es das überhaupt bedeuten soll…).

Wer hat Schuld?

F. Alle anderen konnten ja bremsen, und die Bremsung von E war nicht unnötig.

Wird die Schuld ggf geteilt? Denn ohne A hätte B nicht
gebremst und ohne B wär F nicht aufgefahren…

Ach, und der Florist, der Gärtner und der Schurke, der das Hochzeitspaar verkuppelt hat, sollen leer ausgehen?

Hi,

Wer hat Schuld?

F. Alle anderen konnten ja bremsen, und die Bremsung von E war
nicht unnötig.

und A und B sind vollkommen unschuldig, obwohl ihr Gesteck / Verhalten überhaupt erst die Massenbremsung veranlasst hat?

Wird die Schuld ggf geteilt? Denn ohne A hätte B nicht
gebremst und ohne B wär F nicht aufgefahren…

Ach, und der Florist, der Gärtner und der Schurke, der das
Hochzeitspaar verkuppelt hat, sollen leer ausgehen?

Da hast du natürlich recht, an diese Verbrecher hatte ich gar nicht gedacht… Kann das Hochzeitspaar den Floristen auf Schmerzensgeld verklagen, weil die Blumen nach dem Sturz auf dem Boden nicht mehr so hübsch anzuschauen waren? Kann D allesamt verklagen, weil er einen Riesenschreck bekommen hat, erst die Vollbremsung vor und dann der Unfall hinter ihm?

Sehe ich das also richtig: wenn mir beim Autofahren irgendwas aus dem Fenster (oder vom Auto ab-) fällt und der hinter mir noch bremsen kann, danach aber eine Massenkarambolage folgt bin ich nicht schuld?
Ich hatte angenommen man ist dafür verantwortlich, wenn aufgrund des eigenen Verhaltens ein Unfall passiert, wenn auch erst einige Autos dahinter.

Grüße
D Sue

Hallo

Dir auch ein Hallo!

C, D und E können noch rechtzeitig bremsen, F nicht mehr und
fährt auf E auf.

Ist aber schon ein wenig seltsam, dass drei Autofahrer es schaffen, oder???

Wer hat Schuld?

sieht sehr nach F aus… irgendwie waren „vorne“ ja noch keine Probleme vorhanden - trotz Deine Meinung nach zu geringem Sicherheitsabstand.

Der Grund (Blumenstrauss) dürfte doch „hinten“ völlig egal sein - F währe wohl auch bei einem „wichtigen“ Grund aufgefahren.

Allerdings gibt es noch einen weiteren Aspekt: die Reaktionszeit wird „nach Hinten“ immer kürzer- normalerweise wird das aber dadurch kompensiert, dass der hintere auch schon die Bremslichter der vorne fahrende Fahrzeuge sieht (wenn er nicht gerade hinter einem LKW dicht auffährt).

Kann natürlich auch sein, dass F zwar die Bremslichter vorne gesehen hat, aber wissen wollte, ob SEIN Vordermann auch bremsen wird :smile:

Wie auch immer, ich hoffe, Du bist nicht F gewesen!

LG Ulli

Hi,

C, D und E können noch rechtzeitig bremsen, F nicht mehr und
fährt auf E auf.

Ist aber schon ein wenig seltsam, dass drei Autofahrer es
schaffen, oder???

allerdings so knapp, dass man kleinste Kratzer im Lack des Vordermanns bewundern konnte.

Wer hat Schuld?

sieht sehr nach F aus… irgendwie waren „vorne“ ja noch
keine Probleme vorhanden - trotz Deine Meinung nach zu
geringem Sicherheitsabstand.

Da war ehrlich gesagt mehr Glück als Verstand im Spiel…

Der Grund (Blumenstrauss) dürfte doch „hinten“ völlig egal
sein - F währe wohl auch bei einem „wichtigen“ Grund
aufgefahren.

