Autounfall mit Alkohol, Folgen?

Hallo,
kurz zum Sachverhalt:
4 Freunde gehen feiern, alle trinken Alkohol. Nachdem die Party zu Ende ist, will der Fahrzeughalter aufgrund seines Alkoholpegels nicht mehr fahren und bittet einen anderen darum. Einer fährt dann und weicht später einem Tier aus, fährt dabei ein Straßenschild um und landet im Straßengraben. Auto hat Totalschaden, zum Glück niemand verletzt, ca. 1 bis 1,4 Promille werden von der Polizei bei allen 4 festgestellt.

So nun die Fragen:

  1. Was kommt auf den Fahrer zu? Fahrverbot und Geldstrafe selbstverständlich. Was kommt noch auf ihn zu? Muss er das Fahrzeug und Straßenschild alleine bezahlen? Haftet eine Versicherung, evtl die des Halter?
  2. Was kommt alles auf den Halter alles zu?
  3. Müssen die 2 weiteren Mitfahrer auch mit Konsequenzen rechnen?

Danke im Vorraus
David

Hallo,

Hallo,

kurz zum Sachverhalt:
4 Freunde gehen feiern, alle trinken Alkohol. Nachdem die
Party zu Ende ist, will der Fahrzeughalter aufgrund seines
Alkoholpegels nicht mehr fahren und bittet einen anderen
darum. Einer fährt dann und weicht später einem Tier aus,
fährt dabei ein Straßenschild um und landet im Straßengraben.
Auto hat Totalschaden, zum Glück niemand verletzt, ca. 1 bis
1,4 Promille werden von der Polizei bei allen 4 festgestellt.

Wenn es beim Fahrer nachweislich mehr als 1,1 Promille waren, wird er mit einem Strafverfahren rechnen müssen.

So nun die Fragen:

  1. Was kommt auf den Fahrer zu? Fahrverbot und Geldstrafe
    selbstverständlich.

unterhalb von 1,1 Promille:

  • Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promille - Grenze.
  • Vermutlich dazu erhöhtes Bußgeld, da Unfall mit Sachbeschädigung.
  • mindestens 4 Punkte in Flensburg.

über 1,1 Promille wird es eine Straftat
( Trunkenheit im Verkehr / absolute Fahruntüchtigkeit )
und mindestens 7 Punkte in Flensburg.

  • Entziehung der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 2 Jahren ( in besonderen Fällen bis 5 Jahre )
  • die anschließende Anordnung einer MPU scheint wahrscheinlich

Was kommt noch auf ihn zu? Muss er das

Fahrzeug und Straßenschild alleine bezahlen? Haftet eine
Versicherung, evtl die des Halter?

Es ist sehr wahrscheinlich, dass zunächst die PKW - Haftpflicht in Vorleistung treten wird, dann aber rückwirkend die Leistung verweigern kann und das Geld vom Halter zurückverlangen könnte.

Hier wäre der Inhalt der Versicherungspolice ( besonders die Ausschlussklauseln ) wichtig.
Neben dem Alkohol in nicht geringer Menge könnte da insbesondere noch eine Feststellung der vorsätzlichen Tatbegehung kritisch werden.

  1. Was kommt alles auf den Halter alles zu?
  • Da kann es auch für ihn stressig werden, da er vermutlich nicht behaupten könnte, von der alkohilisierung seiner Kumpane gewußt zu haben und einer angetrunkenen / betrunkenen Person wissentlich die Fahrt erlaubt zu haben.

  • Die Schadensregulierung der KFZ - Versicherung ist in Gefahr .

  • evtl. auch noch Konsequenzen bezüglich des Führerscheins…

  1. Müssen die 2 weiteren Mitfahrer auch mit Konsequenzen
    rechnen?

Die gesamte Tragweite der Situation könnte am besten ein Fachanwalt für Verkehrsrecht genau erläutern.
Dieser sei damit auch absolut anzuraten.

Danke im Vorraus
David

mfg

nutzlos

Fahrzeug und Straßenschild alleine bezahlen? Haftet eine
Versicherung, evtl die des Halter?

