Autounfall im Ausland...wer haftet?

Die sache ist etwas kompliziert: Ich habe letztes jahr in schweden gelebt und gearbeitet. Mit dem auto meines chefs habe ich dann in österreich einen kleinen unfall gebaut (habe beim wenden das dache eines imbiss beschädigt). Wie haben damals in schweden einen schadensmeldung ausgefüllt und es der schwedischen versicherung des autos mitgeteilt. Dann haben wir ein jahr lang nichts mehr gehört. Und nun hat sich der besitzer des imbiss wieder bei mir gemeldet, weil seine verischerungsvertreter wohl ein jahr lang keine österreichisches versicherung aufgetrieben hat, die in stellvertretung für die schwedische dafür eintritt. Jetzt hat er mir eine frist gesetzt, in der ich ihm das bezahlen soll, ansonsten würde er mich verklagen.

Wie ist da die rechtslage? Ich habe ihm die schwedische versicherung des autos genannt, eine kopie der schadensmeldung zukommen lassen und ihm namen und adresse des autoinhabers genannt. Dachte ich hätte damit meine schuldigkeit getan…

Bitte um Euren rat!!!

Ich weiß leider nicht, wie das schwedische Versicherungsrecht aussieht, ebensowenig das österreichische.
In Deutschland Versicherte müssen im Unfall-Land eine Polizeiliche Meldung machen und dem eigenen Versicherer unverzüglich die Meldung zukommen lassen. Einen ersatzweisen Versicherer im selben Ausland zu finden ist nicht Deine Aufgabe und damit nicht zu Deinem Nachteil. Der Geschädigte soll sich um die Regulierung seines Schadens kümmern und nicht Du.

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

wirklich helfen kann Ihnen hier nur ein Anwalt.

MfG

Stephan Brückner

Hallo,

Sie haben alles richtig gemacht und müssen nix befürchten…

wird im Ausland ähnlich laufen wie bei uns---- denke ich

der Vers. Ihres gefahrenden Autos muss sich doch der Sache annehmen!?!?! ist da nix passiert? ist dann aber auch Sache des Halters!!!

MfG Thomas

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Hallo,

die Frage nach der Rechtslage stellst du bitte lieber einem Juristen - insbesondere wegen der Auslandsproblematik.

Versicherungstechnisch wäre in Deutschland so vorzugehen: alles, was der Imbiß-Mann schickt, leitet ihr an die Haftpflichtvers. weiter, bei der das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt versichert war (am besten per Einschreiben) und dem Imbiß-Mann teilt ihr diese Gesellschaft mit und fordert ihn auf, sich ausschl. dort hin zu wenden.

Weil genau dafür die Haftpfl. da ist, sie prüft die Ansprüche, bedient Berechtigte und weist unberechtigte Ansprüche zurück.
Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch in Schweden so ist. In Österreich sowieso.