Hallo!
Als ich am Sonntag bei einer Veranstaltung einparken wollte, hatte ich einen Auffahrunfall. Es war ein Einweiser da, der immer den Verkehr anhielt falls ein Auto einparkte. Der Einweiser meinte ich müsste noch näher an den Bordstein parken, woraus ich auf den Bordstein kam. Um jedoch davon wieder runter zu kommen fuhr ich ein Stück rückwärts, dabei schaute ich jedoch nicht noch einmal in den Rückspiegel und plötzlich stand da ein Auto, wo vorher noch keins war! Und ich rammt mit ca. 5 km an das andere Auto! Äußerlich waren an meinen sowie bei den anderen PkW keine Schäden sichtbar.Kein Lackkratzer ja sogar das Nummernschild beider Fahrzeuge sahen noch aus wie neu!
Wir machen ein Unfallbericht, wo beide Partein unterschrieben, dass keine Schäden sichtbar sind. Die Person hatte einen Zeugen, der alles miterlebt hat im auto sitzen. Ich habe ein Zeugen, der leider nur später hinzukam und sah das an beiden Autos äußerlich keine Schäden sind!
Ich erklärte ihr, dass wenn Schäden durch den Unfall noch entstanden sind ich dafür eintrete! Dies war wohl mein Fehler!
Nun ereilte mich gestern ein Anruf, das sie ein Gutachten hat machen lassen, bei den festgesttelt wurde, dass angeblich innen alles verzogen wäre!
Die finde ich nun jedoch strittig! Da ich stark der Meinung bin, das die Person mich übers Ohr hauen will und einen guten Freund bei der Dekra hat! Da ich mir nicht vorstellen kann, dass sich der Innenraum verzieht bei einen Aufprall von 5km bei dem äußerlich nichts zu bemängeln ist!
Ich habe es meiner Versicherung gemeldet! Habe auch Fotos gemacht! Nun will mir die Person den Schaden anhängen, wie kann ich mich dagegen wären und was tut die Versicherung für mich? Bin total aufgeschmissen!
LG
P.S.: Wäre klasse wenn mir jemand helfen könnte!!!
Hallo,
Ich habe es meiner Versicherung gemeldet! Habe auch Fotos
gemacht! Nun will mir die Person den Schaden anhängen, wie
kann ich mich dagegen wären und was tut die Versicherung für
mich?
vordergründig muß die die Haftpflichtversicherung für Dich den angerichteten Schaden übernehmen. Tatsächlich läuft das ganze darauf hinaus, daß die Versicherung genauso ungern Geld rausrückt wie Du. Sie wird den Fall also sehr genau prüfen.
Gruß
Christian
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Gib der Versicherung alle Details an die Hand und sie wird, je nach deren Ansicht zum Fall, versuchen die Ansprüche abzuwehren!
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist auch die Abwehr
unberechtigter Ansprüche. Gib der Versicherung alle Details an
die Hand und sie wird, je nach deren Ansicht zum Fall,
versuchen die Ansprüche abzuwehren!
War gestern bei der Versicherung! Die meinten, dass sie das Gutachten nicht bezahlen! Aber ich hätte schlechte Karten, da die Person eine Zeugin hat! Ich zweifel das Gutachten an! Ist den nicht meine Versicherung dazu in der Lage ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Ich denke nämlich das der Schaden schon an den Auto war und ich nun die dumme bin!
Würde mir einen unabhänigen Gutachter holen oder mit der Person zur Dekra fahren und mit in eigener Anwesenheit die Schäden zeigen lassen und ein weiteres Gutachten erstellen lassen(kostet aber Geld) oder über den Gerichtweg gehen und eventuell schalten die nochmal einen Gutachter ein oder Sie fragen eine vom Gericht an.
Auf jedenfall zweites Gutachten mit eigener Anwesenheit erstellen.
Wenn die Person sich weigert kann es ja nur ein krummes Ding sein.
mfg der rené pietsch
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Würde mir einen unabhänigen Gutachter holen oder mit der
Person zur Dekra fahren und mit in eigener Anwesenheit die
Schäden zeigen lassen und ein weiteres Gutachten erstellen
Was soll das bringen???