Normalerweise rechnet man (ich) nicht damit, dass auf gerader Fahrbahn (keine Ampeln, keine Fußgänger, keine Tiere, die auf die Fahrbahn laufen könnten usw.) plötzlich jemand eine Vollbremsung macht.

Allerdings gibt es noch einen weiteren Aspekt: die
Reaktionszeit wird „nach Hinten“ immer kürzer- normalerweise
wird das aber dadurch kompensiert, dass der hintere auch schon
die Bremslichter der vorne fahrende Fahrzeuge sieht (wenn er
nicht gerade hinter einem LKW dicht auffährt).

Kein LKW, ein Kleinbus.

Kann natürlich auch sein, dass F zwar die Bremslichter vorne
gesehen hat, aber wissen wollte, ob SEIN Vordermann auch
bremsen wird :smile:

Ich nehme an, F hat gar nichts gesehen. Ich weiß allerdings auch nicht, wie nah F seinem Vordermann auf die Pelle gerückt ist.

Wie auch immer, ich hoffe, Du bist nicht F gewesen!

Nein, Gott sei Dank nicht. Ansonsten würde ich mich ziemlich ärgern, wenn ich Schuld sein soll, weil irgendein Idiot für ein paar Blumen voll in die Eisen steigt…

Grüße
Sue

Hi,

Wer hat Schuld?

F. Alle anderen konnten ja bremsen, und die Bremsung von E war
nicht unnötig.

und A und B sind vollkommen unschuldig, obwohl ihr Gesteck /
Verhalten überhaupt erst die Massenbremsung veranlasst hat?

Hallo Sue,

vor einem Jahr war ich mal A. Ursächlich waren allerdings keine Blumen, sondern ein vor mir befindlicher Stau, wegen dem ich anhalten musste.

Als ich eben die Handbremse zog, gab es hinter mir einen Krach. Als ich mich rumdrehte, gab es noch einen Krach und dann noch einen und dabei hab ich das Ganze freudig benickt.

Der zweite hinter mir © war auf den ersten hinter mir (B) geknallt, dann kam ein älterer Herr (D) geschwartet und schob © und (B) auf (A), mich.

Ich musste mehrmals (Polizei, Versicherung des (D) und dann nochmal meiner Versicherung) ausführlich Stellung nehmen, zum Anlass bzw. Grund meines Haltens!
Konsequenzen wegen des Anhaltens, evtl. durch Nichtigkeiten begründet, wären da bestimmt noch aufgekommen, spätestens dann, wenn (D) ausführt, dass © und (B) bereits aneinandergeschmiegt waren und man deshalb die Schuld teilen müsse.

HM

Guten Abend nochmals,

Normalerweise rechnet man (ich) nicht damit, dass auf gerader
Fahrbahn (keine Ampeln, keine Fußgänger, keine Tiere, die auf
die Fahrbahn laufen könnten usw.) plötzlich jemand eine
Vollbremsung macht.

Tadaaa! Und genau da liegt der Feheler, denn damit muss man (ich) immer rechnen! Stehen die Tiere am Straßenrand und winken, bevor sie auf die Fahrbahn laufen?

Natürlich gibt es zuhauf Fälle, in denen von der Rechtsprechung ein Mitverschulden für unvermitteltes Bremsen angenommen wurde. Da kennen die Gerichte auch keine Gnade mit Kleintieren, über die man drüberzubrettern hat. Die Verantwortlichkeit schwindet aber mit jedem Verkehrsteilnehmerr, der hinzu kommt. Vom Wegfliegen des Straußes bis zur Bremsung des F vergehen „Ewigkeiten“, da kann man A nicht mehr für verantwortlich machen.

Wie auch immer, ich hoffe, Du bist nicht F gewesen!

