Die sache ist etwas kompliziert: Ich habe letztes jahr in schweden gelebt und gearbeitet. Mit dem auto meines chefs habe ich dann in österreich einen kleinen unfall gebaut (habe beim wenden das dache eines imbiss beschädigt). Wie haben damals in schweden einen schadensmeldung ausgefüllt und es der schwedischen versicherung des autos mitgeteilt. Dann haben wir ein jahr lang nichts mehr gehört. Und nun hat sich der besitzer des imbiss wieder bei mir gemeldet, weil seine verischerungsvertreter wohl ein jahr lang keine österreichisches versicherung aufgetrieben hat, die in stellvertretung für die schwedische dafür eintritt. Jetzt hat er mir eine frist gesetzt, in der ich ihm das bezahlen soll, ansonsten würde er mich verklagen.
Wie ist da die rechtslage? Ich habe ihm die schwedische versicherung des autos genannt, eine kopie der schadensmeldung zukommen lassen und ihm namen und adresse des autoinhabers genannt. Dachte ich hätte damit meine schuldigkeit getan…
Bitte um Euren rat!!!