meinem Partner ist vor einem halben Jahr ein Verkehrsunfall passiert.
Unfall:
Es war im morgentlichen Berufsverkehr und er stand an einer Kreuzung mit 3 Spuren. Eine Linksabbiegerspur, eine mittlere Geradeausspur (auf der er war) und eine rechte Geradeausspur.
Durch den Berufsverkehr standen die Linksabbieger schon auf der mittleren Spur. Dadurch war er gezwungen abzubremsen und wollte auf die rechte Spur wechseln.
Er schaute in alle Spiegel, machte den Schulterblick und war sich sicher, dass die Spur frei war. Als er den Blinker setzte und auf die rechte Spur wechseln wollte kam ein lautes Hupen. Als er in den Rückspiegel schaute war hinter ihm ein 2. Auto, welches stark bremsend hinter ihm zum stehen kam. Zwischen den beiden war aber nichts passiert. Doch gleich darauf fuhr ein drittes Auto in das zweite. Seinem (dem ersten Auto) war aber bis dahin auch nichts passiert.
Das dritte und das zweite Auto waren beschädigt und der Fahrer aus dem dritten Auto brauchte einen Notarzt, wegen dem Schock und leichten Handverletzungen.
Laut Polizei war er erst einmal schuld und wurde der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt.
Der Versicherungsteil ist mittlerweile erledigt. Er wurde komplett freigesprochen. Jetzt will aber der Fahrer des dritten Auto klagen auf Schadensersatz wegen der Körperverletzung. Wurde auch schon zur Nachanhörung bei der Polizei vorgeladen.
Meine Frage ist jetzt:
Was kann da noch auf uns zukommen?
Wie sieht es mit der Schuldfrage aus?
Wie hoch können die Kosten werden, wenn wir den Fall verlieren?
zum grunde hat der spurwechsler eigentlich die ursache gesetzt. für fahrer 3 war die sache nicht abwendbar. bei der nötigen aufmerksamkeit und dem erforderlichen sicherheitsabstand hätte er bremsen können. ihn trifft somit eine mitschuld. auch zu seinem eigenen personenschaden. sagt jedoch der fahrer des fzg 2 aus, dass eine etwas längere zeit zwischen seinem abbremsen und dem auffahren des dritten ergangen ist, so haftet der dritte eventuell alleine für seinen schaden.
der fahrer des dritten fahrzeuges soll sich bitte an eure kfz-haftpflichtversicherung wenden. diese hat sich mit der sache zu befassen.
erkennt diese die schadenersatzansprüche des dritten an, kommen lediglich die kosten der rückstufung auf euch zu. nichts weiteres. euer kfz versicherer wird den prozess sofern er ihn aufnimmt auf seine kosten führen.
nochmals !!! nichts alleine unternehmen - die kfz-versicherung informieren !!!
Also der Versicherungsteil ist schon geklärt und mein Partner wurde da komplett frei gesprochen.
Jetzt will der dritte Autofahrer wahrscheinlich aber auch Schadensersatz klagen wegen der Körperverletzung.
Was ich gerne wissen würde ist, kann das durchgehen oder kann man davon ausgehen das der Anspruch nichtig ist, weil der Schuldteil auch zu unseren gunsten ausgegangen ist?
was war das jetzt eigentlich mit dem freispruch genau ? Bußgeldsache oder schadenersatzklage vor dem amtsgericht ?
zunächst ist der anspruch des anderen nicht nichtig. er besteht auf grund des unfalles. ob und inwieweit dieser berechtigt oder unberechtigt ist, darüber hat der versicherer und/oder das gericht zu entscheiden.
wenn es eine schadenersatzklage einer der beteiligten vor dem ag war, und diese abgewiesen wurde, hat sich trotzdem der kh versicherer mit den neuen forderungen des dritten zu befassen. dieser wird auf das urteil hinweisen und die sache wohl ablehnen. dem dritten bleibt es trotzdem gestattet neu zu klagen. vermutlich wird diese klage dann auch abgewiesen - unter hinweis auf das ersturteil - ist aber - nochmals - sache des versicherers !!!
ob die sache durchgehen wird oder nicht, kommt auf den tenor des damaligen urteil an - ohne urteilstext kann man das nicht genau betimmen, was bei einer eventuellen neuen klage sache ist !!
wenn das damals aber ein bußgelderfahren war, ist dies der strafrechtliche teil - der zivielrechtliche wird sich zwar daran orientieren- ist aber ganz etwas anderes !! in diesen verfahren werden andere grudsätze uns maßstäbe angelegt.
gib mir doch einfach ganz konkrete info zum damaligen urteil- vielleicht kann ich dann etwasw näheres sagen !!