Was passiert mit einem Führerschein wenn jemand mit 20 Jahren(Probezeit vorbei) mit 100km/h innerorts und fast 2 Promille einen Unfall baut? Personen waren im Fahrzeug - allerding unbeschadet. 2 Autos kaputt.
Wann kriegt derjenige seinen Führerschein wieder? Was kostet das alles?
Was passiert mit einem Führerschein wenn jemand mit 20
Jahren(Probezeit vorbei)
Probezeit egal, seit 1. Januar 2007 gilt die 0,0-Promillegrenze für alle Fahrer unter 21.
mit 100km/h innerorts und fast 2
Promille einen Unfall baut? Personen waren im Fahrzeug -
allerding unbeschadet. 2 Autos kaputt.
Wann kriegt derjenige seinen Führerschein wieder?
Überhaupt nicht. Er wird ihn - nach erfolgreichem Durchlaufen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, im Volksmund „Idiotentest“) erneut machen müssen.
Was kostet
das alles?
Das kommt darauf an, wieviel er verdient (strafrechtlich gesehen). Für einen Normalverdiener realistisch sind einige tausend Euro Geldstrafe.
Weiterhin kommt es darauf an, wieviel an den beiden beschädigten Autos kaputt ist. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung wird ihn vollumfänglich in Regress nehmen.
Den frühestmöglichen Zeitpunkt dürfte demjenigen der Richter
sagen.
Ich schätze mal realistisch beatrachtet wird es locker 2-3 Jahre werden, Minimum.
Ausser der junge Mann hat sehr viel Geld und kann sowohl Strafe, Schaden, Anwalt, Gerichtsgebühren als auch sämtliche Tests und neuen Prüfungen einfach mal so locker aus der Tasche zahlen, dürften ca. 5.000-10.000,- Euro sein wenn man ALLES zusammenzählt was da so zusammen kommt.
Ausser das andere Auto war besonders neu und teuer und/oder es wurde noch irgend etwas von der Stadt beschädigt (Mauer, Abgrenzungen, Schilder, Leitplanke, Denkmal) dann kann es sehr viel teurer werden. Wenn er alles sofort brav zahlen kann, dann vielleicht 1,5 Jahre minimum bis er den Lappen wieder hat. Ist aber eher unwarscheinlich.
Die Führerscheinstelle wird dann sehr wahrscheinlich
eine MPU fordern.
Durch die er routinemäßig erst einmal durchfallen wird. Bei der 2. schafft er es vielleicht.
Ausser das andere Auto war besonders neu und teuer und/oder es
wurde noch irgend etwas von der Stadt beschädigt (Mauer,
Abgrenzungen, Schilder, Leitplanke, Denkmal) dann kann es sehr
viel teurer werden.
Dies ist auf 5000,-€ (manchmal auch nur 3000,-€, je nach Gesellschaft) begrenzt, lt. Versicherungsbedingungen.
Ausser das andere Auto war besonders neu und teuer und/oder es
wurde noch irgend etwas von der Stadt beschädigt (Mauer,
Abgrenzungen, Schilder, Leitplanke, Denkmal) dann kann es sehr
viel teurer werden.
Dies ist auf 5000,-€ (manchmal auch nur 3000,-€, je nach
Gesellschaft) begrenzt, lt. Versicherungsbedingungen.
Bei unter 21-jährigem volltrunkenen jungen Mann, der den Unfall selbst verschuldet hat?
Oi oi oi oi oi , das ist sehr schwer nachzuvollziehen.
Meiner Meinung nach sollte der junge Mann die Erlaubnis zum Fahren erst wieder ab dem 30. Lebensjahr erhalten und das auch nur zu ganz bestimmten Bedingungen
Was passiert mit einem Führerschein wenn jemand mit 20
Jahren(Probezeit vorbei) mit 100km/h innerorts und fast 2
Promille einen Unfall baut?
Der Führerschein landet im Schredder.
Personen waren im Fahrzeug -
allerding unbeschadet. 2 Autos kaputt.
Wann kriegt derjenige seinen Führerschein wieder? Was kostet
das alles?