Es ist sehr wahrscheinlich, dass zunächst die PKW -
Haftpflicht in Vorleistung treten wird, dann aber rückwirkend
die Leistung verweigern kann und das Geld vom Halter
zurückverlangen könnte.

Hi,
nach dem Pflichtversicherungsgesetz muss die Haftpflichtversicherung leisten, geht dann allerdings mit 2.500 € bis 5.000.- € in Regreß.
Keine Leistung in Kasko.

Gruß Keki

über 1,1 Promille wird es eine Straftat
( Trunkenheit im Verkehr / absolute Fahruntüchtigkeit )

  1. es handelt sich um einen bloßen richtwert
  2. bereits bei relativer fahruntüchtigkeit (0,3-1,1) ist es eine straftat, wenn ausfallerscheinungen hinzutreten, § 316 stgb.
    beim abflug in den straßengraben ist das der fall.

Hallo,

über 1,1 Promille wird es eine Straftat
( Trunkenheit im Verkehr / absolute Fahruntüchtigkeit )

  1. es handelt sich um einen bloßen richtwert

Primär und isoliert gesehen zunächst nicht. Da bliebe es erst mal ein Grenzwert.

  1. bereits bei relativer fahruntüchtigkeit (0,3-1,1) ist es
    eine straftat, wenn ausfallerscheinungen hinzutreten, § 316
    stgb.
    beim abflug in den straßengraben ist das der fall.

Ich als Laie bleibe damit mal vorsichtig, weil ich schon mal auf den möglichen Gedanken " Fahranfänger " nicht wirklich den gesamten Geschehenshergang beurteilend erörtern könnte.
( Auch nicht beim Alkoholkonsum an sich )

Die Kritik bringt aber eine gute Weiterleitung zu vergessenen Fragen:

  • War der " ursprüngliche Fahrer " auch der Halter ?
  • War der ursprünglich berechtigte Fahrzeugfahrer noch in der Probezeit ?
  • Wie verhielt es sich entsprechend mit dem " Lenker ", der das FZG zum Zeitpunkt des Unfalls steuerte ?
  • Haben Halter / ursprünglicher Fahrzeugführer …
    oder die zum Unfallzeitpunkt lenkende Person schon einschlägige Vermerke im VZR oder der Strafakte gehabt ?

Diese Fragen wären ebenfalls im Sinne eines fachanwaltlichen Rates schon im Vorfeld zu erörtern.
( Umso weniger Zeit muss der Anwalt hierzu vorab aufwenden, weil es gleich detailliert beschrieben werden kann )

Eine intensive Rechtsberatung würde den Braten im Beispielfall aber auch nicht nennenswert fett machen.
Hier kann es finanziell mal locker in den 5- Stelligen Vorkommabereich ob der geschilderten Fragepunkte seitens des U.P. gehen.

Da fällt die Rechtsberatng beim Fachanwalt mit guter Eigenrecherche nicht wirklich ins „Budget“.
Watt braucht der Fachmann vorab an Infos vom Klienten / von den mitbeteiligten Personen… ?

mfg

nutzlos

Hallo,

nur mal als Anmerkung…
…der Halter muss aber nur den Schrott aus dem Wald entfernen…alles andere geht den VERSICHERUNGSNEHMER etwas an…es sei denn, er ist auch gleichzeitig der Halter…:smile:)

Und ist der Versicherungsnehmer nicht der SFR-Inhaber…wird´s noch lustiger…denn dann hat noch ein Anderer etwas von der Waldfahrt…

Ja, so kann es gehen…Einer fährt in den Wald und insgesamt Dreie könnten dafür büßen müssen!

VG René

Hallo

Keine Leistung in Kasko.

das kommt darauf an: wenn der Vers.-Nehmer nicht an der Fahrt beteiligt war, zahlt die Kasko. Und wenn der Fahrer ein Familienmitglied in häusl. Gemeinschaft ist, kommt es noch nicht einmal zur Rückforderung…

Grüße, M