Folgende Fall: Ein Auffahrtunfall.
Einer ist beim Rückwärstfahren an der Ampel drauf
gefahren. Nach kurze Verhandlungen etwas weiter von Unfallort einigten sich die Parteien aufgrund des geringen Schaden (und vermeintlich eindeutige Schuldfrage)auf eine Lösung ohne Polizei. Dementsprechend wurden auch keinen Zeugen gesucht bzw. eingeschaltet. Bevor der Geldbetrag im Detail ausgehandelt werden konnte ist der vermeintliche Unfallverursacher abgehauen. Der Unfallgeschädigter hat sich das Nummernschild gemerkt.
Wie stehen die Chance eine Anzeige bei der Polizei bei der Sachlage, ohne Zeugen und Polizei? Wie schnell ermitteln die Polizei, im Hintergrund dessen dass
#1. Die Schuldfrage ersteinmal geklärt werden muss;
#2. Der Schaden- Zusammenhang an beiden Autos eindeutig festgestellt werden muss; und
#3. Der Unfallflüchtiger (nicht Fahrzeughalter) identifiziert werden muss.
PS: Sowas wie „Aussage gegen Aussage“ gehört zu den
Rechtsirrtürmen! der Richter entscheidet immer nach seinem eigenen
Abwägungen das aus Indizen besteht.
Gruss. Stefanie