Den Führerschein wird derjenige gar nicht "wieder"kriegen, siehe oben. Den darf er nach Ablauf der vom Gericht festzusetzenden Frist - die so etwa im Bereich von 12+x Monaten liegen dürfte - neu beantragen. Dieser Antrag wird abgelehnt werden wegen erheblicher Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum . Wegen der 2 Propelle kann die Verwaltungsbehörde ein Seminar anordnen (Modell Leer o.ä., so hieß das jedenfalls noch vor einigen Jahren), Leberwertmessungen über einen längeren Zeitraum veranlassen und nach dessen erfolgreicher Absolvierung den Kandidaten zur MPU schicken, weil immer noch erhebliche Zweifel bestehen (100 km/h innerorts). Außerdem liegen ja noch einige Pünktleins an, die mit dem Entzug des Führerscheins mitnichten verschwunden sind, als da wären Fahren unter starkem Alloloeinfluss (absolute Fahruntüchtigkeit), erhebliche Geschwindigkeitsübertretung in Tateinheit mit Straßenverkehrsgefährdung und je nachdem auch noch Körperverletzung (das mit dem völlig unbeschadet glaube ich nämlich nicht; bei 100 km/h gibt es zumindest Druckstellen vom Gurt, Schleudertrauma, Schock). Diese Pünktleins dürften sich in der Verkehrssünderkartei auf 11 bis 15 Stück belaufen.
Für die Verkehrsstraftat sind zwischen 30 und 90 Tagessätzen drin, also ein bis zwei Monats-Nettoeinkommen; bei Ersttätern wird es sich eher in der unteren Hälfte bewegen. Dazu kommen der Regressanspruch der Haftpflicht und der Schaden am eigenen Fahrzeug. Seminar plus MPU sind locker 1000 Euronen (für einmal); die ärztlichen Untersuchungen (Leberwerte) bezahlt auch die Krankenkasse nicht. Sollten bei der Verhandlung noch andere Dinge zum Vorschein kommen, ist gern auch eine Bewährungsstrafe dabei.
Ich schätze mal, bis zum 25. Geburtstag mindestens wird der Kandidat Bewegungsarten durchführen müssen, die für ihn und seine Mitmenschen gesünder sind. Dann könnte man - vielleicht - mal wieder leise anfragen.
Was passiert mit einem Führerschein wenn jemand mit 20
Jahren(Probezeit vorbei) mit 100km/h innerorts und fast 2
Promille einen Unfall baut? Personen waren im Fahrzeug -
allerding unbeschadet. 2 Autos kaputt.
Es gibt mindestens eine Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr.
( Wahrscheinlich nach § 230 + § 315 c + 316 StGB )
Die Fahrerlaubnis kann zwischen 6 Monaten bis zu 5 Jahren entzogen werden. ( Vermutlich bei Ersttätern im unterem Bereich )
Eine entsprechende Geldstrafe wird es ebenfalls geben.
( Die wird sich bei Straftaten u.A. nach Delikt und Einkommen richten, nicht nach dem Bußgeldkatalog )
Sehr wahrscheinlich 7 Punkte in Flensburg
Wie die Versicherung handeln wird, weiss ich leider nicht.
Wann kriegt derjenige seinen Führerschein wieder?
Vermutlich wird die Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist eine MPU anordnen.
Was kostet das alles?
Die Gesamthöhe der Strafzumessung bliebe abzuwarten
Etwa 200 € für eine Rechtsberatung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht einplanen.
Die Kosten einer MPU ( Alkohol ), sofern sie von der FE verlangt wird
Eventuell kann es im Falle der genannten Promillewerte dann ratsam sein, bei amtlich anerkannten Stellen für 6 - 12 Monate Abstinenz z.B. durch Leberwerte nachzuweisen. ( Kostenpflichtig )
Ob weitere Kosten durch den Unfall auftreten, wäre an dieser Stelle zu spekulativ.
Die Leberwerte können bereits während der Sperrfrist gezogen werden.
( Hier könnte der Hausarzt helfen, wann der erste Wert beim Amtsarzt abgegeben werden sollte )
Realistisch kann die Karte mit Abstinenznachweis + positiver MPU nach 12 - 18 Monaten widererteilt werden.
( Sofern die Sperrfrist nicht länger als 12 - 18 Monate dauert )
Der Führerschein müßte nicht komplett neu gemacht werden, daher widererteilt.
Infos zur MPU und den möglichen Kosten findest Du hier:
Bei unter 21-jährigem volltrunkenen jungen Mann, der den
Unfall selbst verschuldet hat?
Ja! Auch bei volltrunkenen 80´jährigen wäre dies so!
Oi oi oi oi oi , das ist sehr schwer nachzuvollziehen.
Wenn es Personenschaden gibt und die Gesellschaft gänzlich aus der Haftung, könnten viele Geschädigte nie entschädigt werden und würden auf ihren Kosten sitzen bleiben, denn die Verursacher haben ja auch nur begrenzte Mittel (meist).
Daher ist es schon gut, diese Beschränkung.
Der Rest der noch kommt (siehe Bloody Beefsteak) ist um einiges angemessener für den Verursacher!
Wenn es Personenschaden gibt und die Gesellschaft gänzlich aus
der Haftung, könnten viele Geschädigte nie entschädigt werden
und würden auf ihren Kosten sitzen bleiben, denn die
Verursacher haben ja auch nur begrenzte Mittel (meist).