Nein, Gott sei Dank nicht. Ansonsten würde ich mich ziemlich
ärgern, wenn ich Schuld sein soll, weil irgendein Idiot für
ein paar Blumen voll in die Eisen steigt…

Ich war’s schonmal. Habe mich auch sehr geärgert und wollte den Vordersten wegen Unfallflucht anzeigen, da haben die Beamten mich ausgelacht. Nachdem das Adrenalin verflogen war, wußte ich auch wieder, wer da der Idiot gewesen war…

Guten Abend:

Angelehnt an einen ähnlichen Fall den ich erlebt habe, teilen sich evtl. die Schuld:

  • A wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des Gesteck hätte sicher befestigt werden müssen

  • B wegen der Vollbremsung, denn ein Gesteck zu überfahren ist wohl nicht wirklich schlimm. Zugute gehalten wird ihm sicher die reflexhaftigkeit der Bremsung als Schutzreflex

  • F weil jeder Fahrer sein Fahrzeug so führen muss, dass er imer und überall rechtzeitig anhalten kann …

Grüße

Wawi

Angelehnt an einen ähnlichen Fall den ich erlebt habe, teilen
sich evtl. die Schuld:

  • A wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des
    Gesteck hätte sicher befestigt werden müssen

Geil, die nicht hinreichende Befestigung eines butterweichen Gegenstandes geringer Masse als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Darauf muß man mal kommen.

Gruß,
Christian

Hallo,

Die Autos A bis Z fahren dicht hintereinander eine Straße
entlang, Geschw.begrenzung 70 km/h. MbMn halten allesamt zu
wenig Abstand.

Hi,
meine mal gehört zu haben, das bei Kolonnenunfällen nicht nur
der Letzte (Auffahrer) schuld ist, sondern alle davor mit
zu geringem Abstand zum Teil auch.
Grund: Wer zu wenig Abstand hält, muss stärker bremsen als
mit dem korrekten Abstand, was sich ja dann für den letzten in der Kette aufsummiert.
Grüße
Christian

Hi,

Ich hatte angenommen man ist dafür verantwortlich, wenn
aufgrund des eigenen Verhaltens ein Unfall passiert, wenn auch
erst einige Autos dahinter.

das „aufgrund“ ist der Trugschluß. Wer auffährt, hat IMMER einen Fehler gemacht, und DARIN wird in erster Linie das „aufgrund“ zu suchen sein. Gerade bei dem von Dir geschilderten Szenario - die davor haben’s ja auch geschafft, rechtzeitig zu bremsen. Wäre B aufgefahren, könnte man über eine geringe Teilschuld von A vielleicht noch diskutieren, aber so…

Da geht noch nicht mal unjuristisch was.

Gruß,

Malte

Geil, die nicht hinreichende Befestigung eines butterweichen
Gegenstandes geringer Masse als gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr. Darauf muß man mal kommen.

Ich glaube kaum, daß es für den Bremsreflex einen Unterschied macht, was genau auf die Strasse kullert solange es einen Unfall verursacht.

Es sei denn man hat eine Waage dabei, aber ob die dann auch ausreichend gesichert sein muß weiss ich nicht genau.

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Geil, die nicht hinreichende Befestigung eines butterweichen
Gegenstandes geringer Masse als gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr. Darauf muß man mal kommen.

Die Frage stellt sich durchaus. Über ein Kleintier muß man drüberfahren, weil man sonst seinen Versicherungsschutz verliert. Ein Strauß Blumen fällt eher in diese Kategorie als in die Abteilung Großwild.

Gruß,
Christian

Die Frage stellt sich durchaus. Über ein Kleintier muß man
drüberfahren, weil man sonst seinen Versicherungsschutz
verliert.

Nope, wurde glücklicherweise schon lange anders entschieden!

Ein Strauß Blumen fällt eher in diese Kategorie als
in die Abteilung Großwild.

Ich gebe Dir selbstverständlich uneingeschränkt Recht, möchte mich aber noch etwas präziser ausdrücken:

Es kommt nicht auf die Größe und/oder die Beschaffenheit dessen an was ich verliere, sondern ob der betreffende Gegenstand in diesem Moment dazu geeignet war, den Verkehr zu gefährden.

