Hallo,
angenommen man verursacht mit einem Mietwagen einen leichten Unfall (zb. gegen eine Laterne fahren). Der Lackschaden wird die Selbstbeteiligung überschreiten. Der Mietvertrag wurde von einem Bekannten abgeschlossen und einem zur Verfügung gestellt. Man ist nicht als Fahrberechtigter eingetragen.
Ist man,rein rechtlich gesehen, dafür verantwortlich die Selstbeteiligung aufzubringen?
Besten Dank für die Antworten!
verursacher zahlt - wer sonst…
Ist man,rein rechtlich gesehen, dafür verantwortlich die
Selstbeteiligung aufzubringen?
Wieso nur die Selbstbeteiligung?
Was ist mit dem Rest des Schadens?
Ulli
Hallo,
der Unfallverursacher ist voll haftbar, die rechtslage ist hier eindeutig. Vorallem ist es auch so das durch das nicht eintragen der Person die nicht berechtig war das KFZ zu führen dazu kommmen kann, dass die Versicherung sagt, das sie den Schaden nicht begleicht. Und der Verursacher den gesamten Schaden zu tragen hat.