Wenn jemand während seiner Ausbildung einen Verkehrsunfall hätte und müsste deswegen das 3.Lehrjahr wiederholen.oder sogar wahrscheinlich umschulen weil die pflege aufgrund von rückenschmerzen nicht mehr ausgeübt werden kann.
Der unfall war im November ( 9 Wochen krankgeschrieben aufgrund von HWS Syndrom ) und schulterprellung links mehrere Arzt u. Orthopäden termine folgenten. genauso wie Krankengymnastik u. Manuelle Therapie
das sagt einem sein Anwalt,den man bei nicht verschuldetem Unfall mit Personenschaden sicherlich eingeschaltet hatte ?
Frage zielt doch wohl auf Schmerzensgeld,Übernahme von Behandlungskosten und Folgekosten,weil man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Das zahlt im Grunde alles die gegenerische Versicherung des Unfallverursachers.
Man muss es eben fordern und auch durchsetzen,das ist Aufgabe des Anwalts und notfalls des Gerichts.
Hallo, (dies ist ein , wenn auch einfacher, Gruß und ist auch im Internet gerne gesehen)
Warum sollte der Person ,außer unserem Mitgefühl, etwas „zustehen“ ?
Solche Schicksalsschläge gehören in die Rubrik „persönliches Lebensrisiko“.
Wer soll da etwas zahlen…der Baum am Strassenrand oder der Fahrzeughersteller ?
Nach deiner Schilderung ist neimand anderes beteiligt und daher…Pech gehabt…und alles Gute für die Zukunft…