Sie glauben ernsthaft, dass - selbst wenn sich der (angeblich) Geschädigte auf diesen Affentanz (gemeinsam zur DEKRA fahren, etc.)einläßt - damit irgendetwas zu beweisen ist?
Dass - selbst wenn es sich um ein „linkes Ding“ handelt - der Anspruchsteller und der DEKRA-Mann dann reumütig Gutachten und Ansprüche zurück ziehen?
lassen(kostet aber Geld) oder über den Gerichtweg gehen und
Der Schaden ist bereits dem Versicherer gemeldet!!! Damit obliegt die Abwicklung des Schadens auch dem VU und nicht mehr dem Versicherungsnehmer. Dieser ist sogar gegenüber seinem Versicher weisungsgebunden.
Der „Gerichtweg“ (w… t… h… is that???) kann nur in enger Abstimmung und wenn dann durch den Versicherer beschritten werden.
eventuell schalten die nochmal einen Gutachter ein oder Sie
fragen eine vom Gericht an.
Auf jedenfall zweites Gutachten mit eigener Anwesenheit
erstellen.
Unsinn!! Die einzige Möglichkeit SELBER aktiv zu werden, besteht darin dem Versicherer ein Regulierungsverbot auszusprechen. Aufgrund der damti verbundenen Nachteile kann man dies ernsthaft keinem Kunden raten.
Wenn die Person sich weigert kann es ja nur ein krummes Ding
sein.
Ach, kann es das?? (FachbeRATER und Glaskugelleser …tz, tz, tz)
Sie schaffen es tatsächlich, sich zunehmend zu disqualifizieren!!
Hi,
wie Christian schon gesagt hat, Deine Versicherung wird vermutlich einen Gutachter schicken.
Wenn nicht - suche Dir einen einen unabhaengigen Sachverstaendigen (auch wenn Du’s halt bezahlen musst), zeige dem die Fotos & lasse ihn seinen Job machen. Danach weisst Du mehr, denke ich.
liebe Gruesse,
Astrid
Hallo,
Hi,
wie Christian schon gesagt hat, Deine Versicherung wird
vermutlich einen Gutachter schicken.
laut zweitem Posting des Fragenden nicht.
Wenn nicht - suche Dir einen einen unabhaengigen
Sachverstaendigen (auch wenn Du’s halt bezahlen musst), zeige
dem die Fotos & lasse ihn seinen Job machen. Danach weisst Du
mehr, denke ich.
Bei allem Respekt, aber was hat er davon?
Nur mal angenommen, das Gutachten kommt zu einem anderen Ergebnis. Dann steht Gutachten gegen Gutachten und es kommt in der Konsequenz zu einem Rechtsstreit, bei dem der Frager auch noch den RA bezahlen muss.
Und auch dann ist nicht garantiert, wie die Sache ausgeht.
Daher bitte jeden weiteren Schritt gut abwägen!
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo Heimdall,
War gestern bei der Versicherung! Die meinten, dass sie das
Gutachten nicht bezahlen! Aber ich hätte schlechte Karten, da
die Person eine Zeugin hat! Ich zweifel das Gutachten an! Ist
den nicht meine Versicherung dazu in der Lage ein
Gegengutachten erstellen zu lassen. Ich denke nämlich das der
Schaden schon an den Auto war und ich nun die dumme bin!
Vorab: Ich kann Ihre Gedankengänge und Ihre Verärgerung über die möglicherweise drohende Ungerechtigkeit gut verstehen.
Ich kann auch nachvollziehen, dass Sie sich dagegen wehren möchten.
Dennoch kann ich nur raten, kühlen Kopf zu bewahren und jeden weiteren Schritt gut zu überlegen, damit Sie am Ende schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher werfen (2. Sachverständiger, ev. RA, etc.).
Erlauben Sie die Frage, über welche Schadenhöhe wir hier denn sprechen. Hat sich die Gegenseite hierzu schon konkret geäußert?