Ich glaube der Satz ist schwachsinnig, aber als Vergleich: Verliere ich in einer Tempo 30 ohne Verkehr eine Billardkugel, so kann diese Kugel in unmittelbarer Zeit den Verkehr nicht gefährden. Erst wenn ich die Kugel bis in die nacht nicht wegräume…

Verliert mein Vordermann auf der Autobahn mit Tempo 120 ein Kissen, so sieht die Sache schon wieder ganz anders aus, denn wenn 60 Meter vor Dir auf einmal eine weisse Tüte auf Dich zurast reagierst Du nur noch und denkst nicht daran was wie wo wie schnell zu Boden sinkt usw.

Verständlich was ich sagen will?

Die Frage stellt sich durchaus. Über ein Kleintier muß man
drüberfahren, weil man sonst seinen Versicherungsschutz
verliert.

Nope, wurde glücklicherweise schon lange anders entschieden!

Dann bitte ich um Belege. Es gibt reichlich Urteile bis rauf zu Oberlandesgerichten, die genau die gegenteilige Auffassung vertreten.

Verständlich was ich sagen will?

Ja, ist es. Dennoch ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etwas anderes, als einen Teil der Ladung nicht richtig zu befestigen. Der 315c StGB ist mehr für Leute gedacht, die Kanaldeckel von Brücken werfen oder Kraftfahrzeuge als Waffe einsetzen.

Gruß,
Christian

Die Frage stellt sich durchaus. Über ein Kleintier muß man
drüberfahren, weil man sonst seinen Versicherungsschutz
verliert.

Nope, wurde glücklicherweise schon lange anders entschieden!

Dann bitte ich um Belege. Es gibt reichlich Urteile bis rauf
zu Oberlandesgerichten, die genau die gegenteilige Auffassung
vertreten.

http://www.ra-kassing.de/verkehr/schadre/unfregul/qu…

Ist aber nur ein AG, habe keine Zeit jetzt das halbe Netz zu durchsuchen.

Verständlich was ich sagen will?

Ja, ist es. Dennoch ist ein gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr etwas anderes, als einen Teil der Ladung nicht
richtig zu befestigen. Der 315c StGB ist mehr für Leute
gedacht, die Kanaldeckel von Brücken werfen oder
Kraftfahrzeuge als Waffe einsetzen.

http://www.acv-presse.de/detail_recht/ladung.php

Um das ganze jetzt für unseren Fall umzumünzen, gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen „Unfall durch Vollbremsung wegen Ladung“ oder „Unfall durch Zusammenstoß mit der Ladung“?

Die Frage stellt sich durchaus. Über ein Kleintier muß man
drüberfahren, weil man sonst seinen Versicherungsschutz
verliert.

Nope, wurde glücklicherweise schon lange anders entschieden!

Dann bitte ich um Belege. Es gibt reichlich Urteile bis rauf
zu Oberlandesgerichten, die genau die gegenteilige Auffassung
vertreten.

http://www.ra-kassing.de/verkehr/schadre/unfregul/qu…

Ist aber nur ein AG,

Das ist ein Landgericht da steht auch nichts davon, daß das Urteil rechtskräftig ist. Ich biete das OLG Nürnberg:
http://www4.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/pr…

Verständlich was ich sagen will?

Ja, ist es. Dennoch ist ein gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr etwas anderes, als einen Teil der Ladung nicht
richtig zu befestigen. Der 315c StGB ist mehr für Leute
gedacht, die Kanaldeckel von Brücken werfen oder
Kraftfahrzeuge als Waffe einsetzen.

http://www.acv-presse.de/detail_recht/ladung.php

Da geht es um die Haftung für einen Schaden und nicht um die Frage, ob es sich dabei um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315c StGB handelt (was nicht der Fall ist). Dein Vergleich läuft darauf hinaus, daß die Durchführung einer radiologischen Untersuchung in einer Arztpraxis strafbar gem. § 307 StGB wäre.

Gruß,
Christian

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