Autounfall mit Fußgänger

Hallo an alle…

und zwar ist mir folgendes passiert und wollte hier mal fragen ob sich hier jemand damit auskennt.

Ich mit mit meinem Auto in einne Fußgängerzone hineingefahren (für Autos usw. erlaubt). Zwei Fußgänger sind auf der Straße gegangen und als Sie mich kommen gesehen habe sind Sie ein stück zu Seite gegangen. Als ich neben den Füßgängern war ist einer der beiden Fußgänger ein stück auf meinem Auto zugekommen (Straße ist sehr eng) und somit habe ich Ihn mit meinem Spiegel getroffen. Ich habe gleich angehalten und meine Scheibe runter gemacht, daraufhin hat der Fußgänger mich gleich beschimpft und hat die Andeutung gemacht mich zu schlagen. Nach der Auseinandersetzung sind die beiden Fußgänger weiter gegangen. Achso eine Familie mit dem Fahrrad ein ein stück weiter vor den fußgängern die haben die gleiche Aussage gemacht wie die anderen beiden, können es aber garnicht gesehen haben. Ich habe meine Fahrt auch fortgesetzt. 2 Stunden später stand die Polizei bei mir vor der Tür und meinte ich hätte einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen. Ich wäre auf die Füßgänger absichtlich zugefahren usw. Ich musste dann mit auf die Wache und div. Tests machen und Fotos usw.

Mit was für folgen muss ich rechnen? Führerschein weg? Wenn ja wie lange zirka?
Sollte ich einen Anzeige gegen die Füßgänger machen wegen Beleidigung, Bedrohung sowie (4 mal)Falschaussage?

Danke für eure Hilfe!!!

Hallo Alexander:
Ich würde Dir raten einen Anwalt zu nehmen.
Hier kann Ich Dir sonst nix weiter dazu sagen,
versuche noch Zeugen zu finden die was bemerkt haben.
Eventuell durch Zeitungsanonce.

Gruß
Joachim

Hallo,
Tipp setzt dich mit einem Anwalt in verbindung der kann dir vielleicht helfen.

Mfg

Axel1003

Hallo, ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Vielleicht kann man ja nachweisen, daß die Zeugen die Berührung gar nicht gesehen haben können.

Grüße Robert

Hallo,

Einfach mal an einen Anwalt wenden. Die erste rechtsberatung kostet nichts. Dann werden sie alles erfahren.

mfg, Jörn Otten.

Tja. Scheiß-Lage …
Erstmal einen guten Verkehrsanwalt nehmen. Das mit diesem besprechen. Teuer wird die Sache so oder so.
Schon vorher mal alles aufschreiben, woran Du Dich erinnerst. Jede Kleinigkeit. Kann später wichtig werden.

Du kannst Dich nicht herausreden, daß es eng war - Du hättest einfach nicht vorbeifahren dürfen!
Je nachdem, wie es Dir ausgelegt wird, kann es Nötigung sein oder gefährliche Körperverletzung - beides Straftaten. Also Vorsicht. Da droht, im Falle einer Verurteilung, eine empfindliche Geldstrafe, etwa ein Jahr Führerscheinentzug und eine MPU.

Deshalb nochmal der dringende Rat: Verkehrsrechtsanwalt ! Bist Du ADAC-Rechtschutzversichert ? Wenn nicht, wird es erst recht teuer … So oder so.

Daß die vier Zeugen alle die gleiche Aussage gemacht haben ist normal - machen die so auf der Wache, wenn die Polizei „den Lappen will“. Ein guter Anwalt zerpflückt das auch wieder.

Der Vorwurf der Verkehrsunfallflucht ist auch nicht ohne (auch eine Straftat !).

