Autounfall - Ersatzwagen

Hallo!

Nachdem es gestern, oh du Fröhliche! *g* bei uns etwas gekracht hat, möchte ich gern wissen wie es mit einem Ersatzwgen aussieht für die Tage, in der unser Auto in der Werkstatt ist.
Muß die gegnerische Versicherung den zahlen? (wir sind nicht schuld gewesen!) Unter welchen Voraussetzungen zahlt die einen Ersatz? Wir wollen am Freitag nämlich in Urlaub fahren und sind von daher auf ein verkehrstaugliches Auto angewiesen?!?! Oder können wir uns das abschminken, wenn unser Wagen in den drei Tagen nicht fertig wird?
Allerdings wollen wir nächste Woche auch nicht so gern zur Arbeit laufen *g*

Bye, Vanessa

Holla

Nachdem es gestern, oh du Fröhliche! *g* bei uns etwas
gekracht hat, möchte ich gern wissen wie es mit einem
Ersatzwgen aussieht für die Tage, in der unser Auto in der
Werkstatt ist.

Gut :smile:

Fuer die Dauer der Reparatur(!) steht dir ein Mietwagen zu, dabei ist zu beachten, dass kein ueberteuerter Vermieter (*) und kein Ferrari (**) :smile: genommen wird.

(*) Man muss keine tagelange Marktforschung machen, man muss sich aber bei 2-3 Anbietern erkundigen, um sicher zu stellen, dass man nicht aus dem ueblichen Preisrahmen faellt. Zur Not _kann_ man sich nach der Mietwagenempfehlung des HUK-Verbandes richten.

(**) Wegen der Eigenersparnis(?) sollte (muss?) man einen klassenniederen Wagen mieten.

Desweiteren besteht bei den Mietwagenunternehmen eine Beratungspflicht, bei Verletzung gegen diese besteht ein Schadensersatzanspruch.

Muß die gegnerische Versicherung den zahlen? (wir sind nicht
schuld gewesen!) Unter welchen Voraussetzungen zahlt die einen
Ersatz? Wir wollen am Freitag nämlich in Urlaub fahren und
sind von daher auf ein verkehrstaugliches Auto angewiesen?!?!
Oder können wir uns das abschminken, wenn unser Wagen in den
drei Tagen nicht fertig wird?

Da bin ich ueberfragt, bzw. das wuerde ich auch gerne wissen.

Als ich mal in der Situation war, war die Aussage der Versicherung so schwammig und unklar, das ich mich dafuer entschieden hab, einen Wagen von einem Freund zu leihen, er hat sich dann netterweise um den Mietwagen und die Abholung des reparierten Autos gekuemmert :smile:

Vielleicht hast du eine bessere Versicherung, bzw. einen besseren Versicherungsvertreter. Frag den aus und lass dir alle Antworten durchfaxen…

Allerdings wollen wir nächste Woche auch nicht so gern zur
Arbeit laufen *g*

Och, bei dem Schnee macht das doch Spass :wink:
Naja, dauert etwas laenger…

Gruss, Lutz

Huhu!

(*) Man muss keine tagelange Marktforschung machen, man muss
sich aber bei 2-3 Anbietern erkundigen, um sicher zu stellen,
dass man nicht aus dem ueblichen Preisrahmen faellt. Zur Not
_kann_ man sich nach der Mietwagenempfehlung des HUK-Verbandes
richten.

Wie sieht es aus mit der Werkstatt? Die bieten sowas doch auch meist an, oder?

(**) Wegen der Eigenersparnis(?) sollte (muss?) man einen
klassenniederen Wagen mieten.

Och, schaaaade! Ich hätte soo gerne mal 'n Porsche gehabt! *g*

Als ich mal in der Situation war, war die Aussage der
Versicherung so schwammig und unklar, das ich mich dafuer
entschieden hab, einen Wagen von einem Freund zu leihen, er
hat sich dann netterweise um den Mietwagen und die Abholung
des reparierten Autos gekuemmert :smile:

Tja, sowas haben wir hier leider nicht…

Vielleicht hast du eine bessere Versicherung, bzw. einen
besseren Versicherungsvertreter. Frag den aus und lass dir
alle Antworten durchfaxen…

Naja, mal sehen… glaube ich allerdings nicht!

Bye, Vanessa

Hallo!
Der Schädiger bzw. dessen Versicherung muss den Zustand herstellen, der ohne den von ihm verursachten Schaden bestünde.
Also kann sich der Geschädigte einen Ersatzwagen mieten.
Die Autos sind nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch in Klassen eingeteilt, die Verleihfirmen wissen Bescheid.
Wenn man gar kein Auto braucht, darf man auch keines mieten (z.b. wenn man wegen des unfalls sowieso im Krankenhaus liegt).
Wer eine uralte Schrottkarre fährt sollte nur einen Kleinstwagen mieten.

Man muß, wie richtig gesagt wurde, keine Marktforschung bzgl. der Preise betreiben, darf aber auch nicht bei einer bekannten „Apotheke“ leihen.
Eine Alternative ist es, wenn möglich, sich den in den Tabellen von Sanden usw. genannten Tagessatz auszahlen zu lassen.

Kommt es zu einer Teilung des Schadens bleibt man auf dem eigenen Anteil der Mietwagenkosten sitzen.

mfg frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Also kann sich der Geschädigte einen Ersatzwagen mieten.
Die Autos sind nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch
in Klassen eingeteilt, die Verleihfirmen wissen Bescheid.

