Autounfall in der Steuererklärung abrechnen?

Hallo an alle Steuerexperten.

Als ich auf Arbeit war ist einer in mein Auto gefahren (öffentlicher Verkehrsraum) und hat Fahrerflucht begangen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt. Der Schaden wurde mangels Masse nicht repariert. Da es kein Unfall auf dem Weg zur Arbeit war, sondern ein Parkrempler während meiner Arbeitszeit weiss ich nicht ob das Finanzamt diesen Schaden anerkennt (Kostenvoranschlag der Werkstatt liegt vor). Kann jemand helfen?

Hallo,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß Ina

PS: Einfach mal beim Finanzamt nachfragen. Die beißen nicht.

hallo,

erstmal müssen Ihnen aufwendungen entstanden sein. in Ihrem Fall sehe ich nur die kosten für die verschrottung vom auto, falls dies geschehen ist. die reparatur wurde ja nicht durchgeführt. also kann hier auch nix angesetzt werden.

gruß