Autounfall - Schaden auszahlen lassen?

Hallo liebe Experten,

hatte vor einigen Tagen einen unverschuldeten Autounfall.
Heute nun endlich kam das Gutachten:

10.900 € Wiederbeschaffungswert
4.100 € Restwert

Eine Reparatur würde 8.900 € kosten.
Alle Werte incl. Umsatzsteuer.

Ich würde mir nun gerne den Schaden auszahlen lassen, statt das Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen.

Kann mir jemand sagen, was ich in diesem Fall von der Versicherung gezahlt bekomme???

Danke für eure Hilfe
VG
Antje

Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert, da die Reparaturkosten mehr als 130 % dieses Wertes betragen - allerdings sehr knapp, da hat Dir der Gutachter das Auto schön kaputtgeschrieben.
Bei unverschuldetem Unfall: immer zum Anwalt gehen, der weiß, was zu tun ist. Die Kosten für den Anwalt muß die gegnerische Versicherung zahlen.

Ciao, Wotan

Hallo,

ich bin zwar kein Experte, stand aber im Dez. 05 vor der selben Frage.
Dein Auto hat einen „wirtschaftlichen Totalschaden“ d.h. die Versicherung zahlt die Reparatur nicht.
Obergrenze um das Auto in der Werkstatt richten zu lassen ist 130% vom Restwert, das sind in deinem Fall 5330 Euro.
Ausgezahlt bekommst du Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, also 6800 Euro.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Viele Grüße

Katl

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Hallo Katrin,

deine Antwort erstaunt mich etwas. Ich dachte eigentlich, dass bei meinem Auto kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Habe eben noch ein wenig gegoogelt, und folgendes dazu gefunden:

„Lässt sich hingegen eine Reparatur noch durchführen, die lediglich wirtschaftlich nicht mehr vernünftig ist, bezeichnet man dies als wirtschaftlichen Totalschaden. Dies ist der Fall, wenn die Reparatur den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent übersteigt.“

Das würde in meinem Fall ja heißen, dass die Reparaturkosten 14.170 € (10.900 + 30%) betragen müssten, oder verstehe ich hier etwas falsch???

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Also jetzt bin ich noch verwirrter…

Habe beim googeln nun noch folgendes gefunden:

„Sie lassen den Wagen unrepariert (z.B.: wenn Sie ihn nach dem Unfall veräußern wollen) oder lassen eine günstigere Reparatur durchführen als im Kostenvoranschlag, im Gutachten oder die Reparaturrechnung vorgesehen. Dann bekommen Sie den Netto-Reparatur-Betrag gemäß dem Kostenvoranschlag oder Gutachten - also ohne 16 % Umsatzsteuer. Dies ist häufig aber immer noch die für Sie günstigste Art der Abrechnung.“

Man man man, was denn nun???

Hut AB an alle Juristen…durch die deutsche Rechtsprechung muss man erstmal durchsteigen!!!

Das würde in meinem Fall ja heißen, dass die Reparaturkosten
14.170 € (10.900 + 30%) betragen müssten, oder verstehe ich
hier etwas falsch???

Ja, Du verstehst falsch. Wie ich bereits geschrieben hatte, ist die Rechnung diese:

10.900 minus 4.100 = 6.800.

6.800 plus 30 % hiervon sind 8.840. Wenn die Reparaturkosten also maximal mit 8.840 zu kalkulieren sind, ist es kein Totalschaden. In Deinem Fall betragen sie aber 60 € mehr, daher Totalschaden und Du kriegst nur 6.800 €.
Aber noch mal: geh´ zu einem Anwalt!!!

Mein Gutachter hat zu mir gesagt Reparaturkosten max. Wiederbeschaffungswert + 30%, heißt ich habe in meinem obigen Artikel selbst was durcheinander gebracht.

Liebe Grüße

Katl

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