Ja, danke! Aber, wie sieht das nun mit dem Urlaub aus!!! Dumme Sache…

Bye, Vanessa

Ab zum Anwalt!!!
Hi Vanessa,

bei Unfällen ohne Verschulden: Immer zum Anwalt! Den muß die gegnerische Versicherung nämlich ebenfalls zahlen (und tut sie auch ohne Probleme)! Der kann dann auch zuverlässig Auskunft über alle Fragen geben, und er nimmt einem allen Ärger und Schreibarbeit ab. Außerdem kennt ein RA alle Rechte, die Du hast, und wird sie auch mit dem gebotenen Nachdruck vertreten. Du mußt leider damit rechnen von der gegnerischen Versicherung über den Tisch gezogen zu werden, wenn Du Dir keinen Rechtsbeistand nimmst.
Ich vermute, daß Ihr sehr wohl mit Mietwagen in Urlaub könnt. Auf keinen Fall darf aber Euer Urlaub wegen des Unfalls ins Wasser fallen. Genaueres wird Euch aber ein RA sagen…

In diesem Sinne:
Guten Rutsch und schönen Urlaub

Gruß Stefan

Hi!

Wenn du zu 100% (!!) sicher sein kannst, daß du keine Schuld bekommst, mach es Dir doch einfach…

Bisher haben alle Werkstätten die ich kannte sich selbst um die Bezahung gekümmert! D. h., du gibst der Werkstatt eine Erklärung ab, daß du alle Rechte an die Werkstatt richtest und die „ärgern“ sich dann mit der Versicherung rum!

Ein Leihwagen steht euch definitiv zu und wenn ihr in Urlaub fahrt auch für den gesamten Urlaub! Auch dieses Geld holt sich die Werkstatt direkt von der Versicherung!

Selbstverständlich könnt ihr euch auch nch von einem Anwalt beraten lassen (wird ja auch bezahlt), aber wenn ihr am wenigsten Ärger haben wollt überlaßt es der Werkstatt!!

Gruß
Bernd

Bernd

Hallo!

bei Unfällen ohne Verschulden: Immer zum Anwalt! Den muß die
gegnerische Versicherung nämlich ebenfalls zahlen (und tut sie
auch ohne Probleme)!

Ich weiß… nur leider will der Halter des Wagens nichts davon wissen. Weiß der Geier warum!

Der kann dann auch zuverlässig Auskunft
über alle Fragen geben, und er nimmt einem allen Ärger und
Schreibarbeit ab. Außerdem kennt ein RA alle Rechte, die Du
hast, und wird sie auch mit dem gebotenen Nachdruck vertreten.

*seufz*

Ich vermute, daß Ihr sehr wohl mit Mietwagen in Urlaub könnt.
Auf keinen Fall darf aber Euer Urlaub wegen des Unfalls ins
Wasser fallen. Genaueres wird Euch aber ein RA sagen…

Es scheint so! Wenn ich mal ein eigenes Auto habe, werde ich es so machen! Danke!

Bye, Vanessa

Huhu!

Wenn du zu 100% (!!) sicher sein kannst, daß du keine Schuld
bekommst, mach es Dir doch einfach…

Wie kann man da 100 % sicher sein?!?!

Bisher haben alle Werkstätten die ich kannte sich selbst um
die Bezahung gekümmert!

Jawohl, habe ich so gemacht!

Danke, Vanessa

Huhu!

Wenn du zu 100% (!!) sicher sein kannst, daß du keine Schuld
bekommst, mach es Dir doch einfach…

Wie kann man da 100 % sicher sein?!?!

Wenn die Sachlage klar ist ;o))))

Bernd

Huhu!

Wie kann man da 100 % sicher sein?!?!

Wenn die Sachlage klar ist ;o))))

Für mich ist sie das *lach*
Warten wir ab, was passiert!

bye, Vanessa

Hallo!

Also kann sich der Geschädigte einen Ersatzwagen mieten.
Die Autos sind nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch
in Klassen eingeteilt, die Verleihfirmen wissen Bescheid.

Ja, danke! Aber, wie sieht das nun mit dem Urlaub aus?!?!
Dumme Sache…

Bye, Vanessa

Hallo!
Ich konnte die Frage nicht nachschlagen, aber grundsätzlich muß der Schädiger den Geschädigten so nehmen wie er ist! Wer einen 14fachen Vater tötet, schuldet dann eben 14 Mal den Unterhalt und kann sich nicht darauf hinausreden, man müsse ja keine 14 Kinder haben. Wenn der Geschädigte also den Urlaub mit dem Auto schon gebucht / fest geplant hat, dann darf er mit dem Leihwagen selbstverständlich auch in Urlaub fahren. Er ist so zu stellen wie er ohne den Schaden stünde, und ohne den Unfall wäre er mit seinem Wagen nun mal in Urlaub gefahren. Umgekehrt darf man den Leihwagen nicht mehr nutzen als das eigene Auto, weil ja der Schädiger zahlt. Ein Anruf bei der gegnerischen Versicherung nur der Information halber dürfte nicht falsch sein.
Schönen Urlaub!
frank

Danke auch dir! Wir hatten einen schönen Urlaub, drum die späte Antwort!

Bye, Vanessa