Hi,
die Gesellschaft müsste ja auf jeden Fall zahlen und sich dann das Geld vom Verursacher wiederholen.
Daher ist es schon gut, diese Beschränkung.
Finde ich nicht, nur weil einer so dämlich ist, zahlen die vernünftig Fahrenden mit?
die Gesellschaft müsste ja auf jeden Fall zahlen und sich dann
das Geld vom Verursacher wiederholen.
Nein, sie müsste es nicht, gäbe es diesen § nicht.
In der Kasko wird es nämlich so gemacht, wenn besoffen das Auto zerstört wird. Null Ersatz (Glas ggf. ja!).
Finde ich nicht, nur weil einer so dämlich ist, zahlen die
vernünftig Fahrenden mit?
Alle Risiken sind in einer Prämie mit enthalten.
Und es gibt ja auch noch Rückversicherer!
Nein, sie müsste es nicht, gäbe es diesen § nicht.
In der Kasko wird es nämlich so gemacht, wenn besoffen das
Auto zerstört wird. Null Ersatz (Glas ggf. ja!).
Hi,
das ist schon klar, wäre auch noch schöner, wenn das eigene Auto bezahlt wird, wenn man betrunken fährt.
Alle Risiken sind in einer Prämie mit enthalten.
Und es gibt ja auch noch Rückversicherer!
Der Führerschein müßte nicht komplett neu gemacht werden,
daher widererteilt.
Mit Sicherheit wird der nicht einfach so wieder erteilt. Bei über 1,6 BAK ist die MPU schon mal absolut sicher - die Behörde muss diese anordnen. Dazu kommt, dass ein Unfall verursacht wurde und außerdem die 100 km/h innerorts auch ohne Suff schon für ein zeitweiliges Fußgängerdasein reichen. Und Mengenrabatt gibt es nicht; das heißt, alle Verstöße werden betrachtet. Bei der Ausgangslage halte ich es für abwegig, zu behaupten, der Führerschein müsse nicht neu gemacht werden.
Der Führerschein müßte nicht komplett neu gemacht werden,
daher widererteilt.
Mit Sicherheit wird der nicht einfach so wieder erteilt. Bei
über 1,6 BAK ist die MPU schon mal absolut sicher - die
Behörde muss diese anordnen.
Ist doch in so weit auch vollkommen unstrittig. Eventuell kommt ja auch noch eine doppelte MPU ( Alkohol + Punkte ), wenn unten im Thread genannte " Punktevergabe " wirklich für jedes Einzeldelikt möglich wäre und die " Magic 18 " damit überschritten wäre.
Dazu kommt, dass ein Unfall
verursacht wurde und außerdem die 100 km/h innerorts auch ohne
Suff schon für ein zeitweiliges Fußgängerdasein reichen.
Steht außer Frage.
Und
Mengenrabatt gibt es nicht; das heißt, alle Verstöße werden
betrachtet. Bei der Ausgangslage halte ich es für abwegig, zu
behaupten, der Führerschein müsse nicht neu gemacht werden.
Diese Regelung wurde aber vor einigen Jahren abgeschafft.
Nur ich kann leider nicht beurteilen, wie lange nun die gerichtlich festgesetzte Sperrfrisst dauern wird.
Neben meiner Angabe ( von…bis… ) kann es im Härtefall auch lebenslänglich werden.
Nach positiver MPU und Neubeantragung ist immer noch nicht gesagt, das nicht auch Aufbaukurse oder eine Nachschulung zur endgültigen Widererteilung angeordnet werden können.
Daher auch mein Verweis, sich zunächst bei einem Fachanwalt rechtlich beraten zu lassen. Denn zunächst einmal wäre das Gerichtsurteil das Problemo Numero Uno.
Frage: Muss ich eine neue Fahrerlaubnisprüfung machen?
Antwort: Eine zeitilche Befristung ist hierfür nicht mehr vorgesehen. Es ist danach nur noch in den Fällen eine Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung erforderlich und von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnen, bei denen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Nur noch als kleine Randbemerkung - letzten Endes wird man das Gerichtsurteil und vor allem die späteren Entscheidungen der Führerscheinstelle abwarten müssen …
[…] die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr
besitzt.
Genau darauf stütze ich meine Auffassung, dass hier die komplette Prozedur wird wiederholt werden müssen: Innerorts gefahren wie ein Verstrahlter, plus Sturzbesoffenheit - es dürfte im Rahmen des billigen Ermessens für den Sachbearbeiter auf dem Amt nicht schwierig sein, daraus zu begründen, dass der Delinquent die Kenntnisse nicht besitzt und deswegen nochmals antreten darf zu Theorie- und Praxisprüfung mit allem Komfort und -zurück. Aber wie gesagt, das fällt schon unter qualifiziertes Raten …