Allerdings, und hier kommen wir zum guten Teil der Mail, gab es ja wohl eine kurze Diskussion. Und der Fußgänger hat Dich wohl nicht aufgefordert, stehenzubleiben oder Deinen Namen zu nennen, die Polizei zu rufen oder ähnliches. So mußtest Du davon ausgehen, daß es vielleicht zu einer Berührung gekommen sei, aber nicht zu einem Unfall bei dem Menschen oder Sachen VERLETZT worden sind. Daß der Angefahrene Zeuge Dir stattdessen Schläge angeboten hat hilft allerdings nicht weiter.

Dummerweise hast Du offenbar bereits bei der Polizei eine Aussage gemacht. Mein Rat (für später mal): Tue das NIE WIEDER. Du wirst sehen, was Du davon hast …: Die Polizei hat eine besondere Neigung, alles gegen Dich auszulegen und du mußt es dann in einem Gerichtsprozess wieder geraderücken - was mitunter unmöglich ist. Du bist keineswegs verpflichtet gewesen, irgendwas zu sagen oder zu tun. Du mußt der Polizei nichtmal sagen, wo Dein Wagen ist. Denn Du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren und hast das Recht zu schweigen und gar nichts zur Aufklärung der Sachlage beizutragen. Auch keine Tests etc.
Man hätte Dich über den §55 der StPO aufklären müssen, daß Du nichts zur Sache sagen brauchst etc.pp. Ist wahrscheinlich nicht geschehen. Wird aber so behauptet werden. Also: Fehler. Statdessen das nächste Mal direkt den Anwalt Deines Vertrauens anrufen, den gleich zur Wache kommen lassen und/oder sofort erklären, daß Du keine Aussagen machst. Keine ! Den Personalausweis mußt Du vorlegen, FS und Kfz-Papiere und Ende …

OK. War ernüchternd, ich weiß, tut mir auch leid - ich sagte ja: Scheißlage und Du brauchst dringend einen Anwalt !!!

Schönen Gruß und good luck, Joe

Hallo,

zu diesem Thema kann ich Dir leider keine klare Auskunft geben - da fragst Du am besten einen Anwalt.

Stelle mir nur die Frage, warum die unbeteiligten Fußgänger lügen sollten…?

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Sorry; kann inhaltlich leider nichts besteuern.

Stefan

Bloede geschichte. War es denn nun eine fussgaengerzone oder nicht? Aber das ist nicht ausschlaggebend. Hast du eine verkehrsrechtschutz? Wenn ja, dann ab zum anwalt. Du kannst schon eine anzeige machen, aber eine gegrnanzeige aendert nix an deiner anzeige. Die bleibt ja bestehen. Und wenn die anderen, unabhaenig voneinander dss gleiche gesagt haben, sind sie glaubwuerdig. Wie willst du was anderes beweisen?

Gruss

um die sachlage einschätzen zu können, müsste man alle fakten kennen, also auch die aussagen der anderen beteiligten.
es wäre in deinem fall zweckmäßig, einen rechtsanwalt einzuschalten, der kann dann auch akteneinsicht nehmen und dir sagen, worauf sich im einzelnen die anzeige begründet, und dir entsprechende ratschläge geben.

Hallo, ich kann leider nichts für Sie tun.

Viel Glück
P. Winkler

Hallo, leider kann ich dir wenig hoffnung machen.
als kraftfahrer habe ich oft mit diesem agressiven verhalten von fussgängern und besonders radfahrern zu tun, besonders wenn sie selber wissentlich gegen die verkehrsregeln verstossen. wenn du keine zeugen für deine partei findest, dann kannst nur noch den reuigen machen… is leider so.
die rechtsprechung gibt in diesem land solchen idioten noch rückenstärkung.
wenn du versucht hättest DIE anzuzeigen, wären sie weg gewesen, da sie ja leider kein kennzeichen tragen. :wink:
nimm dir einen fachanwalt für verkehrsrecht! (ADAC)
mfg
M.P.

Hallo,

sorry ich bin kein Rechtsanwalt.

Trotzdem viel erfolg.

mfg
hardy

Ich kann hier nur empfehlen einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.
Gruß Reinhard Friedrich