Autounfall ohne Krankenversicherungskarte

Hallo zusammen,

mal angenommen jemand bräuchte dringend med. Hilfe (z.B. Autounfall) und der Versicherungsstatus ist nicht festellbar (keine Krankenversicherungskarte dabei und nicht mehr ansprechbar)

Was würde dann passieren?

Würde er dann wie ein GKV-Versicherter behandelt werden, oder gar wie ein PKV-Versicherter (ggf. mit Chefarzt-OP, da Rechnung anstatt direkter Abrechnung mit GKV?)

Er wird so behandelt, wie es die Verletzung/Erkrankung erfordert. Formalitäten haben Zeit und können später geregelt werden.
Gibt es keinerlei Hinweise dann wird man wohl von einem GKV Patienten ausgehen.

Nur, wie gesagt für die Behandlung selbst ist das unerheblich. Und es ist nicht unwahrscheinlich, es operiert ihn der Chefarzt der Unfallchirurgie, weil er am Ort ist, eingeteilt war oder schlicht fachlich der richtige wäre.

erst später käme doch die Besonderheit PKV mit z.B. Einzelzimmer und Chefarztbehandlung ins Spiel.
Doch nicht vorher, bevor sich der Patient äußern kann oder herbeigerufene Angehörige das tun können.

MfG
duck313

Hallo Horst99,

hat jemand keine Versichertenkarte dabei und ist er nicht in der Lage,seine Krankenkasse zu benennen, so wird ihm ein Vordruck vorgelegt, in dem er unterzeichnet, das er
persönlich
für alle Kosten einsteht.

Bei einem Notfall (Unfall,Herzinfarkt etc.) werden natürlich alle notwendigen medizinischen
Maßnahmen zunächst durchgeführt und er als Kassenpatient im KrHs aufgenommen.
Sofern dieses innerhalb der Dienstzeiten des Sozialamtes der jeweiligen Stadt erfolgt, wird das gleichzeitig informiert.
Sobald der Patient wieder ansprechbar ist, wird man ihn nach dem Versicherungsschutz fragen bzw. nach Angehörigen, die entsprechende Unterlagen und seinen Ausweis vobeibringen.
Kann er das nicht oder weigert er sich, wrd man das dem Sozialamt mitteilen, das dann die weiteren Schritte einleitet (Identitätsfetsstellung) und die Kosten in Form eines Darlehens
vorläufig vorstreckt.

alles klar, vielen Dank.

Ich dachte schon es würde so wie in den FIlmen ablaufen:
hat jemand einen ungeklärten Versichungerungsstatus, findet keine oder nur die allernotwendigste Behandlung statt (zumindest noch weniger als bei der GKV, da das KH damit rechnen muss auf den Kosten sitzenzubleiben)…

Filme werden im allgemeinen in den USA gedreht. Da ist das Krankenkassensystem anders als in Deutschland. Da kann es tatsächlich passieren, daß das KH auf den Kosten sitzenbleibt. In Deutschland eher unwahrscheinlich.

Hallo,

nein

Da ist das Krankenkassensystem anders als in Deutschland. Da kann es
tatsächlich passieren, daß das KH auf den Kosten sitzenbleibt. In
Deutschland eher unwahrscheinlich.

das ist in Deutschland sehr wohl an der Tagesordnung.Deswegen gibt es die Vereinbarungen
mit den Kommunen (Sozialamt), so das die Krankenhäuser wenigstens einen kleinen
Teil der Kosten widerbekommen.
Stichwort Illegale Einwanderer, diese haben nämlich keinen Anspruch auf Aufnahme in die GKV und nie eine PKV.

Wenn jemand nicht in der Lage ist, seine Kasse zu benennen, wird er wohl kaum rechtswirksam Kostenübernahmen unterschreiben können …

Nur so am Rande …

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Wenn jemand nicht geplant, sondern ungeplant (also „notfallmäßig“) ins Krankenhaus aufgenommen wird, wird das akute Krankheitsbild icht irgendwie halb sondern gemäß dem medizinischen Standard behandelt. Das heißt, dass nicht nur der entzündete Blinddarm herausgenommen wird, sondern daß danach auch noch der Bauch zugemacht wird und die Nachsorge vernünftig gemacht wird.

Neue Gelenke, Plastische Operationen und ähnliche planbare Dinge werden aber in der Tat erst durchgeführt, wenn die Übernahme der Kosten geklärt ist.

Sebastian

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Kreative Gesetzgebung

Ja, nee, is klar.

Lustigerweise sind sie übrigens dazu verpflichtet, eine KV abzuschließen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

denk noch einmal ganz scharf über das Wort illegal nach

Die Frage lautet wohl eher, ob derjeniege es sagen will.

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

§ 193 Versicherte Person; Versicherungspflicht

(…)

(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5.000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Und jetzt erklärst Du mir bitte, auf welcher Grundlage jemand mit Wohnsitz im Inland

haben sollte.

Und nein, das hat nichts mit Melderecht zu tun. Und auch nicht damit, dass irgendwo im GG stünde, dass deutsches Recht für Nicht-EU-Ausländer ohne Aufenthaltstitel nicht gälte.

Du bist dran.

MM

ich sagte es doch schon, denk einmal richtig über den Begriff Illegal nach…

Aber du brauchst es ja wieder „vorgekaut“

Ärztliche Hilfe für illegale Migranten
Jede Person, die sich in Deutschland aufhält, hat das Recht auf eine
Krankenbehandlung - auch Personen, die sich illegal in Deutschland
aufhalten (siehe § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 4 AsylbLG).Das gilt jedoch nicht
für die medizinische Regelversorgung Außerdem können die Leistungen nur
in Anspruch genommen werden, wenn die Person bereit ist, ihren
Aufenthaltsstatus offen zu legen. Um medizinische Leistungen zu
beantragen, müssen sich Personen ohne Krankenversicherung an das
Sozialamt wenden.

Das mit dem Zitieren üben wir dann nochmal. Sagt Dir der Begriff „Quelle“ vielleicht was?

Du hast außerdem immer noch nicht gesagt, weshalb ein Nicht-EU-Ausländer, der einen Wohnsitz in Deutschland, aber keinen Aufenthaltstitel hat, nicht krankenversichert werden darf.

Kannst Du auch gar nicht - stimmt nämlich nicht.

Und Tschüs

MM

Brauch ich auch gar nicht, weil du offensichtlich nicht in der Lage bist,zu verstehen das
Illegale Einwanderer
keinen festen Wohnsitz haben.