Peter fährt in Urlaub und hinterläßt seiner Freundin Anne die Autoschlüssel seines Fahrzeuges und weist sie darauf hin, daß niemand mit dem Wagen fahren darf solange er in Urlaub ist.
Anne kommt in die Situation, daß sie für ihren Vater eine Besorgung erledigen soll. Da sie keinen Führerschein besitzt bittet sie Klaus diese Besorgungsfahrt zu übernehmen. Dabei verschweigt die Freundin wem das Fahrzeug gehört und daß der Besitzer den Gebrauch verboten hat.
Nun kommt es bei dieser Besorgungsfahrt zu einem durch Klaus verschuldeten Verkehrsunfall, der Wagen ist Schrott.
Später meldet sich die Versicherung von Peter bei Klaus und fordert eine hohe Schadensbegleichung mit der Begründung Klaus habe das Fahrzeug unberechtigt, ohne Wissen und Willen von Peter benutzt.
Wie sieht die Rechtslage dazu aus und wer kommt für die Schadenshaftung nun in Frage, wenn Anne verschwiegen hat wem das Fahrzeug gehört und daß dieser den Gebrauch verboten hat?
Und würde es einen Unterschied machen wenn Anne Klaus zwar mitteilt, daß das Fahrzeug nicht ihr gehört und nicht benutzt werden darf, ihn aber trotzdem bittet das Auto für die Besorgungsfahrt zu benutzen?
Guten Tag, sagt der Bauer, wenn er in die Stadt kommt!
In diesem Sinne - Hallo Jensemann.
Voraus: Versicherungsrecht ist sicher nicht mein Spezialgebiet.
Aber Pi mal Daumenschraube fallen selbst mir einige
Anspruchsgrundlagen aus dem BGB ein, nach denen Klaus blechen darf.
Interessanter ist die Frage, ob er mit Anne (der Nuß)
gesamtschuldnerisch haftet oder selber suchen muss, um bei ihr Regreß
zu nehmen.
Er handelte sicher fahrlässig, solange sie ihn nicht richtig gut
belogen hat. Sie handelte grob fahrlässig…
Vielleicht wirkt sich das auch nachteilig auf etwaig bestehenden
Versicherungsschutz bei den jeweils Versicherten aus…
Gruß - Jaschiii
Hallo Jensemann!
Da wundere ich mich aber sehr: Wenn jemand in Urlaub fährt und das Auto dalässt und nicht will dass irgendjemand damit fährt - warum gibt er dann den Schlüssel dazu aus der Hand?
Ich fürchte, hier hat bereits der Peter fahrlässig gehandelt.
Michael
Hallo Michael!
Ich bin zwar nicht der Jensemann aber…
Da wundere ich mich aber sehr: Wenn jemand in Urlaub fährt und
das Auto dalässt und nicht will dass
irgendjemand damit fährt - warum gibt er dann den
Schlüssel dazu aus der Hand?
Möglicherweise hat er seiner Freundin den Schlüssel überlassen, damit der Wagen umgeparkt werden kann, falls während seines Urlaubs da wo er parkt eine Baustelle mit vorübergehendem Halteverbot eingerichtet wird.
Dadurch hätte er sich Abschleppkosten erspart.
Eine „Besorgungsfahrt“ oder eine Spazierfahrt stehen da natürlich auf einem anderen Blatt.
Ich fürchte, hier hat bereits der Peter fahrlässig gehandelt.
Ich denke Peter hat vernünftig und vorausschauend gehandelt.
Volker
PS: Das Mädel wär die längste Zeit meine Freundin gewesen.