Hallo, habe eine Problem…
Mir ist Ende letzten Jahres jemand an mein Auto gefahren, nun habe ich von der Versicherung rund 1300 Euro auf mein Konto gutgeschrieben bekommen. Da ich Hartz 4 Empfänger bin würde ich gerne wissen was die ARGE dazu sagen wird… Werde von dem Geld ein neues Auto kaufen müssen da meines wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Könnt ihr mir helfen?
LG Nina
Hallo,
nein das kann ich leider nicht beantworten…
aber mein Nachbar der dort arbeitet kanns beantworten:
da es keine Leistungen aus Arbeit sind braucht man sie nicht zu melden.
einen Freibetrag von 200€/Lebensjahr an Barvermögen stehen jedem zu der Hartz4 bekommt!!!
ich hoffe das reicht als Antwort!!!
gerne erstelle ich eine Doppelkarte fürs neue Auto!!
geht per Mail raus und dann sind Sie gut und günstig versichert! klick hier:
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_____________________________
SIGNAL IDUNA Gruppe
Hauptagentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
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www.thomas-wolter.eu
[email protected]
Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33
Super, Danke für die schnelle Antwort, hat mich schon ein wenig beruhigt
GLG
Bitte - kein Problem!!
Bei Bedarf einer Doppelkarte einfach eine Mail an [email protected]!!!
L G Thomas Wolter
Super, Danke für die schnelle Antwort, hat mich schon ein
wenig beruhigt
GLG
Hallo, habe eine Problem…
Mir ist Ende letzten Jahres jemand an mein Auto
gefahren, nun
habe ich von der Versicherung rund 1300 Euro auf mein
Konto
gutgeschrieben bekommen. Da ich Hartz 4 Empfänger bin
würde
ich gerne wissen was die ARGE dazu sagen wird… Werde
von dem
Geld ein neues Auto kaufen müssen da meines
wirtschaftlicher
Totalschaden ist.
Könnt ihr mir helfen?
LG Nina
ich würde auf jeden fall ein neues auto davon kaufen,
sonst könnte es dir passieren, dass die gutschrift dir
als einkommen angerechnet wird.
lg barbara
Hallo,
ich kann leider nicht helfen, kenne mich mit Hartz4 und Co nicht aus.
Gruß,
Micha
Warum muss die Arge wissen das du Geld von der Versicherung bekommen hast, das brauchen die doch garnicht wissen .
Ausserdem darfst du ein Auto fahren laut Arge für ca.5000,00 oder 9000,00 €uro .Du musst der Arge nur mitteilen das du eventuell keine Versicherung mehr für dein Auto Bezahlst.Wenn du ein neues Auto angemeldet hast gibst du der Arge nur deine neue Versicherung an was du Bezahlen musst , mehr geht denen gar nichts an.
ich hffe ich konnte dir helfen. Gruss
Hallo, habe eine Problem…
Mir ist Ende letzten Jahres jemand an mein Auto gefahren,
nun
habe ich von der Versicherung rund 1300 Euro auf mein Konto
gutgeschrieben bekommen. Da ich Hartz 4 Empfänger bin würde
ich gerne wissen was die ARGE dazu sagen wird… Werde von
dem
Geld ein neues Auto kaufen müssen da meines
wirtschaftlicher
Totalschaden ist.
Könnt ihr mir helfen?
LG Nina
hallo,
derartige zahlungen gelten nicht als einkommen und werden
von der AGRE auch nicht angerechnet, zumal du den betrag zur
schadensregulierung einsetzt (in diesem fall zur
neuanschaffung, da dein 1.kfz durch den unfall unbrauchbar
ist). ich gehe davon aus, dass die ARGE über deine haltung
des 1.kfz bescheid weiß und dieses als angemessen befunden
hat. damit dürfte die anschaffung eines ersatzfahrzeuges
(ebenfalls angemessen) mit der ausgezahlten
versicherungssumme als entschädigung für den unfall und den
totalschaden ebenfalls ok sein.
alles gute und lieben gruß
vita
Bei Arbeitsamtsfragen kann ich leider nicht helfen.
Stephan
Ok super, danke für die hilfe!!
Hallo, habe eine Problem…
Mir ist Ende letzten Jahres jemand an mein Auto gefahren,nun
habe ich von der Versicherung rund 1300 Euro auf mein Konto
gutgeschrieben bekommen. Da ich Hartz 4 Empfänger bin würde
ich gerne wissen was die ARGE dazu sagen wird… Werde vondem
Geld ein neues Auto kaufen müssen da meines
wirtschaftlicher
Totalschaden ist.
Könnt ihr mir helfen?
LG Ninahallo,
derartige zahlungen gelten nicht als einkommen und werden
von der AGRE auch nicht angerechnet, zumal du den betrag zur
schadensregulierung einsetzt (in diesem fall zur
neuanschaffung, da dein 1.kfz durch den unfall unbrauchbar
ist). ich gehe davon aus, dass die ARGE über deine haltung
des 1.kfz bescheid weiß und dieses als angemessen befunden
hat. damit dürfte die anschaffung eines ersatzfahrzeuges
(ebenfalls angemessen) mit der ausgezahlten
versicherungssumme als entschädigung für den unfall und den
totalschaden ebenfalls ok sein.alles gute und lieben gruß
vita
Hallo,
zu deinem Problem. Entschädigungen (Schadensersatz) die man durch einen Unfall erhält sind anrechenfrei. Dir ist ja ein Schaden entstanden, welchen der Unfallverursacher ersetzen muss.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
zu deinem Problem. Entschädigungen (Schadensersatz) die man durch einen Unfall erhält sind anrechenfrei. Dir ist ja ein Schaden entstanden, welchen der Unfallverursacher ersetzen muss.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Grüße
Hallo,
zu deinem Problem. Entschädigungen (Schadensersatz) die man durch einen Unfall erhält sind anrechenfrei. Dir ist ja ein Schaden entstanden, welchen der Unfallverursacher ersetzen muss.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Grüße
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Hallo Nina,
solch einen Fall habe ich noch nicht gehabt…ich würde der Arge garnichts sagen, außerdem darf das Auto für Hartz4-Empfänger einen Wert von 7.500.-€ nicht übersteigen…also…Du bist noch weit davon entfernt.
LG Peter. PS: Ich habe selber auch einen Unfall gehabt (850.-€ Schaden), das war vor einem Jahr…das Geld habe ich auch nicht angegeben und mir eine schöne Zeit (2 Wochen Malle All inclusiv) gemacht. Den Schaden habe ich selber mit 150.-€ wieder hinbekommen…Kaufe Dir einen schönen wieder…und gut…und keinen erzählen natürlich.
Hallo Nina,
ich meine dass ich nicht der richtige Ansprechpartner für diese Fragen bin. Es betrifft keinen Versicherungsfragen.
m.f.G.
Horst Heydeck