Guten Morgen,
gestern abend ist unser Sohn auf schneeglatter Fahrbahn einem anderen PKW in die Seite gerutscht. Gott sei Dank nur geringer Schaden, Kotflügel und Stoßstange am anderen Wagen und am Leigwagen nur an der Stoßstange.
Der Wagen des Sohnes war gerade zur Reparatur und von
der Werkstatt hatte erinen Leihwagen erhalten.
Wie wird das jetzt alles laufen und verrechnet werden?
Wie sind solche Leihwagen versichert und wird der Schaden/Kosten an den ‚Leihenden‘ weiter gegeben?
Das wird man so pauschal nicht beantworten können. Hier kommt es auf die vereinbarten Selbstbeteiligungen an. Die varrieren sowohl bei „normalen“ Mietwagen wie auch bei Werkstattleihwagen. Den kompletten Schaden wird er aber wohl nicht zahlen müssen.
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hallo,
das hängt erstmal davon ab, ob eine vollkasko beim mietwagen mitversichert wurde. ich geh mal davon aus, daß dies der fall ist. dann sollte der schaden am mietwagen von der vollkasko ersetzt weden. abzüglich der vereinbarten selbstbeteiligung natürlich. diese ist bei mietwagen i.d.r. recht hoch (ca. 500 oder 1000 eur, schau mal in den mietvertrag).
die haftpflicht übernimmt den schaden des anspruchstellers.
eine rückstufung folgt nicht.