(Hintergrund: Liegt der Schaden in einem gewissen Rahmen, hat Ihre Versicherung möglicherweise schon die Abwägung getroffen, ob es sich lohnt, den Schaden teilweise abzulehnen oder ob das Risiko eines (Rechts-)Streits zu hoch ist. Das KÖNNTE die Ablehnung eines weiteren Gutachters erklären.)
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Dennoch kann ich nur raten, kühlen Kopf zu bewahren und jeden
weiteren Schritt gut zu überlegen, damit Sie am Ende
schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher werfen (2.
Sachverständiger, ev. RA, etc.).
Erlauben Sie die Frage, über welche Schadenhöhe wir hier denn
sprechen. Hat sich die Gegenseite hierzu schon konkret
geäußert?
Ich weiß leider nichts von einer konkretten Höhe des Schadens…Ich fragte die Person, als sie sagte sie hätte ein Gutachten machen lassen! Was schon allein komisch ist, da der Preis in den Gutachten steht, meines Wissen.
Derzeitig werden die Stellungnahmen angefordert. Laut Aussage der Versicherung, werden diese jetzt einzeln geprüft. Das Gutachten wird genaustens überprüft. Wird mit Unfallbericht, Fotos u.s.w. verglichen, durch einen anderen Gutachter seitens meiner Versicherung! Die Versicherung meint , dass da etwas faul sein könnte.
Ich habe mich mit einer unabhängigen KfZ-Werkstatt in Verbindung gesetzt, dies meinten auch das es sehr unwahrscheinlich ist, dass daraus dieser Schaden resultiert ist. Zumal sie nicht gleich den nächsten Tag die Werkstatt aufgesucht hat, „wo rein zufällig“ der DEKRA-Mensch war, sondern einige Tage wartet.(kann natürlich auch sein, dass die Pers. nicht eher Zeit hatte)
Ich bin desweiteren zur Zeit bereit es auch auf eine Klage gegen der Sacheankommen zu lassen. Dafür habe ich ja eine Rechtsschutz! Werde aber erst einmal abwarten, wie sich die Sachlage entwickelt. Auf alle Fälle war sie nicht sehr begeistert, als sich meine Versicherung bei Ihr meldet…was wohl schon alles sagt…
Hallo Heimdall,
Derzeitig werden die Stellungnahmen angefordert. Laut Aussage
der Versicherung, werden diese jetzt einzeln geprüft. Das
Gutachten wird genaustens überprüft. Wird mit Unfallbericht,
Fotos u.s.w. verglichen, durch einen anderen Gutachter seitens
meiner Versicherung! Die Versicherung meint , dass da etwas
faul sein könnte.
Na also, dann wird´s ja geprüft. Überlassen Sie weiterhin die Regulierung der Versicherung.
Ich habe mich mit einer unabhängigen KfZ-Werkstatt in
Verbindung gesetzt, dies meinten auch das es sehr
unwahrscheinlich ist, dass daraus dieser Schaden resultiert
ist. Zumal sie nicht gleich den nächsten Tag die Werkstatt
aufgesucht hat, „wo rein zufällig“ der DEKRA-Mensch war,
sondern einige Tage wartet.(kann natürlich auch sein, dass die
Pers. nicht eher Zeit hatte)
Jetzt bewegen Sie sich wieder im Bereich von Mutmaßungen.
Ich bin desweiteren zur Zeit bereit es auch auf eine Klage
gegen der Sacheankommen zu lassen. Dafür habe ich ja eine
Rechtsschutz!
Sorry, aber dafür haben Sie Ihre RS nicht bzw. dafür kommt sie nicht auf (die RS setzt EIGENE Ansprüche durch. Die Abwehr FREMDER Ansprüche ist Sache der (hier: Kfz-)Haftpflicht.)
Werde aber erst einmal abwarten, wie sich die
Sachlage entwickelt. Auf alle Fälle war sie nicht sehr
begeistert, als sich meine Versicherung bei Ihr meldet…was
wohl schon alles sagt…
no comment, s.o.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch