Hallo an alle Steuerexperten.
Als ich auf Arbeit war ist einer in mein Auto gefahren (öffentlicher Verkehrsraum) und hat Fahrerflucht begangen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt. Der Schaden wurde mangels Masse nicht repariert. Da es kein Unfall auf dem Weg zur Arbeit war, sondern ein Parkrempler während meiner Arbeitszeit weiss ich nicht ob das Finanzamt diesen Schaden anerkennt (Kostenvoranschlag der Werkstatt liegt vor). Kann jemand helfen?