Autounfall, Ersatzwagen und Brille

Hallo,

ich hatte gestern einen Autounfall (mir wurde die Vorfahrt genommen, Auto Totalschaden).
Das Gutachten kommt. Nun bekomme ich aber angeblich keinen Leihwagen (auf Kosten des Unfallverursachers) für die nächsten 14 Tage, da dies voraussetzt, dass ich innerhalb dieser Zeit die Reparaturrechnung habe oder den Kaufbeleg meines neuen PKW vorlegen kann.
Aber wer kauft sich innerhalb von 14 Tagen ein neues Auto? Ich stecke mitten in der Prüfungsphase und habe keine Zeit und keine Nerven, mich nach einem Auto umzusehen.

Könnte ich sonst die Rechnung für einen Mietwagen (über zwei Tage - da brauch ich dringend ein Auto) einreichen, die dann auch übernommen wird?
Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Was mich noch interessieren würde…
Ich trage eine Brille, die mir bei dem Aufprall vom Kopf geflogen ist. Bezahlt die Versicherung eine neue Brille, wenn diese kaputt ist?
Müsste ich dafür Nachweise erbringen (alte einschicken) bzw. mich an bestimmte Bedingungen halten (Preis, „Ausstattung“, alte Quittung vorlegen…)?

Was kann ich noch für Kosten geltend machen? Spätere Fahrt zum Krankenhaus zum Durchchecken etc.?

Falls es wichtig ist: ich bin Studentin und der Unfall ist auf dem Weg zur Uni passiert

leicht schmerzende Grüße
Tato

Guter Rat und Antwort auf all Deine Fragen: Geh zum Rechtsanwalt, damit Dir keine Ansprüche flöten gehen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung tragen.

Ciao, Wotan

Hallo,

egal was dir die Versicherung verspricht, geh zu einem Anwalt und lass dich da fachmännisch beraten!

Muss die gegnerische VS bezahlen!

Grüße
Sven

Grundsätzlich ist es nicht verkehrt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bis Du die bekommst hier einige Hinweise:

Das Gutachten kommt. Nun bekomme ich aber angeblich keinen
Leihwagen (auf Kosten des Unfallverursachers) für die nächsten
14 Tage,

Sobald feststeht, dass Dein Auto ein Totalschaden hat, verlierst Du den Anspruch auf einen vom Unfallgegner bezahlten Leihwagen. Denn Du kannst Dir ja theoretisch in diesem Moment einen neuen Wagen kaufen. Wenn Du das praktisch nicht hinbekommst, ist das Dein Problem, und nicht das des Unfallverursachers.

Könnte ich sonst die Rechnung für einen Mietwagen (über zwei
Tage - da brauch ich dringend ein Auto) einreichen, die dann
auch übernommen wird?

Wenn der Totalschaden feststeht: Nein.

Ich trage eine Brille, die mir bei dem Aufprall vom Kopf
geflogen ist. Bezahlt die Versicherung eine neue Brille, wenn
diese kaputt ist?

Dir wird der Zeitwert Deiner Brille ersetzt. Dazu wäre es günstig, wenn Du noch die Rechnung hast oder vom Optiker eine entsprechende Zweitschrift bekommen könntest. Ansonsten wird die Versicherung eine Pauschale ersetzen.

Was kann ich noch für Kosten geltend machen? Spätere Fahrt zum
Krankenhaus zum Durchchecken etc.?

Hier sollte der Anwalt gefragt werden, da gibt es mittleweile eine klare Rechtsprechung. Auf jeden Fall Schmerzensgeld nicht vergessen, wenn Du verletzt worden bist.

Falls es wichtig ist: ich bin Studentin und der Unfall ist auf
dem Weg zur Uni passiert

Dann ist es ein Wegeunfall und müßte, wenn Du verletzt wurdest, der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden. Das hat der Arzt/das Krankenhaus aber wahrscheinlich schon gemacht.

Hallo Nordlicht,

Danke für deine Antwort.

Sobald feststeht, dass Dein Auto ein Totalschaden hat, verlierst Du :den Anspruch auf einen vom Unfallgegner bezahlten Leihwagen.

Der Gutachter war heute Abend da, ich werde dann morgen erfahren, wie hoch der Restwert ist.
Zwei Werkstätten haben gemeint, dass der Wagen Totalschaden ist.

Denn Du kannst Dir ja theoretisch in diesem Moment
einen neuen Wagen kaufen. Wenn Du das praktisch nicht
hinbekommst, ist das Dein Problem, und nicht das des
Unfallverursachers.

Vorhin hieß es noch, dass ich einen Anspruch bis zur Reparatur habe bzw. 14 Tage bis zum Kauf eines neuen. Da dies bei mir nicht möglich ist, müsste ich den Leihwagen bezahlen.
Das heißt ab morgen geht nichts mehr? Das wäre ja Mist…

Könnte ich sonst die Rechnung für einen Mietwagen (über zwei
Tage - da brauch ich dringend ein Auto) einreichen, die dann
auch übernommen wird?

Wenn der Totalschaden feststeht: Nein.

Hab ich keine 14 Tage mehr Zeit?

Ich trage eine Brille, die mir bei dem Aufprall vom Kopf
geflogen ist. Bezahlt die Versicherung eine neue Brille, wenn
diese kaputt ist?

Dir wird der Zeitwert Deiner Brille ersetzt.

Die Brille ist etwa 5 Jahre alt - gut, das bringt dann nichts mehr. Eine Rechnung könnte ich ggf. auftreiben.

Was kann ich noch für Kosten geltend machen? Spätere Fahrt zum
Krankenhaus zum Durchchecken etc.?

Hier sollte der Anwalt gefragt werden, da gibt es mittleweile
eine klare Rechtsprechung.

Ok. Das werde ich klären. Wenn schon kein Leihwagen, dann wenigstens ein paar Cent.

Auf jeden Fall Schmerzensgeld nicht vergessen, wenn Du verletzt :worden bist.

HWS-Trauma, Bänder gedehnt, (wenn ich das so richtig gedeutet habe) sonst zum Glück nichts ernstes…
Gilt das als verletzt? Ich fühle mich verletzt…
Doch was würde das an Schmerzensgeld bringen?

Falls es wichtig ist: ich bin Studentin und der Unfall ist auf
dem Weg zur Uni passiert

Dann ist es ein Wegeunfall und müßte, wenn Du verletzt
wurdest, der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden.
Das hat der Arzt/das Krankenhaus aber wahrscheinlich schon gemacht.

Ich war schon in der Uni und habe das Formular vorliegen.

Gruß
Tato

owt